Anspruch auf die Ausgleichzahlung ja oder nein?

ANZEIGE

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
1.311
798
ANZEIGE
Zum Fall ich bin letztes Jahr zwischen Weihnachten und Neujahr mit der KLM von Stuttgart nach Hamburg mit Aufenthalt in Amsterdam für Termine geflogen.
Auf dem Hinflug gab es schon Chaos wegen dem Wetter in Amsterdam ich war also schon auf Chaos eingestimmt.
Am Tag des Flugs zurück bekam ich kurz bevor ich zum Flughafen wollte die SMS von KLM der Flug Hamburg Amsterdam hat Verspätung ich habe gleich gesehen das mein Anschluss dann weg sein würde, weil ich keine Lust hatte am Flughafen in Amsterdam ab zu hängen hab ich bei KLM angerufen.
Die konnten leider nicht viel machen auf eine Bahnfahrkarte wollten die sich nicht einlassen am Ende kam eine Umbuchung für den nächsten Tag mit neuem Weg über Paris raus, weil ich dachte in Paris wäre das Wetter besser und kein Problem und so hatte ich noch einen Tag in Hamburg was mir auch recht war.
Ich habe dann mit meinem Mitreisenden telefoniert und der hat für sein Ticket das gleiche gemacht.

Um jetzt zur Sache zu kommen ich habe die ganze Sache unter schlechtes Wetter und pech gehabt abgehakt jetzt habe ich aber meinen Mitreisenden gestern getroffen der mir erzählt hat, er hat die beiden Flügen an so eine Firma abgegeben für den ersten Flug hat er nach einer Weile nichts bekommen weil Begründung wegen schlechten Wetter keine Entschädigung bringt.
Jetzt hat er aber für den Rückflug als wir auf den nächsten Tag gebucht haben eine Sofortzahlung mit etwas mehr als die Hälfte gekriegt, meine Frage daher muss die KLM bei solchen Sachen überhaupt zahlen und bleibt jetzt die Firma auf der Rechnung sitzen?
Das es wegen dem schlechten Wetter in Amsterdam massig Verspätungen und auch Streichungen gab ist eindeutig schon am Tag vorher hieß es Flüge fallen aus weil die Slots reduziert wurden.