AB: Air Berlin weist Rechte von sich. Zurecht?

ANZEIGE

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.066
1.558
ANZEIGE
Ich wüsste nicht, warum man noch eine PZU im Vorfeld bemühen sollte. Der Vorgang ist bei AB im System erfasst, es gibt eine Vorgangsnummer, ergo hat AB den Empfang quittiert. Nun könnte AB noch den Inhalt des dort erfassten Vorgangs und die erfolgte Fristsetzung bestreiten, das könnten sie bei einem mit PZU zugestellten Dokument aber ebenso. Also 14 Tage Fristsetzung per "Vorgang", bei fruchtlosem Fristablauf Beantragung eines Mahnbescheids und dann muss sich die Bude bewegen.

Die Zustellung per PZA ist eben absolut rechtsverbindung und auch beweissicher, da das Beschwerdesystem keine Kopien über den Inhalt erstellt wird kann es was die Beweisbarkeit angeht unnötig kompliziert werden.
Der Inhalt der Zustellung wird natürlich auch entsprechend dokumnentiert daher ist die Beweisführung problemlos möglich, aber ich bezweifele ernsthaft das jemand bei AB es wagen wird eine förmlichen Zustellung den Inahlt zu bestreiten.

Darum ist das saubere Vorgehen kostenpflichtig mahnen auf die 14 Tage zusätzlich kommt es auch nicht wirklich an.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
5
Wien
... aber ich bezweifele ernsthaft das jemand bei AB es wagen wird eine förmlichen Zustellung den Inahlt zu bestreiten....

Ich würde einwenden, aufgrund der mangelhaften Orthographie und des Stils war es mir nicht möglich, das Schreiben sinnerfassend zu lesen!
;)
 
Nochmal schreiben, Frist setzen und dann zum Anwalt- auch ohne Rechtsschutz.

Bei einer Summe von 90 Euro macht das mal so keinen Sinn. Selbst wenn eine Rechtsschutzversicherung bestehen würde....der Schaden ist so gering...das auch jedes Gericht (sollte es dazu kommen) den Fall abschmettern würde. Für Anwälte ist das leicht verdientes Geld. Sie würden hier einen ganz anderen Satz der Gebührenordnung verlangen. Ich versteh um was es hier geht...doch muss man sich fragen, ob sich der Aufwand lohnt...oder ob man das in die Rubrik Lehrgeld einordnet.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.514
Neuss
www.drboese.de
Bei einer Summe von 90 Euro macht das mal so keinen Sinn. Selbst wenn eine Rechtsschutzversicherung bestehen würde....der Schaden ist so gering...das auch jedes Gericht (sollte es dazu kommen) den Fall abschmettern würde. .
Du bist ja ein lustiger Fratz.

Meine geringste Summe gegen ab waren bisher 12,50€ Verpflegungskosten. Es ging gegen ein anderes Unternehmen auch schon mal um 1,40€. Alles überhaupt kein Problem.

Auch die übrigen Ausführungen sind äußerst putzig.
 

ChristianW

Erfahrenes Mitglied
10.05.2016
1.611
342
Brisbane
Bei einer Summe von 90 Euro macht das mal so keinen Sinn. Selbst wenn eine Rechtsschutzversicherung bestehen würde....der Schaden ist so gering...das auch jedes Gericht (sollte es dazu kommen) den Fall abschmettern würde. Für Anwälte ist das leicht verdientes Geld. Sie würden hier einen ganz anderen Satz der Gebührenordnung verlangen. Ich versteh um was es hier geht...doch muss man sich fragen, ob sich der Aufwand lohnt...oder ob man das in die Rubrik Lehrgeld einordnet.

Wie kommst du auf Lehrgeld?

Ich habe die Umbuchung von AB (OW) auf OS (*A) nicht gewollt, hatte aber keine andere Wahl. Insofern sehe ich keinen Aspekt den ich da falsch gemacht habe und somit kein 'Lehrgeld' von mir zu zahlen.

Und ich kann ja schlecht auf einem One-Way Flug einfach einen Koffer stehen lassen (dessen Inhalt ich ja hier brauchte)
 
  • Like
Reaktionen: MANAL

CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-9
MUC
Aus dem Kontext gerissen, ja...

Im Zusammenhang mag es aber Sinn machen, z.B. die Luftfahrtindustrie führt eine nicht erstattbare Märchengebühr in Höhe von 1% des Tickets ein oder in Bezug auf Reisekostenpauschalen (daran denke ich bei 12,50), eben wo es dadurch, dass es auf viele Fälle anwendbar ist, grundsätzliche Bedeutung über den einzelnen hinaus hat.

War es aber ein Fall, wo jemand auf Erstattung seiner individuellen eBay-Versandkosten geklagt haben, gebe ich Dir recht. :D
 

Allererste Reihe

Erfahrenes Mitglied
07.05.2012
1.719
4
Süddeutschland
Ganz im Ernst, Sixt hatte mir mal für Ad Blue ein paar Euro (weiß nicht mehr wie viele, drei, vier, fünf Euro oder so) auf die Rechnung geschrieben was so eigentlich nicht abgemacht war. Das machen sie sicherlich auch bei jedem immer so und somit wäre das auch auf viele Fälle anwendbar. Geht man dann vor Gericht wegen eines Betrags der kaum dem Gegenwert eines Döners entspricht?

E-Mail an das Unternehmen schreiben und um Rückzahlung bitten, wenn sie es nicht machen buche ich halt woanders oder maximiere mir die paar Euro an anderer Stelle wieder zurück.
 

CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-9
MUC
Ganz im Ernst, Sixt hatte mir mal für Ad Blue ein paar Euro (weiß nicht mehr wie viele, drei, vier, fünf Euro oder so) auf die Rechnung geschrieben was so eigentlich nicht abgemacht war. Das machen sie sicherlich auch bei jedem immer so und somit wäre das auch auf viele Fälle anwendbar. Geht man dann vor Gericht wegen eines Betrags der kaum dem Gegenwert eines Döners entspricht?

Falls Du Dich auf meinen Beitrag beziehst, sehe ich die Vergleichbarkeit nicht.

Nimm den Fall, als das Finanzamt der Meinung war, der Snack im Flugzeug ersetze eine Mahlzeit und mindert die Reisekosten. Für mich nur ein paar Euro, auch wiederholt tragbar. Für mich hat sowas aber durchaus eine grundsätzliche Bedeutung - da bin ich durchaus dankbar, wenn jemand den Fehdehandschuh aufnimmt.

Ich selbst... eher nicht... zu faul. :D
 
Zuletzt bearbeitet:

ChristianW

Erfahrenes Mitglied
10.05.2016
1.611
342
Brisbane
Ganz im Ernst, Sixt hatte mir mal für Ad Blue ein paar Euro (weiß nicht mehr wie viele, drei, vier, fünf Euro oder so) auf die Rechnung geschrieben was so eigentlich nicht abgemacht war. Das machen sie sicherlich auch bei jedem immer so und somit wäre das auch auf viele Fälle anwendbar. Geht man dann vor Gericht wegen eines Betrags der kaum dem Gegenwert eines Döners entspricht?

E-Mail an das Unternehmen schreiben und um Rückzahlung bitten, wenn sie es nicht machen buche ich halt woanders oder maximiere mir die paar Euro an anderer Stelle wieder zurück.

Wären es 10-15 Euro gewesen für den Koffer, dann wäre mir das auch ziemlich egal und den Aufwand nicht wert gewesen. Bei 90 Euro sieht die Welt aber schon wieder ein wenig anders aus. (Denn ich hätte ja für weniger als die 90Euro auch direkt OS buchen können. - habe ich aber bewusst nicht gemacht als ich mich für die Strecke entschieden habe weil ich OW/AB fliegen wollte)
 

Allererste Reihe

Erfahrenes Mitglied
07.05.2012
1.719
4
Süddeutschland
Bei meiner Aussage ging es um die 12,50 Euro und 1,40 Euro vor Gericht. Bei 90 Euro weiß ich es nicht ob ich dafür vor Gericht ziehen würde, wahrscheinlich wäre es mir den Aufwand nicht wert aber da ist jeder anders.