AG Memmingen: Ryanair muss auch Bier bezahlen

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.310
2.478
Neuss
www.drboese.de
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Flug annulliert / verspätet? Dann gibt es unter bestimmten Umständen Betreuungsleistungen aus Art. 9 der VO 261/2004/EG (Fluggastrechteverordnung). Dazu können Hotelübernachtungen und auch Verpflegungs-/Erfrischungsleistungen zählen. Nur wenige Airlines stellen diese Leistungen auf Aufforderung, also gehen Passagiere nach Fristsetzung in Vorleistung und holen sich das Geld später zurück.

Besonders allergisch reagieren Airlines, darunter wohl auch Ryanair, auf Alkohol. Nachdem die (erhebliche) Klageforderung zu einem Großteil anerkannt wurde, ging es im Termin nur noch um sehr wenig betragsmäßig, aber um offenbar emotional viel: Ein paar Bier und Wein.

Das AG Memmingen kommt zu dem Ergebnis:
Das Gericht hält – mit Ausnahme der auf den Weinkonsum zurückzuführenden Mehrkosten –
auch Getränkekosten für erstattungsfähig, wenn nicht alkoholfreie Getränke, sondern Bier im selben Maß konsumiert wird wie auch alkoholfreie Erfrischungsgetränke konsumiert zu werden pflegen.
Bier ist kein Luxusgut und – anders als branntweinhaltige Getränke – auch nicht in erster Linie als Rausch- oder Genussmittel (jedenfalls in dem durch die Rechnungen ausgewiesenen Ausmaß des Konsums durch die Kläger) zu bewerten, das nicht mehr als erforderlich zur Erfrischung angesehen werden könnte.
Soweit die Rechnung des Restaurants Tasca Juanito vom 07.01.2021 erkennen lässt, dass pro Kläger 2 Biere bezahlt worden sind, ist nach Überzeugung des Gerichts die Grenze zwischen Erfrischung und Genuss noch nicht überschritten.

Mehr Infos und Volltext im eigenen Blog unter https://www.drboese.de/blog/ag-memm...trechten-umfasst-auch-alkoholische-getraenke/

Ich wünsche allerseits guten Appetit und sage Prost, wenn Euch mal wieder der Ir(r)e sitzen lässt.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
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BSL
Vor ˋnem bayrischem Gericht auf Bier klagen … da kann doch nur gewinnen ;)
In dem verlinkten Blog wird auch ein älteres Urteil zitiert. In Bayern gibt es Bier, in Düsseldorf Champagner:
„Ferner sind auch die Kosten für die Champagnercocktails und den Dessertwein (44,97 €) erstattungsfähig. Es ist für das Amtsgericht Düsseldorf allgemein bekannt, dass zu einem gelungenen Essen nicht nur der Verzehr begleitender Biere und/oder Weine gehört, sondern darüber hinaus auch der Genuss von Champagner und Dessertwein, so dass sich auch diese Kosten als angemessen erweisen. Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist insoweit insbesondere zu berücksichtigen, dass gerade im Champagnersegment auch deutlich hochpreisigere Produkte angeboten werden.“
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
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MUC/INN
Vor ˋnem bayrischem Gericht auf Bier klagen … da kann man doch nur gewinnen ;)
Sowas kann auch nur aus Düsseldorf kommen! In der Tasca Juanito gibts Mahou, Dorada, Carlsberg und Heinekken. Das fällt hier unter Wasser mit Biergeschmack oder ähnlichen Perversitäten, analog zu dem was man bei euch so hingestellt bekommt. Mit "Bier" hat das so viel zu tun wie das Pressfleisch bei Hansa in der C mit "Schinken".
 
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YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
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Sowas kann auch nur aus Düsseldorf kommen! In der Tasca Juanito gibts Mahou, Dorada, Carlsberg und Heinekken. Das fällt hier unter Wasser mit Biergeschmack oder ähnlichen Perversitäten, analog zu dem was man bei euch so hingestellt bekommt. Mit "Bier" hat das so viel zu tun wie das Pressfleisch bei Hansa in der C mit "Schinken".
Biersenator, da kriegst Du nicht überall und von jedem zustimmung; Bier ist Geschmacksssache, und ich kenne eine Menge Leute, welche Bayerisches Bier als dünn bezeichnen, und andere Sorten, egal ob zB Jever, Warsteiner etc etc als richtiges Bier sehen Und frag schon gar nicht einen Kölner... (ich bin keiner).
 
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jumbolina

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04.07.2018
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MUC/STR
Biersenator, da kriegst Du nicht überall und von jedem zustimmung; Bier ist Geschmacksssache, und ich kenne eine Menge Leute, welche Bayerisches Bier als dünn bezeichnen, und andere Sorten, egal ob zB Jever, Warsteiner etc etc als richtiges Bier sehen Und frag schon gar nicht einen Kölner... (ich bin keiner).




;)
 
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Tiversin

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06.07.2016
1.805
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DUS
Sowas kann auch nur aus Düsseldorf kommen! In der Tasca Juanito gibts Mahou, Dorada, Carlsberg und Heinekken. Das fällt hier unter Wasser mit Biergeschmack oder ähnlichen Perversitäten, analog zu dem was man bei euch so hingestellt bekommt. Mit "Bier" hat das so viel zu tun wie das Pressfleisch bei Hansa in der C mit "Schinken".
Profilneurotiker? Bleib locker. Und lerne feine Ironie als solche zu erkennen. Im weiteren beruhige Dich bitte ; tatsächlich schätze ich das fränkische Bier sehr, bleibe mir also bitte mit der Werbeüberfrachteten Oberbayrischen Plörre vom Glas.
 
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YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
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Leute, lasst doch jedem Anderen seine Meinung, und behaltet Eure. Ich bin weder bayer noch Rheinländer, ich trinke kaum Bier, ich habe wenig Meinung dazu, ich sage nur "andere denken anders" und respektiere dies.
Es ist wieder sehr heiß heute, trinkt ´was ... für die Gesundheit, was immer Ihr mögt. Prost.
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
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Jetzt lasst mal endlich dieses offtopic Geschwurbel!!

Wieder zurück zum Thema:

lieber keksbox, musst du denn wirklich jeden Mandanten nehmen? Zwei Bier pro Person? Really? Das sind doch keine Menschen… sondern Spassbremsen :no:
 
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DerSenator

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08.01.2017
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Profilneurotiker? Bleib locker. Und lerne feine Ironie als solche zu erkennen. Im weiteren beruhige Dich bitte ; tatsächlich schätze ich das fränkische Bier sehr, bleibe mir also bitte mit der Werbeüberfrachteten Oberbayrischen Plörre vom Glas.
Der Ironiker sollte den Zyniker erkennen! Abgesehen davon, dass fränkisches Bier noch weniger bairisch ist als böhmisches.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
928
686
Ich hoffe für Kexbox, dass bei dem Verfahren sich der Streitwert nicht auf den Preis der 2 Biere beschränkt hat :D
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
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630
Lt. einem bay. Politiker soll man mit 1 Maß Bier ja auch noch Autofahren können. Insofern stand ja außer Frage, daß bei 2 normalen Bier die Grenze vom Grundnahrungsmittel zum Rauschmittel noch nicht überschritten war.
Jedenfalls gut, daß das somit geklärt ist.
 
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Sciurus

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22.04.2012
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ZRH
Wieder eine sinnlose Klage und Zeit der Gerichte verschwendet. Zum Glück macht ihr das bei euch in Deutschland
 

YankeeZulu1

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09.07.2020
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Jep, sehe ich ganz genau so. Ryanair haette einfach zahlen können. Aber mit solchem Bloedsinn und darauf spekulierend, dass Verbraucher das schlucken, lassen sie es drauf ankommen.

Der Kläger hat übrigens keinen Wohnsitz in Deutschland und auch keinen deutschen Pass. Ist dein Weltbild wieder geradegerueckt?
Danke, Kexbox; nicht jeder will eben verstehen, dass es in Deutschland ein geltendes Recht gibt, das wird ua in Gesetzen, Vorordnungen etc und per Rechtsprechung ausgedrückt wird. Wenn sich alle daran halten, ist das Zusammenleben einfacher und harmonischer; da dies nie der Fall sein wird, gilt eben "je mehr sich darran halten...".
Ob uns diese Rechtsvorschriften immer gefallen, steht auf einem ganz anderen Blatt, aber deeswegen können wir diese nicht unter den Tisch fallen lassen. Wem´s nicht passt, der kann doch auf legelem Weg das Thema "Änderung einer Rechtsnorm" angehen, dh mit seinen polotischen Abgeordneten reden und dort darauf hinwirken, dass bestimmte Regelungen geändert werden sollten. But this will be a long long way...
 
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A

Anonym81766

Guest
Das Tatbestandsmerkmal "Erfrischung" wird in dem Urteil aber schon recht breit ausgelegt.

Die Kläger haben nachgewiesen, dass sie im Hiperdino Supermarkt am 07.01.2021 nicht Insektenspray, sondern Sprühsahne gekauft haben. Auch hiermit kann man sich - je persönlichem Geschmack - in angemessener und daher erstattungsfähiger Art und Weise erfrischen.

Wäre dann Insektenspray nicht erstattungsfähig?
 
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ritesa

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14.05.2013
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Planet Earth
Das Tatbestandsmerkmal "Erfrischung" wird in dem Urteil aber schon recht breit ausgelegt.



Wäre dann Insektenspray nicht erstattungsfähig?
Das wirft eine neue Frage auf: Wenn ich aufgrund einer Flugstornierung in einer Gegend feststecke, in der Mückenschutz notwendig ist - sollte dann nicht das Mückenspray erstattungsfähiger sein als das Bier?
 
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YankeeZulu1

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09.07.2020
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um Ernst zu bleiben: Insektenspray sehe ich grds als Notwendigkeit an, aber nur dann, wenn das "Risiko Insektenstich" besteht; im einem Airportterminal sehe ich das eher nicht; wenn man raus muss wäre das etwas Anderes. Oder liege ich da falsch?
 

Tiversin

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
1.805
3.953
DUS
um Ernst zu bleiben: Insektenspray sehe ich grds als Notwendigkeit an, aber nur dann, wenn das "Risiko Insektenstich" besteht; im einem Airportterminal sehe ich das eher nicht; wenn man raus muss wäre das etwas Anderes. Oder liege ich da falsch?
Ernste Antwort : MMn Nein. Art 9 gibt das beim besten Willen nicht her, und den Insektenstich würde ich eher unter allgemeinem Lebensrisiko verorten. (Gestochen werden kannst Du überall) Dreh es mal um. "Während der Verspätung hat mich eine Mücke gestochen, deshalb habe ich jetzt Malaria...."
Das geht vielleicht in Amiland durch ;-) , aber die doch noch insgesamt recht gesittete europ. Rechtsprechung wird nur die metaphorische Augenbraue heben.
 
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YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
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Ernste Antwort : MMn Nein. Art 9 gibt das beim besten Willen nicht her, und den Insektenstich würde ich eher unter allgemeinem Lebensrisiko verorten. (Gestochen werden kannst Du überall) Dreh es mal um. "Während der Verspätung hat mich eine Mücke gestochen, deshalb habe ich jetzt Malaria...."
Das geht vielleicht in Amiland durch ;-) , aber die doch noch insgesamt recht gesittete europ. Rechtsprechung wird nur die metaphorische Augenbraue heben.
wenn ein Dritter (hier: die Airline) ursächlich verschuldet, daß ich das Terminal verlassen muss, und situationsbedingt ich mit Insektenstichen rechnen muss (was ja nicht der Fall gewesen wäre, hätten die mich planmäßßig befördert), dann sehe ich den Verursacher in der Pflicht, dem Geschädigten seine dadurch entstandenen notwendigen Aufwendungen zu ersetzen. Ich bin halt kein Jurist...