AB Top Bonus: Airberlin KK: Frage zu Bedingungen der Gepäck-/Flugverspätung-Versicherung

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fuanegua

Neues Mitglied
18.05.2015
4
0
Berlin
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Hallo in die Runde!
Ich lese nun schon einige Zeit mit und habe jetzt selber mal ne Frage, die ich hier bisher noch nicht gefunden habe.

Ich habe mir die Airberlin-VISA geholt und mir die Versicherungsbedingungen durchgelesen und komm nicht ganz klar. Flugverspätungen werden nur bei Auslandsflügen versichert, gilt das auch für Gepäckverspätungen?

Und wenn die Karte im Paypal-Konto hinterlegt ist und damit bei der Airberlin-Buchung gezahlt wird, ist dann so ein Flug damit versichert? Airberlin schreibt hier nur was von den gutgeschriebenen Meilen.
Kennt sich jemand von euch aus?

Freu mich über jede hilfreiche Antwort. :)
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
"§ 2 Geltungsbereich
1. Der Versicherungsschutz besteht für alle Reisen ins Ausland, sofern die im Teil B aufgeführten
Besonderen Bedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten.
2. Als Ausland im Sinne dieser Bedingungen gilt nicht das Staatsgebiet der Bundesrepublik
Deutschland sowie das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen ständigen
Wohnsitz hat.
Hinweis: Darüber hinaus ist der Geltungsbereich der einzelnen Versicherungen im Teil
B zu beachten."
...
Teil B: Besonderer Teil zu den einzelnen Versicherungen
I. Flug- und Gepäckverspätungsversicherung (Kartenzahlung vorausgesetzt)"

http://www.airberlin.com/site/affiliate/tb/media/Versicherungsbedingungen_visa.pdf

Das schließt natürlich nicht deine sonstigen Rechte ggü der Airline bei Verspätungen oder Gepäckverlust aus.
 

Crazy Bird

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
1.245
0
Ich hab auch noch einmal eine Frage zur Versicherung der AB KK und schließ mich daher mal an diesen Thread an:

Voraussetzung, damit weitere Personen wie Ehepartner, etc. von der Versicherung abgedeckt sind, ist "gemeinsames Reisen". Wie verhält es sich, wenn meine +1 und ich auf getrennten Tickets, aber auf der exakt selben Route gebucht sind (und somit de facto "gemeinsam reisen") - wäre sie in diesem Fall ebenfalls versichert? (Beide Tickets natürlich mit der AB KK bezahlt.)
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Ohne Reiserecht-Spezialist zu sein, würde ich mal sagen, dass das Routing und das Datum entscheidend sind, nicht das gemeinsame Ticketing. Das würde dem Geist der Versicherung am ehesten entsprechen und der Kunde hat oft keinen Einfluß auf das Ticketing.
 
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