Na toll:
Mittwoch AB6745 HAM-DUS und AB 6756 DUS-HAM
Donnerstag AB6709 HAM-NUE
Freitag AB 6712 NUE-HAM
Also genau vier Chancen, sitzenzubleiben! - Zumal zu _den_ Zeiten keine vernünftige (aka LH) Alternative unterwegs ist!
Gibt´s da Entschädigungen - Tipps sind willkommen...Danke...
1. Du hast natürlich erstmal laut EU-Verordnung, das Recht möglich schnell weiterbefördert zu werden, also auch evtl. auf einem LH/LX Flug. Da hilft es natürlich vorher schonmal die verfügbaren Flüge rausgesucht zu haben und evtl. die Auslastung, etc. zu checken, denn der Check-In behauptet natürlich gerne, es gebe keine Flüge bzw. alles wäre ausgebucht.
2. Entschädigung wohl nicht, da die Fluggesellschaft erstmal sagen wird Streik ist höhere Gewalt. Ich fand das zwar noch nie besonders überzeugend, da AB ja nun das selbst in der Hand hat mit dem Streik und der Streik nun mal ein unternehmerisches Risiko darstellt, aber im Wesentlichen stehen deine Chancen da sehr schlecht.
3. Davon unbenommen ist natürlich, dass du ganz profan nach deutschem Vertragsrecht möglicherweise paar Aufwendungen geltend machen kannst (zB deine nutzlose Anfahrt zum Flughafen). Das kommt aber auch wieder auf den konkreten Fall an, zB ob AB die Streichung absehen konnte, und dich hätte informieren müssen, etc.
(Es hilft auf jeden Fall sehr auch eine ausgedruckte Form der EU Verordnung dabei zu haben. Meiner Erfahrung nach, sind die Servicekräfte im Fall einer Streichung sehr viel hilfsbereiter und "williger", wenn sie merken, dass der Flugast Ahnung hat.)