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Advanzia MasterCard GOLD Versicherung

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Versicherung der Advanzia MasterCard GOLD bereits in Anspruch genommen?

  • Nein

    Abstimmungen: 54 91,5%
  • Ja aber ERFOLGLOS (keine Entschädigung wegen Ablehnung usw.)

    Abstimmungen: 2 3,4%
  • Ja ERFOLGREICH (Entschädigung durch Versicherung wurde gezahlt)

    Abstimmungen: 3 5,1%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    59

VielFahrer

Erfahrenes Mitglied
05.11.2017
327
4
Hier noch ein Erfahrungsbericht:
https://www.mydealz.de/diskussion/r...dasa-gebuehrenfreicom-gold-kreditkarte-502265
Kurzfassung:
"Flugreise... Tochter Fieber (...) Ich erhalte die volle Summe abzüglich des Selbstbehalts von 100 Euro und dem Geld, was mir die Reisegesellschaft zurück erstattet... "

Cool,

in den Kommentaren ist zu lesen das die Reise (2.000€) über Urlaub.de gebucht wurde und lediglich über die Advanzia KK gezahlt wurde.
Grund des Ausfalls war Krankheit der Tochter (Fieber kurz vor Reisebeginn) bestätigt mit Attest vom Arzt.


Also so ganz wertlos ist die Versicherung anscheint nicht.
 
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Reaktionen: Droggelbecher

Hanso1120

Erfahrenes Mitglied
06.06.2018
623
2
Sehe ich genauso . Aber gut Reiserücktritt bei anderen Gründen als Krankheit z.B. Tod oder sonstiges übernimmt die Advanzia nicht oder ?
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.585
652
Sehe ich genauso . Aber gut Reiserücktritt bei anderen Gründen als Krankheit z.B. Tod oder sonstiges übernimmt die Advanzia nicht oder ?
Unabhängig das ich die Versicherung der Advanzia nicht für ausreichend halte, kann man sich auch überversichern.

Klar, Versicherungen lieben es Policen zu verkaufen die nahezu nie eintreffen. Wenn das nicht gerade irgendwo zufällig im Paket inkludiert ist, würde ich so etwas außer bei einer Weltreise die Unmengen kostet, nie abschließen.
 

VielFahrer

Erfahrenes Mitglied
05.11.2017
327
4
Sehe ich genauso . Aber gut Reiserücktritt bei anderen Gründen als Krankheit z.B. Tod oder sonstiges übernimmt die Advanzia nicht oder ?

Gemäß AVB der Advanzia Reiserücktrittsversicherung
https://www.advanzia.com/avb/AVB.pdf
Seite 7 §2 Abs. 2.5
"2.5 Der Versicherer ist im Umfang von § 3.1 leistungs-
pflichtig, wenn infolge eines der nachstehend ge-
nannten wichtigen Gründe entweder die Reiseunfä-
higkeit der versicherten Person, des mitversicherten
Familienangehörigen oder des Mitreisenden nach
allgemeiner Lebenserfahrung zu erwarten ist oder
ihm der planmäßige Antritt der Reise oder deren
planmäßige Beendigung nicht zugemutet werden
kann:
2.5.1 Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Er-
krankung der versicherten Personen, seines Ehegat-
ten oder im gleichen Haushalt lebenden Lebenspart-
ners, eines Kindes, eines Geschwisters, Elternteils,
Großelternteils, Schwager oder Schwägerin, Enkels,
Schwiegerelternteil, Schwiegerkindes, Nichte oder
Neffe.
2.5.2 Schäden am Unternehmen oder Büro der versicher-
ten Personen, die nach der Buchung auf- bzw. einge-
treten sind und die Anwesenheit der versicherten
Person erfordern."


Also Flug verpasst, kein Urlaub bekommen, verhindert wegen anderen Events... usw. gilt wohl nicht.

Zum Vergleich, die MasterCard Gold meiner Kartoffelbank ersetzt den Schäden in folgenden Fällen:

(1) Tod, schwere Unfallverletzung oder unerwartete
schwere Erkrankungen eines Versicherten, seines
Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners, seines
im gemeinschaftlichen Wohnsitz wohnenden
Lebensgefährten, seiner Kinder, Eltern, Geschwister,
Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder;
(2) Impfunverträglichkeiten eines Versicherten;
(3) Schwangerschaft einer Versicherten;
(4) Schaden am Eigentum eines Versicherten infolge
von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat
eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der
wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des
Geschädigten erheblich oder sofern zur
Schadenfeststellung seine Anwesenheit notwendig ist;
(5) Verlust des Arbeitsplatzes eines Versicherten
aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten
Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber;
(6) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch einen
Versicherten, sofern dieser bei Reisebuchung arbeitslos
war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat.


Kostet aber 55€ p.a. wenn Umsatz < 5k€ p.a.
Bin i natürlich immer drüber :)
 
Zuletzt bearbeitet:

Hanso1120

Erfahrenes Mitglied
06.06.2018
623
2
Gemäß AVB der Advanzia Reiserücktrittsversicherung
https://www.advanzia.com/avb/AVB.pdf
Seite 7 Paragraph 2 Abs. 2.5
"2.5 Der Versicherer ist im Umfang von § 3.1 leistungs-
pflichtig, wenn infolge eines der nachstehend ge-
nannten wichtigen Gründe entweder die Reiseunfä-
higkeit der versicherten Person, des mitversicherten
Familienangehörigen oder des Mitreisenden nach
allgemeiner Lebenserfahrung zu erwarten ist oder
ihm der planmäßige Antritt der Reise oder deren
planmäßige Beendigung nicht zugemutet werden
kann:
2.5.1 Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Er-
krankung der versicherten Personen, seines Ehegat-
ten oder im gleichen Haushalt lebenden Lebenspart-
ners, eines Kindes, eines Geschwisters, Elternteils,
Großelternteils, Schwager oder Schwägerin, Enkels,
Schwiegerelternteil, Schwiegerkindes, Nichte oder
Neffe.
2.5.2 Schäden am Unternehmen oder Büro der versicher-
ten Personen, die nach der Buchung auf- bzw. einge-
treten sind und die Anwesenheit der versicherten
Person erfordern."


Also Flug verpasst, kein Urlaub bekommen, verhindert wegen anderen Events... usw. gilt wohl nicht.

Zum Vergleich, die MasterCard Gold meiner Kartoffelbank ersetzt den Schäden in folgenden Fällen:

(1) Tod, schwere Unfallverletzung oder unerwartete
schwere Erkrankungen eines Versicherten, seines
Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners, seines
im gemeinschaftlichen Wohnsitz wohnenden
Lebensgefährten, seiner Kinder, Eltern, Geschwister,
Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder;
(2) Impfunverträglichkeiten eines Versicherten;
(3) Schwangerschaft einer Versicherten;
(4) Schaden am Eigentum eines Versicherten infolge
von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat
eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der
wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des
Geschädigten erheblich oder sofern zur
Schadenfeststellung seine Anwesenheit notwendig ist;
(5) Verlust des Arbeitsplatzes eines Versicherten
aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten
Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber;
(6) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch einen
Versicherten, sofern dieser bei Reisebuchung arbeitslos
war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat.


Kostet aber 55€ p.a. wenn Umsatz < 5k€ p.a.
Bin i natürlich immer drüber :)
Bei welcher Bank ist das? :D
 

VielFahrer

Erfahrenes Mitglied
05.11.2017
327
4

konavf

Erfahrenes Mitglied
07.03.2018
869
86
Ich musste 2014 die Reiserücktrittskostenversicherung von Advanzia in Anspruch nehmen. Alles ging sehr unkompliziert und ich habe bis auf die 100€ tatsächlich alles erstattet bekommen.
Wirklich nur 100 Euro?? Es sind aber 20% Selbstbehalt laut AGB. Und da ist man Ruckzuck über die 100 Euro drüber
 

asurus

Neues Mitglied
12.08.2018
7
1
Das die Reiseversicherungen der Advanzia wirklich zu gebrauchen ist, ist wirklich sehr erfreulich. Ich frage mich ob dieAuslandsreisekrankenversicherung auch verlässlich ist, dann würde ich keine mehr separat abschließen.
 

ja_mi

Reguläres Mitglied
17.09.2017
33
0
Das die Reiseversicherungen der Advanzia wirklich zu gebrauchen ist, ist wirklich sehr erfreulich. Ich frage mich ob dieAuslandsreisekrankenversicherung auch verlässlich ist, dann würde ich keine mehr separat abschließen.
Davon würde ich abraten. Du hast bei der Advanzia eine Selbstbeteiligung von 100€. Eine normale Auslandskrankenversicherung für kürzere Reisen (bis 42 Tagen) kostet so wenig (bei mir ca. 12,50€ im Jahr) und ist ohne Selbstbehalt, dass es sich lohnt die abzuschließen.
 

nimra98

Aktives Mitglied
08.08.2015
179
2
Davon würde ich abraten. Du hast bei der Advanzia eine Selbstbeteiligung von 100€. Eine normale Auslandskrankenversicherung für kürzere Reisen (bis 42 Tagen) kostet so wenig (bei mir ca. 12,50€ im Jahr) und ist ohne Selbstbehalt, dass es sich lohnt die abzuschließen.

War da nicht auch noch "medizinisch notwendiger" vs. "medizinisch sinnvoller" Krankenrücktransport?
 
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Reaktionen: Cratter13 und krimlin

Cratter13

Neues Mitglied
08.09.2017
7
0
War da nicht auch noch "medizinisch notwendiger" vs. "medizinisch sinnvoller" Krankenrücktransport?
Korrekt. Und es gibt auch weitere Ausschlüsse bei der Advanzia Auslandsreisekrankenversicherung im Vergleich zu normalen Reiseversicherungen. Ich geb lieber die 10-15€ aus jährlich und bin auf der sicheren Seite.