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Amex Platinum Mietwagenvollkasko

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blackhawk3000

Neues Mitglied
04.05.2021
2
0
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Hallo,

ich habe eine amex platinum und nutze recht regelmäßig die Mietwagenvollkaskoversicherung.
Das sie nur auf Reisen gilt ist ja schonmal ein wichtiger Hinweis, den ja sicherlich viele kennen, eine andere Frage zu folgenden Satz in den AGBs
"Der Versicherer bezahlt ausschließlich Leistungen im Anschluss an die im Mietwagenvertrag enthaltenen Versicherungen (z. B. den Selbstbehalt)."
Was bedeutet das nun? Angenommen ich Miete bei Sixt ein Auto, habe ich ja eine Haftpflichtversicherung dabei. Aber im Standard keine Vollkasko auch nicht mit Selbstbehalt. Ich hafte also bis zum Fahrzeugwert.
Wenn ich den Satz oben lese, frage ich mich, ist nun z.B. Diebstahl oder ähnliche Vollkaskoschäden mit der Kreditkarten abgesichert oder nicht?
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
6.577
4.222
MUC/INN
Das heißt, dass die Versicherung nur subsidiär zu allfällig bestehenden Versicherungen im Rahmen des Mietvertragsverhältnisses eingreift. Wenn Du also mit Sixt ne Versicherung geschlossen hast, gilt erstmal die. Amex zahlt dann den Selbstbehalt. Wenn du mit Sixt keine Versicherung geschlossen hast, greift Amex voll ein.
 

blackhawk3000

Neues Mitglied
04.05.2021
2
0
Ahh okay verstehe. Dank Dir, dass ist ja schonmal eine wichtige Info.
Dachte schon, wäre ja ansonsten absoluter Mist, wenn ich im Standard bei Sixt keine Vollkasko dabei habe, aber AMex nur zahlt, wenn die Versicherung mit dabei ist (dann eben nur den SB).
 

adiru

Erfahrenes Mitglied
05.10.2009
1.112
290
JFK
Ich ebenso und ich teile die Rechtsauffassung des Kollegen
Nur... wie auch schon im allgemeinen Amex Plat Thread gefragt habe ich aktuell meine Zweifel ob sich die Versicherung aktuell im Zweifel nicht auf eine (Corona bedingte) Reisewarnung berufen wird und gar nicht leistet. Es gibt dazu beide Aussagen und sogar unterschiedliche Rückmeldungen der Versicherung selbst... bin da eher unsicher ob ich mich drauf verlassen soll dass im Zweifelsfall geleistet wird.
 

Tord

Erfahrenes Mitglied
22.08.2018
1.235
212
Nur... wie auch schon im allgemeinen Amex Plat Thread gefragt habe ich aktuell meine Zweifel ob sich die Versicherung aktuell im Zweifel nicht auf eine (Corona bedingte) Reisewarnung berufen wird und gar nicht leistet. Es gibt dazu beide Aussagen und sogar unterschiedliche Rückmeldungen der Versicherung selbst... bin da eher unsicher ob ich mich drauf verlassen soll dass im Zweifelsfall geleistet wird.
Es ist aber sehr fragwürdig, ob eine Versicherung mit einem pauschalen Leistungsausschluss durch kommt, wenn sich die Forderung nicht im Entferntesten mit einer pandemiebedingten Reisewarnung in Verbindung bringen lässt. Zumindest meines Wissens befällt SARS-CoV-2 bisher keine PKW.
 

Meick

Erfahrenes Mitglied
29.11.2013
763
167
MUC/BRE
Hat jemand Erfahrung welche Teile einer Reise mit der Amex bezahlt werden müssen, damit die Reiseversicherungen auch zahlen?

z.B.

Flug gebucht mit Karte der Ehefrau, Hotel gebucht mit AMEX. Gilt die Rücktransport und der Reiseschutz? Umgekehrt?
Mietwagenrechnung wird am Ende via Amex bezahlt, die Garantie aber in Bar oder mittels anderer Karte hinterlegt?
 

HAJ07

Erfahrenes Mitglied
14.11.2015
1.289
1.149
Versicherungen der Karten sind oft an den Einsatz der Karte gebunden, sprich es muss damit gezahlt werden.
Wer abgesichert ist steht in der Leistungsbeschreibung.
 
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alm0st

Reguläres Mitglied
22.03.2021
80
55
Wäre spannend zu wissen.. hatte kürzlich erst den Fall: Mietwagen extra mit der Barclay Plat Double gebucht da ohne SB, Kratzer im Auto durch Fremdeinwirkung. Aussage war, Versicherung leistet nicht da zu der Zeit eine Reisewarnung ausgesprochen wurde für das Land. Für mich vollkommen unverständlich, da dies hier einfach überhaupt kein Zusammenhang besteht.
 

selaf

Erfahrenes Mitglied
24.08.2018
1.707
1.309
Aussage war, Versicherung leistet nicht da zu der Zeit eine Reisewarnung ausgesprochen wurde für das Land. Für mich vollkommen unverständlich, da dies hier einfach überhaupt kein Zusammenhang besteht.
Schau in die Versicherungs-/Ausschlussbedingungen, ob das da drin steht. Wenn dem so ist, haben sie Recht, wenn es nicht drin steht, solltest du nachhaken und darauf hinweisen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.119
3.078
Wäre spannend zu wissen.. hatte kürzlich erst den Fall: Mietwagen extra mit der Barclay Plat Double gebucht da ohne SB, Kratzer im Auto durch Fremdeinwirkung. Aussage war, Versicherung leistet nicht da zu der Zeit eine Reisewarnung ausgesprochen wurde für das Land. Für mich vollkommen unverständlich, da dies hier einfach überhaupt kein Zusammenhang besteht.
Und dem Vermieter sagen, dass Kratzer durch Dritte nicht Dein Ding sind. Das ist allgemeines Lebensrisiko, das den Eigentümer trifft.
 
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alm0st

Reguläres Mitglied
22.03.2021
80
55
Habe damals die ca 200 EUR einfach erstmal bezahlt da ich keinen Nerv dafür hatte. Das war Ende Januar, ich muss mal schauen inwiefern es hier eine Frist gibt und ich es evtl nachreichen kann. Hier der genaue Wortlaut:

"Wie telefonisch besprochen besteht zurzeit die Reisewarnung für XXXX und Sie sind seit dem XX.XX.XXXX auf der Reise, deswegen ist die ganze Reiseversicherung nicht mehr gültig. Um Ihren Schadenfall prüfen zu können, bitten wir Sie, das beigefügte Formular auszufüllen und uns dieses mit den untenstehenden Unterlagen per E-Mail oder per Post zukommen zu lassen:
  • Reisetickets/Reisebestätigung (nur bei Barclaycard Platinum Double)
  • Kopie des Führerscheins
  • Nachweis über Anmietung von einer zugelassener Mietwagenfirma und Bezahlung mit Barclaycard / Mietwagenvertrag
  • Schätzung der Reparaturkosten sowie eine detaillierte Aufstellung / Reparaturrechnung
Bei Unfall zusätzlich:
  • Polizeibericht
  • Einwilligungserklärung und Entbindung von der Schweigepflicht, falls der Schadenfall nicht den Karteninhaber/die Karteninhaberin betrifft."
P.S.: Das mit dem Lebensrisiko höre ich zum ersten Mal. Funktioniert das wirklich? Ich nehme an die Handhabung ist von Land zu Land unterschiedlich?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.119
3.078
P.S.: Das mit dem Lebensrisiko höre ich zum ersten Mal. Funktioniert das wirklich? Ich nehme an die Handhabung ist von Land zu Land unterschiedlich?

In den Ländern, die ich kenne, ist die gesetzliche Haftung abhängig von einer zu Deiner Haftung führenden Handlung und von Deinem Verschulden. Wenn es ein Dritter war, haftet der Dritte.
 
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HAJ07

Erfahrenes Mitglied
14.11.2015
1.289
1.149
Dann führt das dennoch nicht dazu, dass jemand anders außer ihm haften müsste/würde. Man könnte auch sagen, dass der Geschädigte dann Pech hat.
Mit entziehen meine ich das unerlaubte Entfernen vom Unfallort oder auch im Fall der mutwilligen Sachbeschädigung (Bsp. Lack vs. Schlüssel) ist die Haftung klar. Aber derjenige, also der Schädiger mitunter eben nicht greifbar.
Warum sollte der Eigentümer/Vermieter bei einer Gebrauchsüberlassung dann auch das Risiko tragen, oder in deinen Worten, Pech haben?
 

digitalfan

Erfahrenes Mitglied
27.08.2009
4.299
1.539
MUC
Doch, den Mieter, weil es ihm zu dem Zeitpunkt anvertraut war.
Oder gibt es anders lautende Rechtsprechung, also nicht die persönliche Meinung?

"Der Vermieter trägt demnach auch die Beweislast dafür, dass die Schadensursache nicht auf dem Verhalten eines Dritten herrührt, für den der Mieter nicht (nach § 278 BGB) haftet (vgl. BGH, Urteil v. 03.11.2004 in NJW-RR 2005, 381). Bei unaufklärbarem Sachverhalt haftet der Mieter also nicht."
(https://www.ra-kotz.de/mietwagenbeschaedigung_beweislast_des_vermieters.htm)

Ansonsten sollten sich in den eingschlägigen Threads oder in einem der Blogs von kexbox entsprechende Hinweise finden. Um die rauszusuchen, ist mir aber grade das Wetter zu schön 😎
 
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DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
6.577
4.222
MUC/INN
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Vorsicht mit Blindzitaten ohne Sachverhalt. Nur weil das der BGH sagt, heißt es nicht, dass das jeweilige Gericht es entsprechend so sieht, dass der Sachverhalt entsprechend anwendbar ist und dass auch entsprechend geurteilt wird. Gerade deshalb gibt es uns. Es kommt nämlich einfach immer darauf an. Das LG Augsburg hat vor zwei Wochen in einem Mietwagenfall abweichend der BGH-Auffassung geurteilt, weil der Sachverhalt nicht 1:1 anwendbar war. Die Hürde der Nichtzulassungsbeschwerde muss man erst mal reißen und mit der Entscheidung des (O)LG ist die Sache dann gegessen, wurscht, was der BGH sagt.