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Hallo,
sitze gerade in WAW und habe eine Frage an die "mächtigen Allwissenden" hier:
Hatte heute einen LO Flug von KRK nach WAW und nachher sollte ich von WAW nach GDN mit LO fliegen. Der Flug von KRK hatte schon verspätung und so kam ich in WAW an da war das gate nach GDN schon zu. Bin jetzt umgebucht von O auf Z und komme in GDN mit vorraussichtlich (planmäßig) 3h 10 min Verspätung an. Meine Frage: Habe ich ein Recht auf Entschädigung laut EU Fluggast Verordnung? Ich habe beide Flüge unter einer Buchungsnummer gebucht. Bitte nicht falsch verstehen: Ich habe schon ein Opup und einen Essencoupon bekommen aber noch ein bisschen Kohle auf die Pfote für GDN wäre cool - bzw den Trip etwas refinanzieren
lg aus WAW
OSy
sitze gerade in WAW und habe eine Frage an die "mächtigen Allwissenden" hier:
Hatte heute einen LO Flug von KRK nach WAW und nachher sollte ich von WAW nach GDN mit LO fliegen. Der Flug von KRK hatte schon verspätung und so kam ich in WAW an da war das gate nach GDN schon zu. Bin jetzt umgebucht von O auf Z und komme in GDN mit vorraussichtlich (planmäßig) 3h 10 min Verspätung an. Meine Frage: Habe ich ein Recht auf Entschädigung laut EU Fluggast Verordnung? Ich habe beide Flüge unter einer Buchungsnummer gebucht. Bitte nicht falsch verstehen: Ich habe schon ein Opup und einen Essencoupon bekommen aber noch ein bisschen Kohle auf die Pfote für GDN wäre cool - bzw den Trip etwas refinanzieren
lg aus WAW
OSy