Anspruch auf Entschädigung, Flug annulliert und umgebucht worden

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Wickie1

Aktives Mitglied
04.09.2012
142
71
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Hallo,

wir (Frau, ich, Kind) sind am 02.08. von FRA nach Albanien (TIA) geflogen.

Flugstrecke:
FRA (LH0236, 16:00) → FCO,
FCO (AZ0510, 23:00) → TIA

1 Stunde vor Abflug wurde der Flug annulliert.

Am Infostand der Lufthansa wurden wir dann umgebucht.
FRA (LH0108) → MUC,
MUC( LH1872] → FCO,
FCO (AZ0510, 23:00) → TIA

Nach Rückkehr hatte mir dann trip.com (dort hatten wir gebucht) eine Mail geschickt, dass ich Anrecht auf eine Entschädigung von 250€/Person hätte. Ich hab's mal angeklickt und bin bei airhelp gelandet.

Die wollen jetzt, dass ich noch weitere Dokumente hochlad.

Bevor ich mir jetzt den Aufwand mach: Hab ich Anspruch auf eine Entschädigung? Ich hatte zwar mehr Stress mit der Reise, allerdings sind wir pünktlich in Tirana angekommen.
 

handballplayer3

Erfahrenes Mitglied
01.10.2015
2.806
7.480
DUS
Nö, keine verspätete Ankunft. Gibt nix. Nicht der Infostand hat euch wohl umgebucht, sondern der Ticketcounter.
Finger weg von Trip.com Links...!
Ich hab jetzt keine Zeit das heraus zu suchen, und bin auch kein Experte.

Aber es gibt sinngemäß den Sachverhalt:
Wird ein Flug gestrichen und es wird eine Alternative angeboten, die nicht später als X Stunden ankommt, stehen 50% der Summe zu.

Müsste man mal schauen, ob hier eine Anwendung möglich wäre.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.189
1.088
Ja, genau, wenn der tatsaechliche Abflug nicht mehr als eine Stunde frueher als urspruenglich gebucht stattfand, koenntest Du 50% der Ausgleichszahlung einfordern.
War der Abflug spaeter als urspruenglich gebucht, muesstest Du ggfs. begruenden, warum der Aufenthalt am FCO so lang bemessen war und warum Dir durch die Verkuerzung ein Nachteil entstanden ist.
 

denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
7.644
7.295
SNA
Und nächstes Mal bitte im entsprechenden Thread posten
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
989
855
Grundsätzlich erstmal ja, bei einer Streichung gibt es grundsätzlich Entschädigung (sofern keine aussergewöhnlichen Umstände vorliegen, die Airline nachweisen kann dass Sie alles unternommen hat um die Streichung zu vermeiden und auch auf den frühestmöglichen Flug umgebucht hat. Diese Nachweise fallen oft schwer). Da aber die Verspätung am Endziel wenig bzw. gar nicht war, kann die Airline um die Hälfte kürzen. So würde ich das sehen, keine Rechtsberatung.

Den Link würde ich nicht nutzen. Die nehmen eine ordentliche Provision. Reich es erstmal bei LH ein und schau was die anbieten. Wenn sie nein sagen, oft aufgrund von angeblichen aussergewöhnlichen Umständen, dann müsste man über einen Anwalt gehen. Den zahlt die Airline wenn man im Recht ist.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.351
5.292
Ich sehe da keine Entschädigung. Die Verbindung war besser, als die original gebuchte und die Reisezeit 1:45 kürzer.
 
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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.351
5.292
Flug FRA-FCO wurde annulliert wenn ich das richtig verstehe. Daher war ein weiterer Umstieg in MUC notwendig um nach FCO zu kommen, am Ende als 2 Umstiege statt einer
Das schon, ja. Da aber die Reisezeit gesamt kürzer war (gleiche Ankunft, Abflug 1:45 später) steht meiner Meinung nach keine Entschädigung zu.

Die Anzahl der Umstiege ist in der EU 261 nicht thematisiert.

Ich würde tatsächlich auch lieber einmal häufiger umsteigen als über 5h Aufenthalt in FCO zu haben.
 
Zuletzt bearbeitet:

Wickie1

Aktives Mitglied
04.09.2012
142
71
War der Abflug spaeter als urspruenglich gebucht, muesstest Du ggfs. begruenden, warum der Aufenthalt am FCO so lang bemessen war und warum Dir durch die Verkuerzung ein Nachteil entstanden ist.
Ich hatte den Flug im Januar gebucht.
Ursprünglich: FRA → FCO: 17:55-19:55.
Die Aufenthaltszeit in Rom wäre dann 3h gewesen.

Der Flug wurde dann am 17.07. geändert.
FRA → FCO: 16:00-17:50

Durch die Umbuchung aufgrund der Annullierung kamen wir erst 22:30 Uhr in Rom an und mussten dann durch den ganzen Flughafen rennen. Und mit rennen, meine ich rennen. An der Passkontrolle waren wir zum Glück die Einzigen. Gegen 22:50 waren wir dann am Boarding. Die Flugbegleiter hatten noch auf uns gewartet, da meine Schwester (saß im Flugzeug) denen mitgeteilt hat, dass wir noch auf dem Weg sind.

Hast Du eine Info, warum der Flug annulliert wurde (Stichwort außergewöhnliche Umstände ja/nein)?
Nein. Die LH-Mitarbeiter am Ticketcounter kannten den Grund auch nicht.

Den Link würde ich nicht nutzen. Die nehmen eine ordentliche Provision. Reich es erstmal bei LH ein und schau was die anbieten.
Ok, ich probier's erst mal bei LH direkt. Auch die 50% würden schon mal helfen.

Da auch ein Gepäckstück nicht ankam, musste ich mir vor Ort Ersatzklamotten kaufen. Von den 123€ Kosten erstattet mir die LH zumiindest 70€.
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
989
855
Da auch ein Gepäckstück nicht ankam, musste ich mir vor Ort Ersatzklamotten kaufen. Von den 123€ Kosten erstattet mir die LH zumiindest 70€.
Du kannst auch darauf bestehen die Klamotten zu 100% erstattet zu bekommen. Die Airlines sagen 50% weil Du sie ja weiter nutzen kannst. Biete denen ruhig an die Klamotten an LH zu schicken wenn es Dir das Geld wert ist...
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.558
4.497
Grundsätzlich erstmal ja, bei einer Streichung gibt es grundsätzlich Entschädigung
Ich habe spätestens an der Uni gelernt, dass Sätze mit "gründsätzlich" meistens falsch sind.

Artikel 5 der VO sagt
"(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten, (Anmerkung: Das war hier die Grundlage für die Umbuchung)
[...]
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 (= Ausgleichszahlung) eingeräumt, es sei denn,
[...]
iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.

Der Abflug war nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit und die Ankunft nicht mehr als zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit.

Ergo: Anspruch auf die unglaubliche.Summe von 0,00 EUR.


Ersatzklamotten sind ein gesondertes Thema.
 

Wickie1

Aktives Mitglied
04.09.2012
142
71
Du kannst auch darauf bestehen die Klamotten zu 100% erstattet zu bekommen. Die Airlines sagen 50% weil Du sie ja weiter nutzen kannst.
Ja, genau das war die Argumentation. Ich hab das jetzt nicht weiter hinterfragt und hab die 50% akzeptiert. Ist besser als nichts.

Ergo: Anspruch auf die unglaubliche.Summe von 0,00 EUR.
Davon geh ich eigentlich auch aus. Ich hab jetzt trotzdem mal die ganzen Sachen hochgeladen. Falls ich was bekomm, freu ich mich, falls nicht, ist's auch ok.