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Noch besser ist, du kaufst dir ein Wohnmobil und meldest noch ein Gewerbe als Hotel an.
Ahhhhh, die zwei Begriffe zusammen lösen bei mir ganz andere Assoziationen aus,
dann vielleicht noch einen Nebenjob im Nebengewebe?
Noch besser ist, du kaufst dir ein Wohnmobil und meldest noch ein Gewerbe als Hotel an.
Danke für die vielen Antworten
Ich muss jedoch einige hier "bremsen", da ich nicht vorhabe ein riesiges Cashback-Imperium aufzubauen, sondern nur meine eigenen Reisen auf diese Art abwickeln möchte.
Den Punkt mit dem Arbeitgeber sehe ich jedoch nicht problematisch, weil die Rechnung für die Übernachtung wird ja von meinem Arbeitgeber an den Kunden weitergerecht...es ist für meinen Arbeitgeber daher unwichtig wieviel das Hotel kostet, solange dieser eine vernünftige Rechnung erhält.
Also ganz ganz einfach gedacht...ich gehe in ein Hotel und übernachte dort...beim Checkout lasse ich die Rechnung auf meinen Firmennamen ausstellen ( anstelle von meinem Arbeitgeber )...nun stellt meine Firma eine Rechnung mit einem höheren Betrag für meinen Arbeitgeber aus...und zum Schluss Rechnet mein Arbeitgeber mit dem Kunden ab ( die Rechnung wird also dem Kunden belastet )...
Beste Grüße
Claudia
Danke für die vielen Antworten
Ich muss jedoch einige hier "bremsen", da ich nicht vorhabe ein riesiges Cashback-Imperium aufzubauen, sondern nur meine eigenen Reisen auf diese Art abwickeln möchte.
Den Punkt mit dem Arbeitgeber sehe ich jedoch nicht problematisch, weil die Rechnung für die Übernachtung wird ja von meinem Arbeitgeber an den Kunden weitergerecht...es ist für meinen Arbeitgeber daher unwichtig wieviel das Hotel kostet, solange dieser eine vernünftige Rechnung erhält.
Also ganz ganz einfach gedacht...ich gehe in ein Hotel und übernachte dort...beim Checkout lasse ich die Rechnung auf meinen Firmennamen ausstellen ( anstelle von meinem Arbeitgeber )...nun stellt meine Firma eine Rechnung mit einem höheren Betrag für meinen Arbeitgeber aus...und zum Schluss Rechnet mein Arbeitgeber mit dem Kunden ab ( die Rechnung wird also dem Kunden belastet )...
Beste Grüße
Claudia
Danke für die vielen Antworten
Ich muss jedoch einige hier "bremsen", da ich nicht vorhabe ein riesiges Cashback-Imperium aufzubauen, sondern nur meine eigenen Reisen auf diese Art abwickeln möchte.
Den Punkt mit dem Arbeitgeber sehe ich jedoch nicht problematisch, weil die Rechnung für die Übernachtung wird ja von meinem Arbeitgeber an den Kunden weitergerecht...es ist für meinen Arbeitgeber daher unwichtig wieviel das Hotel kostet, solange dieser eine vernünftige Rechnung erhält.
Also ganz ganz einfach gedacht...ich gehe in ein Hotel und übernachte dort...beim Checkout lasse ich die Rechnung auf meinen Firmennamen ausstellen ( anstelle von meinem Arbeitgeber )...nun stellt meine Firma eine Rechnung mit einem höheren Betrag für meinen Arbeitgeber aus...und zum Schluss Rechnet mein Arbeitgeber mit dem Kunden ab ( die Rechnung wird also dem Kunden belastet )...
Beste Grüße
Claudia
Danke für die vielen Antworten
Ich muss jedoch einige hier "bremsen", da ich nicht vorhabe ein riesiges Cashback-Imperium aufzubauen, sondern nur meine eigenen Reisen auf diese Art abwickeln möchte.
Den Punkt mit dem Arbeitgeber sehe ich jedoch nicht problematisch, weil die Rechnung für die Übernachtung wird ja von meinem Arbeitgeber an den Kunden weitergerecht...es ist für meinen Arbeitgeber daher unwichtig wieviel das Hotel kostet, solange dieser eine vernünftige Rechnung erhält.
Also ganz ganz einfach gedacht...ich gehe in ein Hotel und übernachte dort...beim Checkout lasse ich die Rechnung auf meinen Firmennamen ausstellen ( anstelle von meinem Arbeitgeber )...nun stellt meine Firma eine Rechnung mit einem höheren Betrag für meinen Arbeitgeber aus...und zum Schluss Rechnet mein Arbeitgeber mit dem Kunden ab ( die Rechnung wird also dem Kunden belastet )...
Beste Grüße
Claudia
Wer hat mein Popcorn geklaut?
Ich will auf der Stelle mein Popcorn wiederhaben!
Ahhhhh, die zwei Begriffe zusammen lösen bei mir ganz andere Assoziationen aus,
dann vielleicht noch einen Nebenjob im Nebengewebe?
Werte Claudia,
hier haben sich schon achtbare Juristen zu deinen Vorschlägen geäußert. Ich gebe mit langjähriger Berufserfahrung als Rechtsanwalt obendrauf: Dein Vorhaben ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit arbeitsvertragswidrig, rechtfertigt wohl eine fristlose Kündigung und wird dir zuletzt eine längere und sehr unerfreuliche Debatte mit dem Staatsanwalt und dem Strafrichter einbringen.
Aber: Gut dass du hier gefragt hast. Die Warnungen sollten genügen. Ende der Durchsage.
Es ist doch klar Betrug,