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Hallo,
gibt es hier einen Anwalt für Erbrecht der mit ggf, die eine oder andere Frage beantworten kann?
Es geht grob gesagt um folgendes:
Meine Frau hat seit ein paar Monaten die Betreuung einer Person übernommen, die durch Krankheit schwer gehandicapt ist.
Die betreute Person befindet sich in Privatinsolvenz (Wohlverhaltensphase) und war die letzten Jahre in Hartz 4. Außerdem liegt diese Person im Moment noch stationär und wird im Januar in ein Pflegeheim verlegt.
Jetzt steht evtl. eine Erbschaft an, die der betreuten Person zufallen würde.
Da die betreute Person von der Erbschaft ohnehin nichts hat (Krankheit + evtl. Insolvenzmasse) stellt sich die Frage, ob man als Betreuer die Erbschaft ausschlagen darf ohne damit selbst dann Schwierigkeiten zu bekommen.
Grüße
EMET
gibt es hier einen Anwalt für Erbrecht der mit ggf, die eine oder andere Frage beantworten kann?
Es geht grob gesagt um folgendes:
Meine Frau hat seit ein paar Monaten die Betreuung einer Person übernommen, die durch Krankheit schwer gehandicapt ist.
Die betreute Person befindet sich in Privatinsolvenz (Wohlverhaltensphase) und war die letzten Jahre in Hartz 4. Außerdem liegt diese Person im Moment noch stationär und wird im Januar in ein Pflegeheim verlegt.
Jetzt steht evtl. eine Erbschaft an, die der betreuten Person zufallen würde.
Da die betreute Person von der Erbschaft ohnehin nichts hat (Krankheit + evtl. Insolvenzmasse) stellt sich die Frage, ob man als Betreuer die Erbschaft ausschlagen darf ohne damit selbst dann Schwierigkeiten zu bekommen.
Grüße
EMET