Anspruch auf Entschädigung - wie am besten vorgehen?

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clausen77

Erfahrenes Mitglied
24.08.2012
313
0
MUC / BUE
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Ich glaube, bis 2 Jahre danach kann man einreichen (hat man mir mal gesagt).

Insbesondere finde ich auch blöd, dass es mit der alten 747 die FRA-EZE-FRA immer wieder Probleme gibt. Zahlt man ein Premium ggü anderen Anbietern für ein schlechteres Produkt (Rutsche), welches dann auch noch öfter ausfällt oder verspätet ist (aus welchem Grund auch immer). Bei 8 Flügen innerhalb der letzten 2 Jahre waren wir 3 mal erheblich verspätet. Leider macht die Iberia (meine Alternative) das auch nicht viel besser.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.155
3.504
ZRH / MUC
Die Verjaehrungsfrist betraegt drei Jahre zum 31.12. des jeweiligen Jahres meines Wissens nach.

hmmm... dann könnte ich noch etwa drei Sachen einreichen... als ich mich durch LH *sonst* noch gut betreut fühlte und regelmäßig und zufrieden mit denen unterwegs war, kam ich nicht auf die Idee...
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.208
520
So, durfte mal wieder mit der LH kommunizieren, diesmal aufgrund eines Fluges meiner Mutter. Technical beim ankommenden Flug aus Frankfurt bedeutete verspäteter Abflug mit über 7 Stunden Verspätung.

Nun kam gerade die Antwort, wie erwartet ohne Einsicht. Meint ihr auch, dass die angegeben Gründe unzureichend sind? Auch für selten auftretende Defekte sollte man vorbereitet sein, wenn's drauf ankommt durch den Einsatz einer Ersatzmaschine...

Würde dann nochmal freundlich drauf hinweisen... Oder? Was meint ihr? Details zum technical habe ich leider nicht.
Die Antwort ist typisch und mehr als frech.

Wenn du eine Rechtsschutz hast: Direkt an deinen Anwalt geben. Wenn nicht, würde ich es an einen der bereits genannten Prozessfinanzierer geben. Für so einen Brief hat LH einfach auf's Maul verdient, sorry.
 
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Reaktionen: clausen77

clausen77

Erfahrenes Mitglied
24.08.2012
313
0
MUC / BUE
Danke! Ich selber habe zwar Rechtschutz aber da es um einen Flug meiner Mutter geht darf ich die wohl nicht in Anspruch nehmen. Würde also auf euclaim rauslaufen. Um deren Gebühr zu vermeiden werde ich nochmal ein Schreiben hinterher schicken, bei Lappenspender (siehe oben) hatte es ja geklappt. Und sonst dann euclaim...
 

Lappenspender

Erfahrenes Mitglied
28.12.2012
1.726
2
BRE
Danke! Ich selber habe zwar Rechtschutz aber da es um einen Flug meiner Mutter geht darf ich die wohl nicht in Anspruch nehmen. Würde also auf euclaim rauslaufen. Um deren Gebühr zu vermeiden werde ich nochmal ein Schreiben hinterher schicken, bei Lappenspender (siehe oben) hatte es ja geklappt. Und sonst dann euclaim...

Würde ich auch so wieder machen.

Hatte jetzt übrigens einen 2. Fall, diesmal für meine Freundin.

Hab LH über das Feedback Formular geschrieben, den Fall geschildert und gefragt ob Sie diesmal gleich zahlen oder wieder ein Anwalt oder euclaim notwendig sind.
Antwort nach 10 Tagen war folgende:

Sehr geehrter Herr Lappenspender,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom xx. Juli 2013.

Wir bedauern sehr, dass der Flug LHxxxx am xx. Mai 2013 von Bremen nach München nicht wie geplant stattfinden konnte und Frau Lappenspender dadurch ihren Anschlussflug nach Kiew nicht mehr erreichen konnte. Für die ihr entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir sie um Entschuldigung.

Gerne haben wir geprüft, ob nach den Gesichtspunkten der EU-Verordnung 261/2004 für die Flugverspätung eine Ausgleichzahlung zu leisten ist. Im vorliegenden Fall zahlen wir Frau Lappenspender eine Ausgleuichsleistung in Höhe von 400 Euro.

Gerne würden wir eine Überweisung auf Ihr Konto veranlassen. Hierfür benötigen wir jedoch noch eine unterschriebene Schadenabtrittserklärung von Frau Lappenspender, welche uns für eine Regulierung vorliegen muss. Daher bitten wir Sie, uns diese unter Angabe der Referenznummer xxx entweder per Post an folgende Adresse oder per Fax an +49 (0) 69 86 799 222 zukommen zu lassen.

Deutsche Lufthansa AG
Customer Feedback
Postfach 710234
60492 Frankfurt

In der Schadenabtrittserklärung muss lediglich erwähnt werden, dass Frau Lappenspender damit einverstanden ist, dass wir den Betrag in Höhe von 400 Euro im vorliegenden Fall auf Ihr Konto überweisen dürfen. Selbstverständlich können Sie uns auch direkt die IBAN Ihrer Freundin mitteilen.

Wir danken Ihnen für Ihre Hilfe.

Wir hoffen, Sie sind zufrieden mit der Bearbeitung Ihres Feedbacks. Bitte teilen Sie uns Ihre Meinung in einer kurzen Befragung unter folgendem Link mit.

xxx

Die Befragung wird durch ein unabhängiges Marktforschungsinstitut - rc - research & consulting GmbH (www.r-c-online.com) - im Auftrag der Deutschen Lufthansa AG durchgeführt.

Mit freundlichen Grüßen/ Yours sincerely,

i. V. xxx

Deutsche Lufthansa AG


Ich habe LH dann die [FONT=arial, sans-serif]Schadenabtrittserklärung zugesendet und um Zahlung innerhalb von 10 Tagen gebeten.[/FONT]
Glaube so nach ca. 14 Tagen war das Geld auf meinem Konto.
 

clausen77

Erfahrenes Mitglied
24.08.2012
313
0
MUC / BUE
So, erneutes Schreiben hat doch geholfen... obwohl weiterhin keine Einsicht, zumindest aus Kulanz ueberwiesen. immerhin! Der enthaltene Hinweis war uebrigens zu meiner Anmerkung, dass ja auch eine Ersatzmaschine den originaer verspaeteten Flug ab Frankfurt haette machen koennen. Wenn die LH in FRA keine Ersatzmaschinen hat, dann wo? :rolleyes:

Sehr geehrte Frau XYZ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. August 2013. Es tut uns leid, dass unsere Antwort nicht Ihren Erwartungen entsprochen hat. Wie wir Ihnen in unserer ersten E-Mail mitgeteilt haben, war die Ursache der Verspätung des Fluges LH 511 am 4. Juni 2013 ein unvorhersehbarer technischer Defekt am Anlasser, was zu einer umlaufbedingten Verzögerung führte. In diesem Fall sehen wir aufgrund der uns vorliegenden Informationen auch weiterhin die Möglichkeit, den Entlastungsnachweis gemäß EU-Verordnung 261/2004 anzutreten. Bitte erlauben Sie uns an dieser Stelle auch den Hinweis, das es uns nicht möglich ist, an jedem Flughafen ausreichend Ersatzmaschinen bereitzustellen. Da uns Ihre Zufriedenheit mit Lufthansa jedoch sehr am Herzen liegt, verzichten wir in diesem Fall auf weitere Schritte zur Erbringung des genannten Nachweises. Wir werden 600 Euro aus kundendienstlichen Gründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zahlen. Die Überweisung auf das Konto Ihres Sohnes clausen77 haben wir heute veranlasst und bitten Sie um Ihr Verständnis dafür, dass dies einige Tage in Anspruch nehmen kann.


Wir würden uns freuen, Sie bald wieder an Bord begrüßen zu dürfen, und versichern Ihnen, alles dafür zu tun, damit Ihre künftigen Flüge zu Ihrer völligen Zufriedenheit verlaufen.


Mit freundlichen Grüßen,
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.208
520
LOL! "Wir sind uns keiner Schuld bewusst, wir haben total Recht, würden jeden Prozess gewinnen, sind von vorne bis hinten umschuldig und sowieso können wir da überhaupt gar nix für. Aber wir zahlen trotzdem 600 Euro, weil wir so lieb sind".

Ja, nee, is klar, liebe LH. :)
 

crosswind

Erfahrenes Mitglied
13.02.2011
488
166
FRA
LOL! "Wir sind uns keiner Schuld bewusst, wir haben total Recht, würden jeden Prozess gewinnen, sind von vorne bis hinten umschuldig und sowieso können wir da überhaupt gar nix für. Aber wir zahlen trotzdem 600 Euro, weil wir so lieb sind".

Ja, nee, is klar, liebe LH. :)

Ich kann da auch nur müde lächeln, aber dass macht jede Airline so.
Hatte ungefähr die gleichen Wortlaute schon von US Airways, SIA, EK und was weiß ich.

Ich persönlich würde in solchen Fällen, auch wenn ich keine Rechtschutz hätte, die Sache dennoch zum Anwalt geben und nicht EU Claim.
Wenn es sich um einen technischen Defekt handelt, ist die Sache einfach klar und da muss man auch keine Bedenken wegen Prozesskosten etc. haben. Die zahlt die Airline (wenn sie es überhaupt so weit kommen lassen)...
Da wäre mir die recht hohe Provision von EU Claim etc. einfach zu schade...
 

340_600

Erfahrenes Mitglied
31.03.2012
547
0
Habe auch für meine Frau eine Ausgleichszahlung für über 12 Stunden Verspätung eingefordet. Es kam erst die Standard Ablehnung und auf die 2. Mail in scharfer Form wurde nun eine Ausgleichszahlung von 600 € bestätigt.
Auch wieder mit dem Standard bla bla wie bereits schon beschrieben wurde. Das ganze Prozedere innerhalb von einer Woche erledigt - geht doch !
 

Frank W.

Erfahrenes Mitglied
16.03.2010
251
0
Vor einen Jahr ging dies noch einfach, da gab es auf der LH Webseite sogar den Hinweis auf die Rechte. Allerdings übersteigt, die Entschädigung in der Regel bei Eco Fluggästen bei weitem den Preis des Fluges.

(Beispiel mein Flug: Preis des Return Tickets ca 150 Euro, eine Strecke also 75 Euro, Entschädigung 250 Euro)

Diese Regelung ist nicht "gerecht". So eine Regelung mit so erheblichen Entschädigungen ist nicht üblich. Normale Entschädigungen für Verspätungen einer Dienstleistung liegen bei 10 oder mal 20% der Auftragssumme, aber nie 150 bis 500%. Und man darf nicht vergessen, die Airline hat die Leistung auch erbracht, nur eben verspätet.

Ist etwa so, als wenn ihr einen Mercedes kauft, der sich einen Tag verspätet und euch dann neben dem Auto noch 150.000 Euro Entschädigung für die Verspätung zusteht.

Keine Ahnung wer sich so eine schwachsinnige Regelung ausgedacht hatte, vielleicht Politiker die eh nur die FIRST-Class und denen Bezüge in fünfstelliger Höhe im Monat zustehen. Die empfinden 250, 400 und 600 Euro sicher nur als Taschengeld. Das sind Leute, die nie ein Unternehmen geleitet hatten, die nie eine Leistung für Geld erbringen mussten und die nie mit dem Gewinnen auskommen mussten, den ihre Dienstleistung erbringt.

Also ich bin da völlig auf Seite der LH. Man kann nicht 180.000 Euro Entschädigung für einen verspäteten Flieger hin legen. Das zieht komplett den Gewinn aus dem Unternehmen, da kann man Mitarbeiter freistellen, Gerät verkaufen oder die Airline gleich dicht machen.

Deswegen kämpft die LH derzeit so extrem und lehnt alle Forderungen erst einmal ab. Daher nehmt das nicht persönlich, die LH kämpft um den Restgewinn und das Geld was sie einfach braucht um Flüge durch zu führen.

Lange machen die Airlines das nicht mehr, dann sind sie von Steuern und Entschädigungszahlungen nieder gekämpft und ausgerottet. Dann steht uns jedoch jederzeit das Auto, ein Pferd oder ein Esel zur Verfügung um von Deutschland nach Japan zu reisen.

Frank.

ps. 10, 20 oder auch mal 30% des Flugpreises als Entschädigung finde ich absolut gerechtfertigt. Solch eine Regelung kann ich mir vorstellen. Also z. B. 10% für 4 bis 8 Stunden, 20% 5 bis 8 Stunden, 30% über 8 Stunden. Als Gesamtentschädigung für Hin- und Rückflug, also für eine Strecke nur den Anteil, den der Flugabschnitt kostet.
 
Zuletzt bearbeitet:

zigzag

Erfahrenes Mitglied
20.10.2010
251
21
DUS
wenn ich 3 Stunden zu spät am Flughafen erscheine und ein 150 Euro-billigst-Eco-Ticket habe, dann muss ich auch weit mehr als 150 Euro dazuzahlen, wenn ich noch befördert werden will. Daher finde ich die Kompensationshöhe schon angemessen.
 

Frank W.

Erfahrenes Mitglied
16.03.2010
251
0
wenn ich 3 Stunden zu spät am Flughafen erscheine und ein 150 Euro-billigst-Eco-Ticket habe, dann muss ich auch weit mehr als 150 Euro dazuzahlen, wenn ich noch befördert werden will. Daher finde ich die Kompensationshöhe schon angemessen.

HÄ? Wie meinst du das? Wenn du also lange vor Abflug ein 150 Euro Billigstticket mit Bindung an einen bestimmten Flug gekauft hast und du selber dann 3 Stunden zu spät erscheinst, also dein Ticket praktisch mit No Show verfallen ist? Klar, dann kannst du gerne ein anderes Ticket kaufen. Allerdings kann da die Airline nichts dafür, wenn du dich nicht an die Regeln hältst und verschlafen hast oder dich lieber 3 Stunden anders vergnügst . . .

Also du vergleichst hier Dinge, die absolut nichts miteinander zu tun haben.

Frank.

ps. Die Airlines verkaufen Tickets zu unterschiedlichen Preisen. Einige unter dem Preis für die Dienstleistung, einige Kosten deckend und einige mit Gewinn. So ist das halt, aber es ist ja auch gut so, daher hat auch MacBillig und MacGeiz und IchHabKeineKohle eine Chance zu fliegen. Sollten sie eigentlich glücklich sein, dass sie für 150 Euro überhaupt transportiert werden. Aber klar, dass gerade MacBillig meint, dass alles Geld Gewinn ist und die Airlines das Geld nur so mit der Schubkarre rein fahren und stapeln. Die raffen das nicht, das es da auch Ausgaben gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.408
110
BSL
Habe auch für meine Frau eine Ausgleichszahlung für über 12 Stunden Verspätung eingefordet. Es kam erst die Standard Ablehnung und auf die 2. Mail in scharfer Form wurde nun eine Ausgleichszahlung von 600 € bestätigt.
Auch wieder mit dem Standard bla bla wie bereits schon beschrieben wurde. Das ganze Prozedere innerhalb von einer Woche erledigt - geht doch !
Ob es wohl so ist, dass bei relativ klaren Fällen und deutlicher Kommunikation (fordern statt bitten) mittlerweile durchaus auch ohne Anwalt mal gezahlt wird?

Meine per Feedback Formular eingereichte Forderung (Kosten für Bahn etc. nach Flugausfall wg. Streik) wurde letztens auch recht zügig und zufriedenstellend abgewickelt.
 

zigzag

Erfahrenes Mitglied
20.10.2010
251
21
DUS
HÄ? Wie meinst du das? Wenn du also lange vor Abflug ein 150 Euro Billigstticket mit Bindung an einen bestimmten Flug gekauft hast und du selber dann 3 Stunden zu spät erscheinst, also dein Ticket praktisch mit No Show verfallen ist? Klar, dann kannst du gerne ein anderes Ticket kaufen. Allerdings kann da die Airline nichts dafür, wenn du dich nicht an die Regeln hältst und verschlafen hast oder dich lieber anders vergnügst . . .

Also du vergleichst hier Dinge, die absolut nichts miteinander zu tun haben.

Frank.

wieso haben die Dinge nichts miteinander zu tun ?
Wenn ich zur gebuchten Uhrzeit nicht fliegen kann, weil sich die Airline nicht an die Regeln hält, den Flug überbucht, der Pilot verschlafen hat, die Techniker sich anders vergnügen oder der Flug mangels Rentabilität einfach nicht durchgeführt wird, dann kann ich doch auch nichts dafür. Und trotzdem soll ich dann der Leidtragende sein ?

Wenn der Flug 3 Stunden später als geplant abhebt, dann soll ich doch nach Möglichkeit genau den gleichen Betrag erhalten, den ich auch zahlen müsste, wenn ich 3 Stunden nach Abflug am Flughafen auftauche und dann fliegen will.
 

Frank W.

Erfahrenes Mitglied
16.03.2010
251
0
zigzag, aha, nun verstehe ich, du vergleichst deine Mehrkosten durch eigenes Trödeln, Verschlafen, usw mit dem was du der Airline in als Entschädigung Rechnung stellen willst, wenn die den pünktlichen Abflug vertrödelt . . . Hm, ok, kann man so sehen.

Frank.
 

MrGroover

Master of the 737
30.04.2012
2.714
9
@Frank W.: Sollen die gestaffelten %-Angaben nur auf den tatsächlichen Flugpreis selbst oder auch auf die dazugehörigen Steuern bezogen werden? Bei den 150€-r/t-Tickets sind doch meist 120€ Steuern und Gebühren, die bei einer Ersatzbeförderung eh fällig werden. 10% von den verbleibenden 30€ ist dann eher lächerlich. Die 600€ sind schon ein guter Ansporn für eine Fluggesellschaft, reibungslosen Ablauf zu erstreben. Ein mit 500 Passagieren vollbesetzter A380 würde gleich mal 300 000€ Ausgleichszahlung bedeuten, plus die Gutscheine, die es am Flughafen noch gibt (Verpflegung), plus sonstige Arbeitszeitleistungen für das eigene Personal. Das manchen Fluggesellschaften nicht viel am Wohlbefinden der Kunden liegt, liest man hier ja öfters¹, da sind solchen Summen schon ein gutes Mittel, für reibungslosen Ablauf zu sorgen. Wem der gesetzliche Rahmen nicht passt, muss nicht als Anbieter fungieren, oder so agieren, wie es der Kunde erwartet.

Zum Thema selbst: LH Flug um 3,5 Stunden verspätet, umgebucht auf den Anschluss eine Maschine später. Eine e-Mail an LH und binnen zwei Wochen war eine Antwort da mit der Zusage, die Ausgleichszahlung zu überweisen. Und auch die Überweisung selbst war innerhalb der zwei Wochen auf meinem Konto eingegangen. Kein Anwalt nötig, kein Interessenvertreter im Internet. Letztlich eine zufriedenstellende Abwicklung, dennoch wäre mir eine pünktliche Beförderung lieber gewesen.

¹Ich sage nicht, dass dem tatsächlich so ist. Würde bspw. die LH das so sehen, könnten sie sich auch aus dem Passagiergeschäft zurück ziehen und sich darüber freuen, beste Cargo-Fluggesellschaft der Welt zu sein.
 

eddm_muc

Aktives Mitglied
15.08.2012
166
2
MUC
Wenn der Flug 3 Stunden später als geplant abhebt, dann soll ich doch nach Möglichkeit genau den gleichen Betrag erhalten, den ich auch zahlen müsste, wenn ich 3 Stunden nach Abflug am Flughafen auftauche und dann fliegen will.

Merkwürdige Rechtsauffassung.
Vollkommen weltfremd.
Das ist Maximiererdenken pur.
 
T

tEngel

Guest
Es scheint ja im Allgemeinen ganz gute Erfahrung mit Euclaim gesammelt worden zu sein. Wie ists denn mit Flightright? Ich bin zufällig bei Youtube über einen Bericht gestolpert, in dem FR aufgeführt wurde.


Edit:
Die schreiben "Neben Versorgungsleistungen wie kostenlosen Getränken, Snacks, aber auch Unterkünften, können Fluggäste von den Airlines unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigungszahlung verlangen."http://www.flightright.de/flugverspaetung-ihre-rechte-als-passagier

Bedeutet das, dass man angefallene Hotelkosten erstattet bekommen kann?
 
Zuletzt bearbeitet:

dlanod

Reguläres Mitglied
16.08.2012
92
4
FRA
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Moin Moin

kann mir jemand sagen ob dies ein Standard Schreiben ist?
Laut dem Schalter stand das Flugzeug seit dem Vortag defekt in Italien rum.
Soll ich das jetzt dabei belassen, oder es mit euclaim versuchen oder mir die Mühe machen und mit meiner Rechtsschutz zum Anwalt gehen?
Danke wenn jemand einen Guten Tipp hat!

Gruß
Christian

Sehr geehrter Herr Lappenspender,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28. Mai 2013.

Wir bedauern es sehr, dass Ihr Flug LH 3004 am 25. Mai 2013 von Düsseldorf nach Kiew von einer Streichung betroffen war.

Grund für die Annullierung war ein Vogelschlag im Umlauf der für Ihren Flug eingeplanten Maschine, sodass eine technische Überprüfung notwendig wurde. Eine Durchsicht und Reparatur vor Ort war kurztfristig nicht möglich.

Für Lufthansa steht Sicherheit an erster Stelle. Wir warten unsere Flugzeuge deshalb regelmäßig und gewissenhaft nach den Vorgaben der Hersteller. Der Umstand der im vorliegenden Fall zur Annullierung führte, kommt selten vor und war für uns nicht vorhersehbar. Auch nach bester Wartung sind in Ausnahmefällen solche unerwarteten Probleme niemals ganz auszuschließen. Sie können jedoch sicher sein, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun, damit sich derartige Ereignisse auf absolute Einzelfälle beschränken.

Da der Flugausfall auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich nicht haben vermeiden lassen, obwohl alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden sind, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nach einer Kompensation nicht nachkommen können. Wir beziehen uns in diesem Punkt auf Artikel 5 Absatz 3 der EU Verordnung 261/2004. Diesbezüglich bitten wir Sie um Ihr Verständnis.

Auch wenn wir Ihrem Wunsch in diesem Fall nicht nachkommen können, würden wir uns freuen, wenn Sie Lufthansa dennoch weiterhin Ihr Vertrauen schenken. Für Ihre künftigen Flüge wünschen wir Ihnen wieder einen in jeder Hinsicht angenehmen und reibungslosen Verlauf.

Mit freundlichen Grüßen

i.V.
________________________________

Deutsche Lufthansa AG
Customer Feedback
Postfach 710234
60492 Frankfurt
E-Mail: customer.feedback.de@lufthansa.com


Ich hatte einen ähnlichen Fall. Allerdings war die Begründung diesmal ein defekter Kollisionswarner. Aus Kulanz würden sie mich aber trotzdem entschädigen.

Die Antwort hatte ich nach zwei Tagen, das Geld ist heute nach einer Woche auf dem Konto.

Dabei hätte ich durchaus mit mir reden lassen. Mich hatte nur das Vorgehen von LH ziemlich geärgert.

Beim Hinflug TXL-LHR war bis eine halbe Stunde nach eigentlicher Abflugzeit schlechtes Wetter Grund für die Verzögerung. Dann war es plötzlich ein technischer Defekt. Wildes Gerenne zum Ticketschalter, Umbuchen über MUC, Gerenne zum Flieger, Gerenne in München, viereinhalb Stunden zu spät in London.

Auf dem Rückweg kam und kam die Maschine nicht, und es wurde langsam eng, weil in TXL nach 0.00 nicht mehr gelandet wird. In die Lounge darf man als FTL ja nicht mehr, auch nicht bei Verspätung.

Dann herrschte etwas Unklarheit, wo es hingeht, ich konnte mich also auch nicht abholen lassen. Das Cockpit hat dann aber eine kurze Strecke bekommen und richtig Gas gegeben, so dass wir um Punkt 0.00 nach etwas weniger als einer Stunde Flugzeit in TXL gelandet sind. Mein letzter Bus war weg; bei Landung in SXF hätte LH mir wenigstens das Taxi gezahlt.

Insgesamt hat mich die Informationspolitik von LH so geärgert, dass ich die Entschädigung eingefordert habe. Hätte der Verein auch nur an irgendeiner Stelle etwas mehr Entgegenkommen gezeigt, hätte ich das nicht getan.

Besonders ärgerlich finde ich, dass alle Mitarbeiter, mit denen man persönlich zu tun hat, heißt am Ticketschalter, beim Check-In und in der Kabine, ausgesprochen nett und hilfsbereit waren.

Da stinkt der Fisch wieder mal vom Kopf.
 
Zuletzt bearbeitet:
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