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Flug annulliert / verspätet? Dann gibt es unter bestimmten Umständen Betreuungsleistungen aus Art. 9 der VO 261/2004/EG (Fluggastrechteverordnung). Dazu können Hotelübernachtungen und auch Verpflegungs-/Erfrischungsleistungen zählen. Nur wenige Airlines stellen diese Leistungen auf Aufforderung, also gehen Passagiere nach Fristsetzung in Vorleistung und holen sich das Geld später zurück.
Besonders allergisch reagieren Airlines, darunter wohl auch Ryanair, auf Alkohol. Nachdem die (erhebliche) Klageforderung zu einem Großteil anerkannt wurde, ging es im Termin nur noch um sehr wenig betragsmäßig, aber um offenbar emotional viel: Ein paar Bier und Wein.
Das AG Memmingen kommt zu dem Ergebnis:
Mehr Infos und Volltext im eigenen Blog unter https://www.drboese.de/blog/ag-memm...trechten-umfasst-auch-alkoholische-getraenke/
Ich wünsche allerseits guten Appetit und sage Prost, wenn Euch mal wieder der Ir(r)e sitzen lässt.
Besonders allergisch reagieren Airlines, darunter wohl auch Ryanair, auf Alkohol. Nachdem die (erhebliche) Klageforderung zu einem Großteil anerkannt wurde, ging es im Termin nur noch um sehr wenig betragsmäßig, aber um offenbar emotional viel: Ein paar Bier und Wein.
Das AG Memmingen kommt zu dem Ergebnis:
Das Gericht hält – mit Ausnahme der auf den Weinkonsum zurückzuführenden Mehrkosten –
auch Getränkekosten für erstattungsfähig, wenn nicht alkoholfreie Getränke, sondern Bier im selben Maß konsumiert wird wie auch alkoholfreie Erfrischungsgetränke konsumiert zu werden pflegen.
Bier ist kein Luxusgut und – anders als branntweinhaltige Getränke – auch nicht in erster Linie als Rausch- oder Genussmittel (jedenfalls in dem durch die Rechnungen ausgewiesenen Ausmaß des Konsums durch die Kläger) zu bewerten, das nicht mehr als erforderlich zur Erfrischung angesehen werden könnte.
Soweit die Rechnung des Restaurants Tasca Juanito vom 07.01.2021 erkennen lässt, dass pro Kläger 2 Biere bezahlt worden sind, ist nach Überzeugung des Gerichts die Grenze zwischen Erfrischung und Genuss noch nicht überschritten.
Mehr Infos und Volltext im eigenen Blog unter https://www.drboese.de/blog/ag-memm...trechten-umfasst-auch-alkoholische-getraenke/
Ich wünsche allerseits guten Appetit und sage Prost, wenn Euch mal wieder der Ir(r)e sitzen lässt.