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Ist doch Unisnn. Wenn das Hotel auf der Buchungsseite mit mit Pool beworben wird kann der Gast davon ausgehen das er den auch nutzen kann ansonsten muss das Hotel das enstsprechend kommunizeren. Wuerde ueber die KK einen Dispute machen und x Euro rueckbuchen lassen.Aber wenn im Buchungsprozess nichts von Wellness/Sauna usw. steht, dann hast Du kein recht auf Wellness
wenn Du z.B. mit Frühstück buchst, dann steht es in der Buchungsbestätigung
Ist zwar schwachsinnig, wenn man ein Wellness Hotel bucht, dann möchte man auch Wellness haben, muss aber explizit in der Buchungsbestätigung stehen