AirBnB Zukunft?

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Magnumson

Neues Mitglied
04.12.2020
21
0
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bucht ihr momentan AirBnB Unterkünfte? Ich bin am Überlegen, für Mexico 2021 eine Unterkunft zu buchen, traue mich aber nicht, weil ich glaube, dass der laden bald pleite ist.
 

ibaf12

Erfahrenes Mitglied
08.10.2012
413
170
FRA
Warum sollten sie pleite gehen? Der IPO steht kurz bevor und die Corona-Auswirkungen sind auch verhältnismäßig gut verkraftbar, da keine großen Kosten.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
bucht ihr momentan AirBnB Unterkünfte? Ich bin am Überlegen, für Mexico 2021 eine Unterkunft zu buchen, traue mich aber nicht, weil ich glaube, dass der laden bald pleite ist.

"AirBnB wackelt" oder so habe ich bisher nicht gelesen. Ich glaube, als US-Startup werden sie mit Investorengeldern bis zum Gehtnichtmehr gepampert. Das einzige, was es bei AirBnB seit Corona nicht mehr gibt, sind großzügige Gutscheine für Neukunden, vorher konnte man je nach Registrierungsland bis zu 36€ abstauben. Jetzt gibt es viel kleinere Rabatte und nur gestaffelt.
 

somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
5.665
3.958
Gummersbach
Die zahlreichen gehypten startups werden erst dann die Flügel massenhaft strecken wenn die Beschaffung von Liquidität wieder mit nennenswerten Zinsen verknüpft wird. Es muß klar sein , daß auf diesem Feld völliger Irrsinn regiert und irgendwann gibt es einen Knall .
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.183
860
... wenn die Beschaffung von Liquidität wieder mit nennenswerten Zinsen verknüpft wird. ...
Das Argument funktioniert für jedes Gut, das ein Unternehmen in nennenswertem Umfang benötigt, sei es Öl, Personal, Strom, Kunden, ... Bleibt der Zufluß aus oder wird teuer, kann immer Schluß sein.
Insofern sehe ich bei den Zinsen keine Ausnahmestellung, wohl aber eine Ausnahmesituation (wie bei Öl derzeit ebenfalls).
Was mich Airbnb mißtrausich macht, ist der Zeitpunkt des IPO. Schlechter kann der eigentlich gar nicht sein. Aber da die Preisspanne bereits erhöht wurde, sehen die meisten das wohl anders.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Ich hätte bei Airbnb wenig Bedenken, da ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Vermieter der Immobilie in die Insolvenz geht und man deshalb nicht einziehen kann wohl größer als das Airbnb selbst dran glauben muss.
Und bei Zahlung per Kreditkarte müsste es auch in dem Fall, dass Airbnb die bezahlte Leistung nicht erbringt, das Geld zurück geben.
 

Hene

Erfahrenes Mitglied
27.03.2013
4.134
2.756
BER
Ich hätte bei Airbnb wenig Bedenken, da ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Vermieter der Immobilie in die Insolvenz geht und man deshalb nicht einziehen kann wohl größer als das Airbnb selbst dran glauben muss.
Und bei Zahlung per Kreditkarte müsste es auch in dem Fall, dass Airbnb die bezahlte Leistung nicht erbringt, das Geld zurück geben.

Das sehe ich genauso. Im Gespräch mit einem Airbnb-Gastgeber vor eine paar Wochen in Lissabon meinte dieser, dass schon etliche Hosts die Segel streichen mussten. Das verwundert nicht, wenn man bedenkt, dass gefühlt ganze Stadtviertel (z.B. in der Cais do Sodre-Gegend) in Ferienwohnungsquartiere umgewandelt wurden und die Nachfrage seit Monaten weg ist (und auch im Sommer vermutlich nicht sonderlich gut war).
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
929
686
Die zahlreichen gehypten startups werden erst dann die Flügel massenhaft strecken wenn die Beschaffung von Liquidität wieder mit nennenswerten Zinsen verknüpft wird. Es muß klar sein , daß auf diesem Feld völliger Irrsinn regiert und irgendwann gibt es einen Knall .

Das mag für manche der "gehypten Startups" stimmen, aber nicht bei AirBnb, soweit ich weiß war doch deren Geschäftsmodell erwiesenermaßen im Markt etabliert und von Millionen Kunden weltweit angenommen. Die Liquiditär für Airbnb kann ja auch aus dem Börsengang kommen. Und "Zinsen" für Liquidität ist "old economy", bei Startups ist das nicht üblich, sondern es gibt für Liquidität (nur) Firmenanteile, mit dem Risiko des Totalverlustes für den Investor, der das Geld gibt.
 

maxxx

Neues Mitglied
04.08.2020
22
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Der TAM für Airbnb ist riesig. Airbnb wird zukünftig auch Hotelzimmer anbieten. Genau so wie booking.com angefangen hat, Wohnungen anzubieten. Bei booking.com herrschen seit einiger Zeit Überlegungen "offline" zu gehen und Hotelassets zu erwerben. Die Dominanz in der Distribution in Kombination mit eigenen Assets ist next level.

In der obigen Diskussion muss differenziert werden zwischen Plattform (Airbnb) und Host (Wohnungseigentümer). Einige Hosts, vor allem in Hotspots in Südeuropa, haben Wohnungen mit dem Geschäftsmodell der Airbnb-Vermietung erworben.

Keine Gäste -> keine Einnahmen -> keine Bedienung von Krediten -> Segel streichen -> Insolvenz -> Trennung Ehefrau -> Alkoholismus -> Kasino -> Tod.
 
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Magnumson

Neues Mitglied
04.12.2020
21
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hahahah wie kann man denn noch ins Kasino nach der Insolvenz? :D sonst aber sehr lebensnah
 

_AndyAndy_

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07.07.2010
6.008
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.de
Ein Kanadier hat AirBnB verklagt, weil die Servicegebühr in der Übersicht der Suchergebnisse nicht einkalkuliert wurde. Das ist nach kanadischem Recht nicht erlaubt: der erste angezeigte Preis darf in den nächsten Buchungsschritten nicht erhöht werden (sog. "double ticketing" Verbot). Lustigerweise gilt das nicht für die Steuern...

In jedem Fall bekommen Residenten von Kanada, die bei AirBnB gebucht haben, Servicegebühren erstattet. Zwar als Guthaben, gedeckelt und nur für Buchungen aus einem bestimmten Zeitraum, aber immerhin.

Wer es im Detail nachlesen will:



All individuals residing in Canada, other than Quebec, who, from October 31, 2015 to June 25, 2019: (a) reserved an accommodation for anywhere in the world using Airbnb; (b) whose reserved accommodation matched the parameters of a previous search made by the individual on the search results page of Airbnb; and (c) paid, for the reserved accommodation, a price (excluding applicable sales and/or accommodation taxes) that is higher than the price displayed by Airbnb on the said search results page for this accommodation. Individuals who reserved an accommodation primarily for business travel are excluded.

P.S. Inzwischen weist AirBnB den Gesamtpreis bereits in den Suchergebnissen aus.
 
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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.801
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irdisch
Wollte mal eine unerfreuliche Erfahrung mit Airbnb mitteilen, mit denen wir bisher sehr gute Erfahrungen gemacht hatten.

Wir wollten über Ostern eine komplette Wohnung mieten, für drei Erwachsene, war auch frei, also gebucht, schien alles gut. Als wir vorher nochmal mit der Vermieterin telefonierten, wegen der praktischen Ankunftsmodalitäten, stellte sich raus, dass es den in der Anzeige versprochenen eigenen Parkplatz (in der Stadt dort sehr wichtig, da keine Ausweichmöglichkeit) gar nicht gibt, dass die Vermieterin tagsüber in der gleichen Wohnung voll arbeitet und ein Büro hat (auch über Ostern!) und dass sie grundsätzlich nicht möchte, dass Gäste sich im Wohnzimmer auf "ihre" Couch setzen oder sich in der Küche was zu essen machen. Wir haben uns dann einvernehmlich geeinigt, zurückzutreten und sind nicht hingefahren.

Airbnb stellt sich nun aber an und will, wie bei einer normalen Kündigung, was die hier nicht war, anteilig fast dreihundert Euro einbehalten. Die Wohnung wurde und wird einfach unter falschen Vorzeichen angepriesen. Mit den angebotenen Eigenschaften hätten wir sie ja weiterhin genommen. Mal sehen, wie das ausgeht. +1 bleibt noch höflich, weil wir da schon so oft waren. Finde, Airbnb prüft hier nicht richtig, was die Leute in die Anzeigen reinschreiben. Einfach jede Fiktion ungeprüft zu vermitteln ist ja noch keine Leistung. Mal sehen, ob die das doch noch voll erstatten?
 
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txs

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17.12.2015
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Wir haben uns dann einvernehmlich geeinigt, zurückzutreten und sind nicht hingefahren.
Wenn schon einvernehmlich – dann soll der Vermieter stornieren. So bekommst du eine vollständige Rückerstattung. Nach deiner Schilderung sehe ich aber nicht, wieso man hier noch Energie darauf verwenden sollte "einvernehmliche" Lösungen zu finden. Der Anbieter hat angekündigt die vereinbarte Leistung (gesamte Wohnung, Parkplatz) nicht zu erbringen. Kommunikation außerhalb der Plattform ist natürlich schlecht, da für Airbnb nicht nachvollziehbar. Es wird aber auch immer wieder darauf hingewiesen sämtlichen Austausch über Airbnb abzuwickeln.
 
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Hene

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27.03.2013
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Dem bleibt nichts hinzuzufügen. Die Gastgeberin soll das selbst kündigen, der Fehler liegt ja klar bei ihr und nicht bei Euch. Warum soll sie jetzt noch dafür entschädigt werden, dass sie falsche Angaben macht?
 
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Hene

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27.03.2013
4.134
2.756
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Naja, ich hab über 130mal in Airbnb-Unterkünften übernachtet über die Jahre und 0 schlechte Erfahrungen gemacht. In vielen Fällen würde ich die tollen Unterkünfte langweiligen Kettenhotels aka no-spaces definitiv vorziehen. Man kann das deshalb imho nicht generalisieren. Der Plattform ist ja auch in diesem Fall eher nicht der Vorwurf zu machen, sondern der Gastgeberin.
 
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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.801
7.337
irdisch
Der Plattform ist der Vorwurf zu machen, dass die angepriesenen Bedingungen nicht erfüllt werden und dass die ordentlich Geld einbehalten wollen, nachdem die "Gastgeberin" den rechtzeitig früh vereinbarten Rücktritt nicht wie angekündigt Airbnb mitgeteilt hat. Die behandeln das wie eine Kündigung Unentschlossener in letzter Sekunde, was es nicht ist. Immerhin stehen wir in Kontakt mit einem Vertreter von denen, der sich das im Prinzip schon mal sorgfältig alles anhört und nun die hören will, die sich aber schlecht erreichbar macht.
 
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Onkel Dubai

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01.07.2012
1.549
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Frankfurt, Genf, London
Naja, ich hab über 130mal in Airbnb-Unterkünften übernachtet über die Jahre und 0 schlechte Erfahrungen gemacht. In vielen Fällen würde ich die tollen Unterkünfte langweiligen Kettenhotels aka no-spaces definitiv vorziehen. Man kann das deshalb imho nicht generalisieren. Der Plattform ist ja auch in diesem Fall eher nicht der Vorwurf zu machen, sondern der Gastgeberin.

ich glaube gerne die vielen positiven Erfahrungen. Mein Plattform Problem ist das mit der Verantwortung, wenn mal nicht alles 100% rund läuft - ähnlich wie mit Flügen über OTAs.
 

schauschun

Erfahrenes Mitglied
10.06.2009
315
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Der Plattform ist der Vorwurf zu machen, dass die angepriesenen Bedingungen nicht erfüllt werden und dass die ordentlich Geld einbehalten wollen,
..der plattform ist ueberhaupt kein vorwurf zu machen -. alle absprachen wurden von dir NICHT ueber die plattform getaetigt!


nachdem die "Gastgeberin" den rechtzeitig früh vereinbarten Rücktritt nicht wie angekündigt Airbnb mitgeteilt hat.


..genau meine Art von Humor :)
 

RayJo

Erfahrenes Mitglied
13.01.2018
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207
Naja, ich hab über 130mal in Airbnb-Unterkünften übernachtet über die Jahre und 0 schlechte Erfahrungen gemacht. In vielen Fällen würde ich die tollen Unterkünfte langweiligen Kettenhotels aka no-spaces definitiv vorziehen.
Genau das sehe ich auch als DAS Argument für Airbnb. Im Vergleich zu Hotelaufenthalten habe ich jetzt persönlich nicht so oft eine Airbnb Wohnung gebucht, aber die, die ich mir rausgesucht hatte waren jedes Mal absolute Volltreffer, die ich nicht missen möchte. Ganz tolle Wohnungen!
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
Nochmals, was stand in den Bewertungen?

Und warum wurde der Fall nicht vor der Anreise an AirBnB eskaliert?