aktuelles GEZ Gebahren?

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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
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Gebührenfrei aber Steuerfinanziert.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Die GEZ als solche verhält sich gar nicht mehr, weil es die GEZ als solche gar nicht mehr gibt.

Und wer den anderen Laden, der sich anmaßt, Gebühren für den Nicht-Fernsehempfang zu kassieren, ärgern will, fordert einen Gebührenbescheid an.

Kannst Du das erläutern?
 

hilmer

Erfahrenes Mitglied
13.12.2010
580
0
Alleine das Schulfernsehen und das beim BR ausgestrahlte Bildungsfernsehen Telekolleg rechtfertigen die GEZ-Gebühren. Jeder Forenteilnehmer sollte zwangsweise die Programme Deutsche Grammatik und Deutsche Rechtschreibung anschauen.
Was hat das, nur so zB mit dem ZDF zu tun?
Die Gebühren werden schließlich auf alle verteilt.
Auch für so sinnvolle Dinge wie Einladungen zu Wetten Dass verbr . .
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
fordert einen Gebührenbescheid an.

An ihre Stelle ist jetzt ein anderer Laden getreten, der Bettelbriefe verschickt, aber nicht imstande ist, einen ordentlichen Gebührenbescheid zu erstellen.

Was ist an dem Gebührenbescheid nicht ordentlich?

Dass es gar keinen gibt.


Die von der Inkassoklitsche mit dem neuen Namen wie auch von der vormaligen GEZ quartalsweise versandten Zahlungsaufforderungen sind kein kein Bescheid im Sinne des VwVfG, weil die Behörde in diesem Stadium augenscheinlich die Trumphkarte des Über-/Unterordnungsverhältnises noch nicht ausspielen möchte.

Erst wenn kein Geldeingang zu verzeichnen ist, wird die Forderung mittels Bescheid tituliert, dann ist nämlich der Maximierer aka Schwarzseher gefordert, sich dagegen zu wehren.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.027
3.255
CGN
Die von der Inkassoklitsche mit dem neuen Namen wie auch von der vormaligen GEZ quartalsweise versandten Zahlungsaufforderungen sind kein kein Bescheid im Sinne des VwVfG, weil die Behörde in diesem Stadium augenscheinlich die Trumphkarte des Über-/Unterordnungsverhältnises noch nicht ausspielen möchte.

Erst wenn kein Geldeingang zu verzeichnen ist, wird die Forderung mittels Bescheid tituliert, dann ist nämlich der Maximierer aka Schwarzseher gefordert, sich dagegen zu wehren.

So ist es. Also gibt's am Ende des Tages einen.
 

TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.526
438
ARN
Die von der Inkassoklitsche mit dem neuen Namen wie auch von der vormaligen GEZ quartalsweise versandten Zahlungsaufforderungen sind kein kein Bescheid im Sinne des VwVfG, weil die Behörde in diesem Stadium augenscheinlich die Trumphkarte des Über-/Unterordnungsverhältnises noch nicht ausspielen möchte.

Erst wenn kein Geldeingang zu verzeichnen ist, wird die Forderung mittels Bescheid tituliert, dann ist nämlich der Maximierer aka Schwarzseher gefordert, sich dagegen zu wehren.

Ändert aber doch in der Sache nichts. Am Ende zahlt man doch dann wieder.