7 Jahre alter vollstreckbarer Titel - nochmal losziehen?

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the68comebacl

Aktives Mitglied
18.08.2015
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Dein Geld ist weg! es sind 2 verschiedene firmen
schmeiss kein gutes dem schlechten hinterher!
 

gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
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STR
Mir gehts da wohl wie gabenga - die Selbstdarstellung und das "weitermachen" des Schuldners grämt mich mehr als die verlorene Kohle.
"Unser" Schuldner hat noch 4 Kinder wo der Unterhalt auch nur schleppend fließt. Das Thema Kinder solltest Du evtl. noch prüfen. Deren Unterhalt wird wohl bevorzugt behandelt. Je nach dem kannst Du Dir noch Zeit lassen.
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.823
1.084
KUL (bye bye HAM)
Vorweg, für das Geld lohnen sich die Bauchschmerzen nach der Zeit nicht mehr. Aber für die Genugtuung... Feuer frei

Angriffe auf ihn als Person werden ins Leere laufen. Er wird sich mit Sicherheit mit seiner Person aus allem raushalten. Aber die GmbH bietet genug Fläche. Stichworte hier sind faktischer Geschäftsführer und faktischer Gesellschafter. Beides zwar sehr schwer zu beweisen, sobald sich das Registergericht bei den Beteiligten meldet und um Stellungnahme bittet, wird der Blutdruck in die Höhe gehen. Denn eins wird sicher sein, deine 1000 Euronen sind sicherlich nicht der Grund weswegen er die Finger gehoben hat. Wenn er mit der neuen Firma bisher keine Privat-Inso gestartet hat, dann wird da einiges auf dem Brett sein und er qualifiziert sich nicht dafür. Der Wind der sein Kartenhaus zum Umfallen bringen kann, sollte ihn motivieren deinen kleinen Betrag zu bezahlen, bevor die anderen Gläubiger wieder über ihn herfallen.
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
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HAM - PRM
mit einem guten GV sollte es mit einer Taschenpfändung klappen. Gerade wenn Leute so grossspurig auftreten verkünden sie u.U. auch den nächsten grossen Event, bei dem sie nett ausgestattet erscheinen. Nach Berichten soll dies recht erfolgreich verlaufen.


Taschenpfändung auf einem großen Event ist eine Idee ... selbst wenn er nichts dabei hat wird er sich überlegen ob er das noch einmal haben will !

Hans
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
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Bezahlt wurde ich nie, was mich am meisten bei der Nummer ärgert, ist dass der Inhaber (seinerzeit Einzelunternehmen) nie die Absicht hatte, mich zu bezahlen, weil er schon zu dem Zeitpunkt pleite war.
..

Ist zwar Sache am rande, aber was meinst du mit Pleite ? Es erfüllt mich mit grosser Freude und Genugtuung wenn mein Inkassoburo mir mitteilt, dass eine Kunde bereits VOR der Unterzeichnung eines "Auftrags" bei mir die Finger oben hatte. Dann gibts immer ganz schnell eine Strafanzeige mit Verdacht auf Betrugs und das bringt mir zwar selten mein Geld zurück , aber die für mich kostenlose Strafverfolgung funktioniert in meiner Stadt noch. Insofern könnte man Geld "abschreiben" aber so eine Anzeige ist ja dann immer erstmal in den Akten und hat hoffentlich eine Wirkung. Zumindest Freude bei mir. BTW, ich Zivilprozess hilft es natürlich auch, wenn derjenige schon strafrechtlich verurteilt wurde.
 

unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
5.050
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LEB/ERF
Ist zwar Sache am rande, aber was meinst du mit Pleite ?

Pleite in dem Sinne, dass ich später von seinen (damaligen) Mitarbeitern erfuhr, dass er reihenweise Sub-Unternehmer nicht bezahlte. Ich habe mir heute mal die alten Unterlagen angeschaut, eine EV hatte er seinerzeit nicht abgegeben, aber der GV schien wohl nicht sonderlich motiviert. Er hatte einen Haufen Forderungen zu vollstrecken, aber es war wohl für den GV unmöglich, den tatsächlichen Wohnort zu ermitteln, die Wohnungen waren wohl jeweils auf seine Mutter oder Freundin angemeldet, die natürlich von nichts wussten.
Irgendwann werde ich wohl keinen Nerv mehr gehabt haben und hab den Vorgang eingestellten lassen, zumal mein Schuldner von der Bildfläche verschwunden schien. Forderung ist wie gesagt aus 2007, Titel aus 2009.

Etwas seltsam ist noch, dass der letzte Jahresabschluss der GmbH im Bundesanzeiger der von 2012 ist (zumindest 2013 müsste mittlerweile ja da sein).

Anyhow, ich habe jetzt erstmal einen Zugang für Handelsregister.de beantragt, ziehe mir dann mal die Gesellschafterliste und setze mich dann ggf. mit meinem Anwalt zusammen.

Ich danke für die rege Beteiligung hier!
 

unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
5.050
6
LEB/ERF
Heijeijei. In der Gesellschafterliste der GmbH taucht mein Schuldner (leider) nicht auf. Wäre auch zu einfach gewesen.
Gesellschafter der Media GmbH ist GF "A" und eine Bau GmbH unter gleicher Adresse, die wiederum im Besitz jenen GF "A" ist. Dieser arbeitet noch als GF für eine andere GmbH (mit seinem Namen im Firmennamen), die aber zu 100% einer anderen Person gehört und bei der das FA schon mal ein Amtslöschungsverfahren (§ 394 FamFG) eingeleitet hatte. Beim GF "B" das Gleiche in grün. Also genug Potenzial, irgendwo Geld hin und her zu schieben.

Etwas anderes kam mir noch in den Sinn: die GmbH ist eine Neugründung gewesen. Allerdings wurde ein Teil des Firmennamens von meinem Schuldner übernommen und offensichtlich auch die Rechte an den Arbeiten, da im aktuellen Showreel der GmbH auch mit Arbeiten geworben wird, die definitiv noch von meinem Schuldner selbst, also vor Gründung der GmbH erstellt wurden. Ob da irgendwelche Vergütungen geflossen sind, wird man mit Hausmitteln aber nicht herausbekommen.
 

gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
2.337
533
STR
Das steht und fällt alles mit dem Gerichtsvollzieher. Wenn der nicht motiviert ist kann die Laufzeit des Titels vermutlich komplett "ausnutzen".

Wenn Den Schuldner es drauf anlegt und er trotz womöglich vorhandener Mittel nicht zahlt musst Du die Privatinsolvenz einleiten. Das ist mit einem enormen Kostenrisiko verbunden, so dass Du es nicht machen wirst. Ein kaltschnäuziger Schuldner weiss das und treibt Dich damit zur Weißglut.
 

gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
2.337
533
STR
Groß tangieren tut es mich nicht. Es läuft halt so nebenher. Es erinnert mich daran einen (solchen) Fehler nicht zu wiederholen.
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.509
4.025
Paralleluniversum
Keine Angst vor Beauftragung eines Anwalts. Bei einem Vollstreckungsgegenstandswert bis € 1500 kostet dessen Tätigkeit bei einer Vollstreckung sage und schreibe € 41,40 (netto) pro Maßnahme, hinzu kommen Zustellungs- und Gerichtsvollzieherkosten iHv ca € 50.

Wenn das - verhältnismäßig - wenig kostet, hat dann überhaupt irgendein Anwalt Bock auf sowas? Sofern er es nicht tut, weil man ihn kennt oder ihm andere Mandate übertragen hat?
Ich hab auch einen Titel gegen jemanden aus dem Jahr 1995, waren damals so 3500 DM (müsste nachsehen). Gab auch eine Gerichtsverhandlung, bei der ich als einer von vielen Zeugen geladen war.
Hab 4-5x einen GV hingeschickt, jedesmal vorher aufwändige Wohnsitzrecherchen gemacht. Nie war was bei der Schuldnerin zu holen.
Wenn sich die Kosten in dem von Dir oben genannten Bereich bewegen, würde ich es glatt nochmals versuchen wollen. Aber wie nach so vielen Jahren die aktuelle Anschrift ermitteln und möglicherweise eine Namensänderung durch Heirat nachvollziehen?
 
F

feb

Guest
Wenn das - verhältnismäßig - wenig kostet, hat dann überhaupt irgendein Anwalt Bock auf sowas? Sofern er es nicht tut, weil man ihn kennt oder ihm andere Mandate übertragen hat?

Ja, schon richtig. Dein Haus-, Hof- und Firmenanwalt wird es dir zu Liebe tun.

Ich hab auch einen Titel gegen jemanden aus dem Jahr 1995, waren damals so 3500 DM (müsste nachsehen). Gab auch eine Gerichtsverhandlung, bei der ich als einer von vielen Zeugen geladen war. Hab 4-5x einen GV hingeschickt, jedesmal vorher aufwändige Wohnsitzrecherchen gemacht. Nie war was bei der Schuldnerin zu holen. Wenn sich die Kosten in dem von Dir oben genannten Bereich bewegen, würde ich es glatt nochmals versuchen wollen.

Hmm. Mit damaligen Prozeßkosten, Verzinsung (>20 Jahre) und bisherigen Vollstreckungskosten kommen wir eventuell auf einen heutigen Vollstreckungsgegenstandswert von über EUR 5.000; dann kostet eine Vollstreckungsmaßnahme durch den RA (ohne Zustellungs-/ Gerichts- /Gerichtsvollzieherkosten) schon EUR 126,20 netto.

Aber wie nach so vielen Jahren die aktuelle Anschrift ermitteln und möglicherweise eine Namensänderung durch Heirat nachvollziehen?

Der RA selbst macht wohl nur eine (oft erfolglose) Einwohnermeldeamtsanfrage/ Gewerbeamtsanfrage.

Da hilft nur eigene Detektivarbeit: Ehemalige Nachbarn und Geschäftspartner des Schuldners höflich und nett befragen und wiederholte Internetrecherchen (Google, aber auch speziell peoplecheck, Xing, Linkedin, Facebook, etc). Die Beauftragung von Detekteien lohnt IMHO nach erst bei Schuldbeträgen ab EUR 50.000 aufwärts.
 
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SalesConsultant

Erfahrenes Mitglied
13.09.2015
357
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Ohne jetzt alle Posts gelesen zu haben, sondern nur die ersten paar: Also ich wuerde so etwas IMMER verfolgen.

Ich bekomme viel zu oft mit, dass gerade bei kleineren Betraegen gesagt wird "ach das lohnt sich nicht"
Aber genau deshalb lohnt es sich fuer Gauner immer wieder einfach nicht zu bezahlen, weil zu viele Glaeubiger nicht reagieren.

Interessant wird es erst wenn Forderungen bestehen und gleichzeitig eine Straftat des Schuldners bekannt wird. Ich persoenlich wuerde in so einer Situation sofort mit dem Glaeubiger kooperieren um zu erwirken dass dieser die Straftat "vergisst". Bei so einer KOnstellation muss man als Glaeubiger natuerlich vorsichtig werden wie man agiert um sich selbst nicht in einen Gesetzeskonflikt zu bringen. Meine Lebenserfahrung zeigt mir aber, dass solche Individuen lieber mit einem KO als mit einem blauen Auge aus dem Ring gehen (verstanden habe ich das noch nie, aber Gier frisst Hirn und Uebermut kommt vor dem Fall).

Aber meine Meinung: Jeder Schuldner wird gnadenlos verfolgt, das Unternehmen meines Vaters musste wegen solcher Knalltueten Inso anmelden! Bei Kooperation kann eine Zahlungsweise vereinbart werden die dem Schuldner ins Konzept passt. Bei unkooperativem Verhalten wird mit allen Kanonen geschossen.