Airlines müssen bei Storno abrechnen

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Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.195
1.093
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Denke nicht, dass ein Reisebüro z.B. Ein Kontingent an OS 500 Euro redtickets Wien - New York kaufen kann?! Oder doch?

Ein Reisebuero nicht, ein Reiseveranstalter schon. Und natuerlich alle Reiseveranstalter, die gleichzeitig Reisebuero sind.
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.540
596
Als Konsument und VFT User finde ich das Urteil mehr als interessant.

Aber werden Fluggesellschaften durch solche Regelungen nicht ziemlich benachteiligt?

Bis jetzt werden ja durch die "Tarifsysteme" die Passagiere stark benachteiligt. In kaum einer Branche liegen echte Kosten und Verkaufspreis so weit auseinander wie bei Flugpreisen. Solange Airlines an ihren Abzocktarifsystemen ( und damit jemandem für TXL-FRA-TXL genau so viel abnehmem wie dem neben ihm Sitzenden TXL-FRA-NYC-FRA-TXL Flieger ) festhalten werden sie vor den immer konsumentenfreudiger entscheidenden Gerichten weitere Schlappen einstecken. Es gab vor gut 8 Jahren auf dem "anderen Board" mal eine längere Diskussion darüber ( nachdem LH einen Fluggast stehen ließ wegen Back-to-back and Hidden City ticketing und vor Gericht verlor ) und schon damals monierten die Richter das das völlig undurchschaubare Tarifsystem nur zum "gewinnoptimieren" der Airline dient und den Kunden einseitig benachteiligt. Der Airline Vertreter konnte dem Gericht nicht schlüssig erklären warum zu unregelmässigen Intervallen die Flugtickets auf einer bestimmten Strecken deutlich teurer wurden, selbst dann wenn niemamd den Flug inzwischen gebucht hatte und die Auslastung gleich blieb. Auch gab es keine Erkärung dafür warum Flug A>B 2 Tage vor Abflug 7 x sowiel kostete wie 2 Monate vor Abflug, schließlich wurde ja für die Airline deswegen nichts teurer. Aufgrund dieser Vorrausetzung ist das Urteil völlig verständlich. Warum sollte das Ticket vollständig verfallen wenn jemand nicht fliegt wo doch dadurch die Airline erstens Geld spart und zweitens bei vollen Flügen sogar noch Extra Profit durch das weiterverkaufen ( zu einem angenommenen höheren Preis ) erzielt.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Mal angenommen, wir folgen der absurden Vorstellung von BER_Flyer und diesem Gerichtsurteil.

Dann gibt es künftig auf der Strecke von A nach B nur noch den voll flexiblen Tarif, und zwar in einer teurerer Größenordnung als heute. Die durchschnittliche Auslastung der Maschinen über das Jahr gerechnet sinkt entsprechend der Gauß-schen Normalverteilung auf ca. 60 – 65%.

Die heutige Praxis, zu nachfrageschwachen Zeiten mit restriktiven, billigen Tickets die Auslastung zu erhöhen und so die Nachfragespitzen zu entlasten wird nicht mehr gehen. Daher wird der Flextarif (dann für Alle) noch teurer werden als er heute schon ist, wenn die Airlines insgesamt bei sinkender Auslastung auf den gleichen Umsatz kommen wollen wie heute. Und das müssen sie, da die Gewinnmarge heute schon zu wünschen übrig lässt; bzw. viele Airlines sogar Verluste einfliegen.
 
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ekel alfred

Erfahrenes Mitglied
26.05.2010
1.852
1.395
BRE / HAJ
Mal angenommen, wir folgen der absurden Vorstellung von BER_Flyer und diesem Gerichtsurteil.

Dann gibt es künftig auf der Strecke von A nach B nur noch den voll flexiblen Tarif, und zwar in einer teurerer Größenordnung als heute. Die durchschnittliche Auslastung der Maschinen über das Jahr gerechnet sinkt entsprechend der Gauß-schen Normalverteilung auf ca. 60 – 65%.

Die heutige Praxis, zu nachfrageschwachen Zeiten mit restriktiven, billigen Tickets die Auslastung zu erhöhen und so die Nachfragespitzen zu entlasten wird nicht mehr gehen. Daher wird der Flextarif (dann für Alle) noch teurer werden als er heute schon ist, wenn die Airlines insgesamt bei sinkender Auslastung auf den gleichen Umsatz kommen wollen wie heute. Und das müssen sie, da die Gewinnmarge heute schon zu wünschen übrig lässt; bzw. viele Airlines sogar Verluste einfliegen.

Wundert mich aber das es Southwest inkl. 2 Stück Koffer noch gibt.
 

ozymandias1

Erfahrenes Mitglied
01.01.2012
396
451
Ich halte es für durchschaubare Propaganda, dass es einer Branche erlaubt sein müsse, den Verbraucher zu benachteiligen, damit die Branche keine finanziellen Probleme bekommt. Ähnliche (und natürlich nicht eingetretene) Horrorvisionen haben die Mobilfunkunternehmen verbreitet, als es um die Regulierung der Roaming-Gebühren ging.
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.540
596
Mal angenommen, wir folgen der absurden Vorstellung von BER_Flyer und diesem Gerichtsurteil.

Dann gibt es künftig auf der Strecke von A nach B nur noch den voll flexiblen Tarif, und zwar in einer teurerer Größenordnung als heute. Die durchschnittliche Auslastung der Maschinen über das Jahr gerechnet sinkt entsprechend der Gauß-schen Normalverteilung auf ca. 60 – 65%.

Die heutige Praxis, zu nachfrageschwachen Zeiten mit restriktiven, billigen Tickets die Auslastung zu erhöhen und so die Nachfragespitzen zu entlasten wird nicht mehr gehen. Daher wird der Flextarif (dann für Alle) noch teurer werden als er heute schon ist, wenn die Airlines insgesamt bei sinkender Auslastung auf den gleichen Umsatz kommen wollen wie heute. Und das müssen sie, da die Gewinnmarge heute schon zu wünschen übrig lässt; bzw. viele Airlines sogar Verluste einfliegen.

An Ihrer Antwort erkennt man das Sie den Airlines mit Ihrer Preispolitik so richtig auf den Leim gegangen sind. Dieser Quatsch wie "voll Flexible" "off-peak".. sind doch alles Erfindungen der Airlines, nicht des Marktes oder gar der Kunden. Und genau darin besteht die von den Gerichten immer wieder anerkannten Benachteiligungen der Kunden. Die Airlines setzten den Preis UND die Marktbedingungen selber und das völlig willkürlich. Warum muss ich bei einer Buchung 24 Stunden vor Abflug den vollen Y-Tarif zahlen selbst wenn ich der erste und einzigste Fluggast auf dem Flug wäre? Einfach nur weill das von einer Seite, dem Anbieter unter Ausnutzung seiner Stellung so festgelegt wird. Das alles dies nicht sein muss sieht man gut an Bahnunternehmen:bei fast allen Bahngesellschaften steigt der Preis mit der Länge der Strecke ( und den damit einhergehenden höheren Kosten für meine Beförderung ). Das ist eben bei Airlines nicht so, und häufig wird dabei der Kunde "unverhältnissmäßig benachteiligt".
Diese Thema ist schon mal vor 10 (!) Jahren in rechtswissensachaftlichen Zeitungen durchgekaut worden: Tenor: im Extremfall das ich ein Ticket deutlich vor Flugbeginn storniere und der Flug überbucht ist müsste ich eigentlich an dem Mehrerlös den die Airline durch mich hat beteiligt werden...
Bei den damaligen Prozessen war es ja so das die LH hinterher auf "schadenersatz" geklagt hatte ( wegen umgangenger Ticketregeln ), dann aber vor Gericht den eingetretenden "Schaden" durch das verfallenlassen eines Flugsegmentes nicht beweisen konnte, wie auch.
 
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economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Die heutige Praxis, zu nachfrageschwachen Zeiten mit restriktiven, billigen Tickets die Auslastung zu erhöhen und so die Nachfragespitzen zu entlasten wird nicht mehr gehen.

Verstehe ich nicht, wieso sollte das nicht gehen, üblicherweise ist z.b. der FRA-MUC flieger Montag morgen ausgebucht, der um 14:00 eher weniger. Was sollte sich daran ändern. Die Airline wird dann halt den Morgenflieger teurer verkaufen als den um 14:00 Uhr..... hoppla, das macht sie ja jetzt schon....
 

Nordi

Erfahrenes Mitglied
18.09.2012
1.472
0
HAM
Das alles dies nicht sein muss sieht man gut an Bahnunternehmen:bei fast allen Bahngesellschaften steigt der Preis mit der Länge der Strecke ( und den damit einhergehenden höheren Kosten für meine Beförderung ).

Also in dem Punkt habe ich zumindest beim größten deutschen Bahnunternehmen bei den Spartickets aber auch genug andere Erfahrungen gesammelt. Auch wenn nicht in derselben Ausgeprägtheit, wie bei den Fluggesellschaften.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.408
110
BSL
Dann gibt es ab morgen eben 500€ Stornogebühr für alle ehemals nicht stornierbaren Tarife.

Problem (aus Airlinesicht) gelöst? ;)
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.575
9.982
BRU
Also ehrlich gesagt kann ich nicht ganz nachvollziehen, wo der Kunde bei unflexiblen Tickets so stark benachteiligt sein soll. Wenn ich Monate im Voraus ein unflexibles Ticket buche (wegen des billigen Preises), sollte ich eigentlich wissen, worauf ich mich einlasse. Bzw. es zwingt mich ja niemand, das zu buchen.

Was nichts daran ändert, dass das Tarif- und Preissystem der Airlines in so manchen Aspekten intransparent und nicht immer logisch nachvollziehbar ist (egal, ob "international Surcharge", übertrieben große Preisunterschiede zwischen billigstem und teuerstem Tarif, zwischen an sich vergleichbaren Strecken usw.).
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.540
596
Weil die Steuerung dessen was billiger/flexibler und so weiter ist ausschließlich von der Airline vorgenommen wird. Da hinkt auch der Vergleich mit der Bahn. Bei der Bahn wissen Sie relativ gut welche Züge wann nur halb voll sind und versuchen den Kundenstrom so zu steuern das die Spitzen besser verteilt werden - über den Preis. Dafür gibt es dann Zugbindung. Bei etlichen Bahnstrecken die Freitag abend/Sonntag Abend eh brechend voll sind gibt es eben dann NIE Spartickets, auch nicht 1 Jahr im Vorraus. Hier ist aber der Ansatz der Bahn nachzuvollziehen - echter erhöhter Andrang führt zum Versuch die Passagiere mittels Preisnachlass auf andere Züge zu drücken. Bei den Airlines ist das was wir als "capacity control" kennen völlig in der Hand der Airline und für den kunden eigentlich immer instransparent. Genau darin liegt die "einseitige Benachteiligung" für den Kunden.
Dazu kommt noch die Weigerung der Airlines jemand anderen in den Vertrag eintreten zu lassen ( auch das ist nach der Rechtsprechung eine einseitige Benachteiligung wenn die Umschreibung des Tickets bei gleichen Flugdaten für die Airline zumutbar wäre - was wohl eigentlich immer der Fall ist ) und wie in dem verhandelten Fall die Stornierung so lange in Vorraus erfolgt das nach menschlichem Ermessen der Neuverkauf durch die Airline problemlos möglich gewesen wäre.
 

Perisai

Meilenausquetscher
31.08.2012
2.141
121
LON
Ausgerechnet die Bahn als positives Beispiel anzuführen, ist aber schon ziemlich gewagt (bis absurd). Seit Jahren sind immer die selben Strecken an den selben Wochentagen gnadenlos überlastet. In einer Marktwirtschaft wäre es das einzig logische, Tickets für die entsprechenden Züge zu verteuern. Aber nein, die Kunden klettern bestimmt gerne über Dutzende andere Fahrgäste um sich zu ihren reservierten Plätzen durchzukämpfen...
Mal davon abgesehen dass mit ziemlicher Sicherheit zu diesen Stoßzeiten mehr oder minder regelmäßig die Obergrenze an zugelassenen Passagieren überschritten und ignoriert wird. Aber der Monopol-Staatskonzern kann es sich ja erlauben.
Das möchte ich mal erleben, wenn ein Linienflugzeug mit 120 % Auslastung abhebt!
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
@BERFlyer und ozymandias1 : Die Sache ist doch eigentlich sehr simpel. Im Moment zahlen einige wenig, und einige viel. Im Schnitt rechnet sich das fuer die Airlines gerade noch so eben. Was ihr wollt, ist, dass alle das selbe zahlen, denn es muss ja schliesslich GERECHT zugehen. Das heisst zwangslaeufig, wer jetzt wenig zahlt, wird mehr zahlen, wer jetzt viel zahlt, wird (etwas) weniger zahlen. Das wird den Billigheimern und Maximierern aber gar nicht schmecken. Be careful, what you wish for....
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
521
Mal angenommen, wir folgen der absurden Vorstellung von BER_Flyer und diesem Gerichtsurteil.

Dann gibt es künftig auf der Strecke von A nach B nur noch den voll flexiblen Tarif, und zwar in einer teurerer Größenordnung als heute. Die durchschnittliche Auslastung der Maschinen über das Jahr gerechnet sinkt entsprechend der Gauß-schen Normalverteilung auf ca. 60 – 65%.

Die heutige Praxis, zu nachfrageschwachen Zeiten mit restriktiven, billigen Tickets die Auslastung zu erhöhen und so die Nachfragespitzen zu entlasten wird nicht mehr gehen. Daher wird der Flextarif (dann für Alle) noch teurer werden als er heute schon ist, wenn die Airlines insgesamt bei sinkender Auslastung auf den gleichen Umsatz kommen wollen wie heute. Und das müssen sie, da die Gewinnmarge heute schon zu wünschen übrig lässt; bzw. viele Airlines sogar Verluste einfliegen.

Na das klingt dann doch nach 'Airline Logik'.

Wie es in vielen anderen Bereichen eine bestimmte Marktdynamik gibt, hat sich bei den Airline Tarifen auch eine ganz eigene Logik herausgebildet nachdem man Programme, Szenarien und Ziele ausrichtet. Und dabei gibt es eben sehr viel ungereimtheiten, zumindest aus den Augen des Kunden.
Das heißt aber nicht, dass der markt nur so wie er ist funktionieren kann. SW ist das beste Beispiel- verdienen mit (oder trotz? vielleicht nach EU Airline lesart) nimmer noch prächtig, obwohl sie keine Gepäckgebührennehmen und obwohl sie refunds als Gutscheine amchen. Warum sollte das in Europa nicht funktionieren.

Gibt es morgen keine ganz unflexiblen Tickets mehr, dann wird der Markt sich danach ausrichten.
Dein Szenario oben ist einfach nicht zutreffend. Keiner wird mit 60 und 65% fliegen. Da wird eher Kapazität rausgenommen. 6 statt 10 Flüge nach Berlin z.B.
Viellelicht liegt der Einstiegspreis nicht nicht mehr bei 99 Euro, aber vielelicht bei 149,- oder 199,- Dafür gäbe es viellelicht auch weniger (Buchungs-) gesteuerte Auswüchse nach oben. Am Ende werden alle Buchungssteuerungen der neuen Situation angapasst- das ist alles. Selbst Ryanair hat ja einige Gebührenauswüchse zurückgenommen.

Also einige überarbeitete Regelungen täten dem Airline Markt gut. Meine Erste Präferenz wäre die International Surcharge zu verbieten und Regeln für Buchungsportale nur Komplettpreise auszuweisen.

Gruß

Flyglobal
 
A

Anonym38428

Guest
Normale, also non-flex, Tarife lassen sich vor Abflug stornieren, der bezahlte Wert bleibt als Voucher für künftige Buchungen bestehen.

Ist btw. bei anderen Airlines in den Staaten auch so, die "Legacies" nehmen aber 150-250$ Stornogebühr. Lohnt sich also nicht unbedingt immer ...
 
A

Anonym38428

Guest
Der geizige Franz war schon damals ein verkanntes Genie.
 

Nordi

Erfahrenes Mitglied
18.09.2012
1.472
0
HAM
...und Regeln für Buchungsportale nur Komplettpreise auszuweisen.

Stehe ich auf dem Schlauch, oder müssen sie das nicht bereits. Das die Sache mit einem gängigen, kostenlosen Zahlungsmittel immer mal wieder Ungereimtheiten aufwirft ist die andere Sache. Aber grundsätzlich müssen sie es doch, oder nicht?
 

ozymandias1

Erfahrenes Mitglied
01.01.2012
396
451
@BERFlyer und ozymandias1 : Die Sache ist doch eigentlich sehr simpel. Im Moment zahlen einige wenig, und einige viel. Im Schnitt rechnet sich das fuer die Airlines gerade noch so eben. Was ihr wollt, ist, dass alle das selbe zahlen, denn es muss ja schliesslich GERECHT zugehen. Das heisst zwangslaeufig, wer jetzt wenig zahlt, wird mehr zahlen, wer jetzt viel zahlt, wird (etwas) weniger zahlen. Das wird den Billigheimern und Maximierern aber gar nicht schmecken. Be careful, what you wish for....
Ich bin selber ein Billigheimer und Maximierer :D. Ich will weder, dass alle das gleiche zahlen, noch fände ich das gerecht. Ich habe auch nichts gegen nicht-stornierbare Tickets. Dadurch ist der Airline eine gewisse Auslastung garantiert, das ist doch eine sinnvolle und in allen Branchen übliche Sache.

Ich finde aber die Vertragsfreiheit hört auf, wo ein Partner (insbesondere wenn er Verbraucher ist) einseitig benachteiligt wird. Wenn ich eine Jacke kaufe, dann darf ich die meiner Frau umhängen, wenn sie friert. Der Verkäufer kann mich nicht zwingen, die Jacke nur selber zu tragen oder mir die Jacke gar wieder wegnehmen und einem anderen Kunden verkaufen. Mit dem Airline-Ticket kaufe ich ein Recht auf Beförderung. Nach meinem Rechtsempfinden sollte auch da ein Erschöpfungsgrundsatz gelten, der mir erlaubt, dieses Recht auf andere zu übertragen. Und wenn die Airline mittels Überbuchung den von mir bezahlten Sitzplatz an einen anderen Kunden verkauft, dann soll sie mich dafür gefälligst entschädigen.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Die Airline laesst Dich FRA-TXL fuer 99 EUR fliegen. Damit das moeglich ist, muss ein anderer 800 EUR fuer den gleichen Flug zahlen. Das macht er, weil er dafuer das Recht hat, das Ticket jederzeit zurueckzugeben. Im Fachjargon fullflex genannt. Das gleiche Recht moechtest aber Du fuer Dein Ticket jetzt auch haben. "Fein" wird dann die Airline sagen, "dann kriegt ihr alle das gleiche Ticket, duerft es jederzeit zurueckgeben oder uebertragen, und zahlt dafuer alle die gleichen 350 EUR". Wenn das das ist, was Du willst.... :rolleyes:
 
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thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.428
696
Bis jetzt werden ja durch die "Tarifsysteme" die Passagiere stark benachteiligt. In kaum einer Branche liegen echte Kosten und Verkaufspreis so weit auseinander wie bei Flugpreisen.
Ja, allerdings nach oben und nach unten. Einerseits wird ein innerdeutscher Flug kaum pro Pax 350 € an Kosten verursachen, andererseits wird ein Transkontinentalflug ebensowenig für diesen Preis durchführbar sein. Trotzdem kann man beides so buchen.

Das Problem ist hier, dass sich der "Wert" der Beförderungsleistung - gemessen an dem Preis, den ein Kunde zu zahlen bereit ist - sich eben von den Kosten unterscheidet, die die Fluglinie für die Durchführung des Fluges zu tragen hat. Das sind schon zwei unterschiedliche Dinge. Wenn ich abens um 7h in MUC stehe und unbedingt nach Hause nach TXL fliegen will, so ist der Wert der Möglichkeit diese Reise durchzuführen deutlich höher (Geschäftsreise). Andererseits ist der Wert eines Fluges nach SFO von TXL aus zwecks eines Urlaubs als Teil eines Gesamtreisepaketes bestehend aus Hotel und Mietwagen eben gering - ich könnte eine ähnliche Reise auch nach LHR oder CPH durchführen und dort Urlaub machen. Aus diesen Gründen gibt es ja die Sa/So Regel und ähnliche Dinge.

Ja, das ist alles ziemlich absurd, aber eben aufgrund des Marktes so entstanden. Für den Kunden leider komplett intransparent. Es ist eben schwer zu beziffern, was der reale Verlust einer Fluglinie aufgrund eines stornierten Tickets ist. Dazu müsste der Ticketpreis aufgeschlüsselt werden in die realen Kosten zur Durchführung, die zurückzuerstatten sind, und der "Reisewert" der Reise, der eben Zeitabhängig und Buchungslagenabhängig ist. Idealerweise sollte man dies alles nachrechnen und nachvollziehen können, realistisch ist es nicht, da auch die Fluggesellschaft nur schätzen kann.
 

DaveT

Erfahrenes Mitglied
09.12.2012
400
71
Normale, also non-flex, Tarife lassen sich vor Abflug stornieren, der bezahlte Wert bleibt als Voucher für künftige Buchungen bestehen.

Das geht aber auch bei anderen US-Airlines so, wir mussten letztes Jahr einen Flug umbuchen und der Wert wurde angerechnet für einen anderen Flug.
 

Edd

Erfahrenes Mitglied
13.09.2011
489
21
VIE
Die Airline laesst Dich FRA-TXL fuer 99 EUR fliegen. Damit das moeglich ist, muss ein anderer 800 EUR fuer den gleichen Flug zahlen. Das macht er, weil er dafuer das Recht hat, das Ticket jederzeit zurueckzugeben. Im Fachjargon fullflex genannt. Das gleiche Recht moechtest aber Du fuer Dein Ticket jetzt auch haben. "Fein" wird dann die Airline sagen, "dann kriegt ihr alle das gleiche Ticket, duerft es jederzeit zurueckgeben oder uebertragen, und zahlt dafuer alle die gleichen 350 EUR". Wenn das das ist, was Du willst.... :rolleyes:

Naja, die Argumentation für einen nicht-refundierbaren Tarif kann ja sein, dass sie sicher sind, dass der Platz verkauft wird (und sie das Geld früher bekommen) und beim anderen, dass der Platz evtl. leer bleiben könnte. Beim nicht-übertragbaren geht man davon aus, dass ein paar nicht kommen und man daher überbuchen kann. Konsumenten ist vermutlich dieser Unterschied nicht immer klar. Wenn man das klarer kommuniziert, dann würde ich kein Problem sehen. Ist ja wie beim Casino, nur dass die Verlustwahrscheinlichkeit dort 1. höher ist und 2. nicht vom Spieler (=Reisenden) beeinflusst werden kann.