Airlines müssen bei Storno abrechnen

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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
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Ja, das ist alles ziemlich absurd, aber eben aufgrund des Marktes so entstanden. Für den Kunden leider komplett intransparent...

Hier liegt das eigentliche Problem. Manche Dinge sollte man durchaus hinterfragen, bei manchen kann man es aber auch bleiben lassen. Wenn ich bei Starbuck's einen Cappucino fuer 3,20 kaufe, dann kann ich ihn trinken, und es ist gut, ich kann aber auch hinterfragen, was denn jetzt der Einkaufspreis fuer die Kaffeebohnen war, die Transportkosten aus Brasilien, der Lohn des Bauern, der die Kuh gemolken hat, die die Milch gibt, dann kann ich mir noch den notariell beglaubigten Mietvertrag fuer die Raeumlichkeiten vorlegen lassen, die Gehaltsabrechnung des Barista, und zuletzt noch die Frage diskutieren, ob die Maschine, mit der die Milch aufgeschaeumt wurde, digital oder degressiv abgeschrieben werden sollte. Am Ende komme ich dann zu dem Ergebnis, dass der Cappu um 17 cent zu teuer war, dann wende ich mich an die UN-Menschenrechtskomission und mache eine Petition an Bundestag und EU-Parlament. :sick::doh: Ich kann das aber auch bleiben lassen und den Cappucino einfach nicht kaufen, wenn er mir zu teuer ist.

Der Deutsche jammert immer ueber die zunehmende Buerokratie und Reglementierungswut, vergisst aber, dass das die direkte Folge seiner eigenen Obsession mit vermeintlicher "Einzelfallgerechtigkeit" ist.
 

jsteam

Reguläres Mitglied
16.02.2013
80
0
Natürlich kann sich der Preis für ein und dasselbe "Objekt" je nach Marktlage gravierend unterscheiden. Wer würde wohl nächste Woche noch die aktuellen Preise für die vielen WM-Fan-Artikel bezahlen? (Naja, vielleicht auch schon übermorgen nicht mehr :D)

Insofern ist es durchaus akzeptabel, für einen guten Preis Einschränkungen zu fordern bzw. in Kauf zu nehmen (oder eben nicht). Entscheidend ist, daß ich vorher weiß, auf was ich mich einlasse!
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Hier liegt das eigentliche Problem. Manche Dinge sollte man durchaus hinterfragen, bei manchen kann man es aber auch bleiben lassen. Wenn ich bei Starbuck's einen Cappucino fuer 3,20 kaufe, dann kann ich ihn trinken, und es ist gut, ich kann aber auch hinterfragen, was denn jetzt der Einkaufspreis fuer die Kaffeebohnen war, die Transportkosten aus Brasilien, der Lohn des Bauern, der die Kuh gemolken hat, die die Milch gibt, dann kann ich mir noch den notariell beglaubigten Mietvertrag fuer die Raeumlichkeiten vorlegen lassen, die Gehaltsabrechnung des Barista, und zuletzt noch die Frage diskutieren, ob die Maschine, mit der die Milch aufgeschaeumt wurde, digital oder degressiv abgeschrieben werden sollte. Am Ende komme ich dann zu dem Ergebnis, dass der Cappu um 17 cent zu teuer war, dann wende ich mich an die UN-Menschenrechtskomission und mache eine Petition an Bundestag und EU-Parlament. :sick::doh: Ich kann das aber auch bleiben lassen und den Cappucino einfach nicht kaufen, wenn er mir zu teuer ist.

Der Deutsche jammert immer ueber die zunehmende Buerokratie und Reglementierungswut, vergisst aber, dass das die direkte Folge seiner eigenen Obsession mit vermeintlicher "Einzelfallgerechtigkeit" ist.

Im Airlinekonzept würde aber Starbucks zwei Sachen machen, zum einen du musst um einen Preis von 3,20 zu bezahlen, 4 Wochen vorher bestellen und auch gleich bezahlen. Für gleich trinken wäre der Preis bei 5,20. Ausserdem darfst du den Cappucino auch nur selber trinken und auch deiner Freundin keinen Schluck abgeben.....
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Im Airlinekonzept würde aber Starbucks zwei Sachen machen, zum einen du musst um einen Preis von 3,20 zu bezahlen, 4 Wochen vorher bestellen und auch gleich bezahlen. Für gleich trinken wäre der Preis bei 5,20. Ausserdem darfst du den Cappucino auch nur selber trinken und auch deiner Freundin keinen Schluck abgeben.....

Ob die Analogie stimmt, lasse ich mal dahingestellt sein. Aber auch hier gilt: Wenn es Dir nicht passt, dann kaufe ihn halt nicht. Vor den BGH wuerde ich deswegen nicht ziehen. :stop:
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
6
Wien
Hier wird immer so getan, als ob Airlines die Vorauszahlung bzw. das Nonflex erfunden haben. Wenn ich ins Theater oder zu einem Konzert der Kapelle "die toten Hosen" gehen, kann ich günstigere Tickets im Vorverkauf erstehen. An der Abendkasse ist es teurer. Oder ich kaufe sogar ein Opernabo. An einer Termin- und Warenbörse kann ich mir das Recht erwerben, Schweinebäuche oder Stierhoden am Tag x zu yyy EUR einzukaufen. Fast jeder Vertrag hat Ausstiegsklauseln und es ist dabei immer so, dass ich selbst ohne die Endleistung in Anspruch zu nehmen, einen bestimmten Betrag zahlen muss.

Wenngleich ich bezweifle, dass ein Urteil eines kleinen Gerichts in Deutschland das weltweit praktizierte Preissystem der Airlines ins Wanken bringen wird, wird man einfach das schon bisherige System beibehalten und weitere Ticketerstattungsgebühren bei "Non-Flex-Tickets" einführen. Und dann kann man sein 400 Euro Ticket gegen Zahlung von 1 x 180 und 2 x 120 Euro erstatten lassen.

By the way: Natürlich kann ich schon heute bei einem Nonflex-Ticket einen 100%igen Refund erzielen - ich muss ja "nur" nachweisen können, dass der Airline kein Schaden entstanden ist, mit meiner Stornierung.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Hier wird immer so getan, als ob Airlines die Vorauszahlung bzw. das Nonflex erfunden haben. Wenn ich ins Theater oder zu einem Konzert der Kapelle "die toten Hosen" gehen, kann ich günstigere Tickets im Vorverkauf erstehen. An der Abendkasse ist es teurer. Oder ich kaufe sogar ein Opernabo. An einer Termin- und Warenbörse kann ich mir das Recht erwerben, Schweinebäuche oder Stierhoden am Tag x zu yyy EUR einzukaufen. Fast jeder Vertrag hat Ausstiegsklauseln und es ist dabei immer so, dass ich selbst ohne die Endleistung in Anspruch zu nehmen, einen bestimmten Betrag zahlen muss.

Bei den o.g. Verträgen hindert dich aber niemand dass deine Frau, Freundin oder ein Dritter in den Vertrag einsteigt, bzw. das Ticket nützt.
 
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mpm

Erfahrenes Mitglied
02.07.2011
1.389
383
Reihe 42a
Viele Tricks der Airlines finde ich durchaus unfair, aber die Option zwischen kostenlos erstattbaren, kostenpflichtig erstattbaren und nicht erstattbaren zu wählen, gehört nicht dazu. Hier weiss jeder vorher, was er kauft. Im Endeffekt glaube ich nicht, dass das Urteil etwas zum guten der Passagiere ändern wird, eher im Gegenteil.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Im Endeffekt glaube ich nicht, dass das Urteil etwas zum guten der Passagiere ändern wird, eher im Gegenteil.

Ich sehe das anders. Gerade für die Wirtschaft ergeben sich niedrigere Preise, das ist gut für den Gewinn und das Wachstum in einer Volkswirtschaft. Das private Reisen teurer werden ändert daran ja erst mal nichts.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.983
34
Wien
Ihr habt ja alle keinen Plan.

Fliegen ist viel zu billig, der Sprit durch halb Österreich kostet mehr als mein nächster Sardinien Flug.
Stümper!
Und solange das noch so ist verfliege ich mein gesamtes Haushaltseinkommen, nehme Kredite für US DM auf und gehe weder am Abend fort noch in Restaurants.
JEDER € wird verflogen auf Teufel komm raus.
ES WIRD NIE WIEDER SO BILLIG SEIN!
Rhodos 27€ Guletcharter
Palermo 140¥ AZ
Hannover 38€ AFT
Sardinien 88€ AB
Santorin 75€ AFT
Kopenhagen 65€ OS
NYC 289€
MIA 310€
 

hilmer

Erfahrenes Mitglied
13.12.2010
580
0
Ich möchte ja keinem den Feierabend verderben: aber wie wirkt sich das Urteil analog auf Meilenschnäppchenbuchungen aus?
 

qwertpoiuz

Erfahrenes Mitglied
30.04.2013
605
4
Was ich immer wieder interessant finde, ist die Einstellung vieler Leute.
Wenn man ein unflexibles Ticket kauft, erklärt man sich zu diesem Zeitpunkt mit den Tarifbedingungen einverstanden. Der Vertrag kommt zustande. Wenn jetzt eine Partei (der Passagier) es sich anders überlegt, soll die zweite Partei so einfach auf den vorher geschlossenen Vertrag verzichten.
Es wird KEINER gezwungen, einen unflexiblen Tarif zu kaufen. Aber erst das billige Ticket haben zu wollen (weil könnt ja sein, dass ich den Flug brauche) und dann aber, sollte es sich anders ergeben, die volle Flexibilität verlangen passt einfach nicht zusammen.
Wenn´s umgekehrt kommt, zB eine IRREG, wird gleich auf den Beförderungsvertrag verwiesen und sich lauthals beschwert, wenn eine Airline nicht sofort und mit Freuden selbst abstruseste Kompensationsansprüche gewährt. Vielleicht wollte in diesem Fall einfach die andere Partei vom Vertrag zurücktreten, wie´s vorher die eine mit dem Billigticket machen wollte?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Die Airlines dürfen gerne über wirksame agb und eine wirksame Einbeziehung dafür sorgen, dass billige Tickets schlechteRE Bedingungen aufweisen.

Momentan werden die Passagierechte zu sehr beschnitten und es werden agb oft gar nicht wirksam einbezogen.
 

bender3002

Aktives Mitglied
23.05.2014
185
0
Können sie dann nicht einfach pauschal den Stornobetrag auf den Ticketpreis setzen bzw sagen wir mal 500€. Oder wird das auch reglementiert?
 

phxsun

Erfahrenes Mitglied
02.01.2010
1.747
61
OWL
Hier ein aktuelles (noch nicht rechtskräftiges) Urteil zum Thema Vorauszahlung von Flügen http://www.lto.de/recht/nachrichten...5-14-vorleistungsklausel-flugbuchung-wirksam/
Wer ein Flugticket bucht, muss dabei oft sofort den gesamten Preis in voller Höhe zahlen. Grund hierfür ist eine Vorleistungsklausel mancher Fluggesellschaften in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. In dieser Klausel sieht die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen jedoch eine unzumutbare Belastung der Verbraucher. Ihre Unterlassungsklage gegen eine Fluggesellschaft, die diese Klausel verwendet, scheiterte allerdings vor dem Frankfurter OLG, wie das Gericht am Donnerstag bekannt gab.
 
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BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.540
596
Was ich immer wieder interessant finde, ist die Einstellung vieler Leute.
Wenn man ein unflexibles Ticket kauft, erklärt man sich zu diesem Zeitpunkt mit den Tarifbedingungen einverstanden. Der Vertrag kommt zustande. Wenn jetzt eine Partei (der Passagier) es sich anders überlegt, soll die zweite Partei so einfach auf den vorher geschlossenen Vertrag verzichten.
Es wird KEINER gezwungen, einen unflexiblen Tarif zu kaufen. Aber erst das billige Ticket haben zu wollen (weil könnt ja sein, dass ich den Flug brauche) und dann aber, sollte es sich anders ergeben, die volle Flexibilität verlangen passt einfach nicht zusammen.
Wenn´s umgekehrt kommt, zB eine IRREG, wird gleich auf den Beförderungsvertrag verwiesen und sich lauthals beschwert, wenn eine Airline nicht sofort und mit Freuden selbst abstruseste Kompensationsansprüche gewährt. Vielleicht wollte in diesem Fall einfach die andere Partei vom Vertrag zurücktreten, wie´s vorher die eine mit dem Billigticket machen wollte?
Gut, dann muss das aber auch andersherum gelten: die Airline verschiebt meinen vor 4 Monaten gebuchten Flug? Dann bekomme ICH dieselben Umbuchungsgebühren wie sonst die Airline, denn wie du richtig sagst kann man es sich nach einem einmal geschlossenem Vertrag nicht einfach anders überlegen...