AG Frankfurt: GdF ist nicht für Streikfolgen haftbar.

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boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
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MUC
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Das AG Frankfurt hat die Schadensersatzforderungen von vier Airlines wegen eines Streiks in Stuttgart 2009 abgewiesen. Da die DFS bestreikt wurde und nicht die Airlines, wurden diese nicht unrechtmäßig eingeschränkt :censored:

Gericht weist Klage gegen GdF ab
 
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peter42

Moderator
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09.03.2009
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Das AG Frankfurt hat die Schadensersatzforderungen von vier Airlines wegen eines Streiks in Stuttgart 2009 abgewiesen. Da die DFS bestreikt wurde und nicht die Airlines, wurden diese nicht unrechtmäßig eingeschränkt :censored:

Gericht weist Klage gegen GdF ab

Absehbar und IMHO richtig, weil sonst immer ein betroffener Dritter gefunden werden könnte übe den das Streikrecht (eines der Grundrechte) ausgehebelt werden könnte.
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
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MUC
Absehbar und IMHO richtig, weil sonst immer ein betroffener Dritter gefunden werden könnte übe den das Streikrecht (eines der Grundrechte) ausgehebelt werden könnte.

Die Kernfrage ist für mich, ob ein Streik rechtlich als gerechtfertigt eingestuft wurde - wenn nicht (egal ob hinterher oder während der Vorbereitungen), sollten die Gewerkschaften meiner Meinung nach durchaus dafür haftbar sein - sonst wird das Streikrecht noch mehr zum Freibrief für Machtspiele.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
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Münchener Outback
Das stimmt, passt irgendwie nicht zusammen.

Wenn der Streik illegal war, dann dürfte daraus doch eigentlich fast automatisch eine Schadenersatzpflicht ableitbar sein, oder?
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
... Freibrief für Machtspiele.

airliners.de meinte:
Die Kammer gestand zudem den Gewerkschaften ein weites gesellschaftliches Betätigungsfeld zu. Aus dem Grundgesetz ergebe sich für sie eine besondere Rolle bei der Entwicklung des sozialen Lebens. Es müsse vermieden werden, dass sie in streitigen, rechtlich noch ungeklärten Fällen durch das Aufbürden von Haftungsrisiken gelähmt würden.
Hervorhebung von mir. :)
 
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P

pmeye

Guest
War er aber nicht!
Was ja aber wohl bei dem diesjährigen Streik anders ist, weswegen man da gespannt sein darf, ob die GDF haftbar ist. (Allerdings glaube ich, dass auch hier das Streikrecht (leider) als höherwertiges Gut betrachtet werden wird.)

P.S.: Das Urteil ist nicht rechtskräftig.