Argumente für den Abschluß einer Privathaftpflichtversicherung

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Mladen

Erfahrenes Mitglied
01.08.2013
304
11
NRW
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Einmalige Verletzungen und Schäden, auch wenn sie teuer sein können, sind gar nicht so sehr das Problem. Klar, 15.000 Euro haben die wenigsten mal eben so auf dem Konto, aber auch ohne Versicherung versaut einem das (finanziell) in der Regel nicht das ganze Leben. Viel schlimmer sind die Verletzungen, bei denen jemand in irgendeiner Weise bleibende Schäden davonträgt und sogar pflegebedürftig wird. Da hat man schnell 15.000 Euro im Quartal und das bis an das Lebensende.

Beispiel: Fahrradfahrt, man passt an einer Ecke nicht auf und nimmt einem PKW die Vorfahrt. PKW versucht, auszuweichen und fährt gegen einen Baum. Im Auto sitzt eine junge Mutter mit ganz kleinem Baby. Kind trägt schwere Verletzungen im Hirn davon und ist an sein Lebensende voll pflegebedürftig. Trotz der Behinderung hat das Kind eine Lebenserwartung von 70 Jahren.

Da kommen innerhalb weniger Jahre Millionenbeträge zusammen, und zwar nicht so sehr Schmerzensgeld, sondern Kosten der Pflege, zukünftiger Verdienstausfall, evtl Umbau eines Hauses für das nunmehr pflegebedürftige Kind etc...

Das ist gleichbedeutend mit einem Leben an der Pfändungsgrenze, zumal es schwierig ist, mit allen potentiellen Gläubigern Vergleiche abzuschließen. Denn es klagt dann nicht nur das Kind, sondern auch dessen Krankenkasse, die die Behandlung bezahlt, die Gemeinde, die die Pflege vorstreckt etc.

Das ist ja auch einer der Gründe, warum Hebammen und Geburtskliniken wirtschaftlich zu kämpfen haben: Die Schäden, die durch Verletzungen von Babys oder Neugeborenen entstehen, sind astronomisch (unter anderem, weil Kinder, die früher verstorben wären, heute überleben und dann teilweise schwerstbehindert sind und die entsprechenden Kosten verursachen) und das schlägt sich in den Haftpflichtversicherungsbeiträgen nieder.
 

Mladen

Erfahrenes Mitglied
01.08.2013
304
11
NRW
Oder ein bisschen plakativer:

Das eigene Kind läuft auf die Straße, PKW weicht aus, fährt gegen den Baum, Baby drin, schwerstbehindert, die nächsten 70 Jahre pflegebedürftig. Man hat eigentlich alles richtig gemacht, aufgepasst etc und ist sich keiner Schuld bewusst.
5 Jahre später entscheidet das OLG dennoch, dass man seine Aufsichtspflicht über das eigene Kind verletzt hat und für alle entstandenen und zukünftig entstehenden Schäden haftet.

Ende Gelände. Und das eigene Kind kann irgendwann das Erbe auch nur noch ausschlagen, weil da nur noch Schulden drin sind.
 
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anstaltszauber

Neues Mitglied
30.01.2017
13
0
Bräuchte mal ein paar richtige Todschlagargumente für die Privathaftpflichtversicherung.
....
Und nu bräuchte ich Fallbeispiele das sich einem die Fußnägel aufrollen bezüglich Haftung durch selbst verursachte Schäden bei Dritten.

Das wichtigste Argument für eine Privathaftpflichtversicherung wurde hier noch nicht erwähnt: Die PHV übernimmt nicht nur die Befriedigung berechtigter Ansprüche, sondern auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche (sog. Rechtschutzfunktion).

Ich kann ja meinetwegen aufpassen wie ich will, aber wenn jemand der Meinung ist, ich hätte mich falsch verhalten und mich verklagt, dann wird es teuer. Ungeachtet der Frage, ob die Klage berechtigt oder unberechtigt ist. Und da sorgt eine PHV für ruhige Nächte. Außerdem wird die Abwicklung durch den Versicherer professionalisiert.

Gruß aus der Anstalt
 

Hopper

Erfahrenes Mitglied
29.04.2010
3.614
1.779
grounded
Hey Leute, gab doch letztes Jahr diese Aktion von der Zürich, bei der die Meilen schon mehr wert waren als die Jahresprämie für Haftpflicht, Hausrat, Unfall usw.

Unglaublich, dass hier immer noch einige unterversichert sind...
 

Stallbewohner

Erfahrenes Mitglied
12.12.2018
286
0
Nicht das gewünschte Totschlagargument, sondern ganz allgemein:
Die PHV wird auch von den kritischsten Verbraucherschützern, die z.B. vor dem BGH durchgesetzt haben, daß man Lebensversicherungen legalen Betrug nennen darf, als eine der unabdingbaren Versicherungen empfohlen.
Es ist wie mit der Krankenversicherung. Das Risiko auf der Intensivstation zu landen, ist relativ gering. Tritt es aber ein, kommt der Normalverdiener bei Sätzen von mehreren tausend Euro pro Tag schnell von Rock und Stock. Und so ist es auch mit den hier geschilderten "Katastrophen": sehr unwahrscheinlich aber aus eigenen Mitteln kaum zu wuppen.

Ich beschränke meine Versicherungen nach Möglichkeit auf diese extremen Risiken. Haftpflicht (auch Kfz) mit Selbstbehalt. In der privaten Krankenversicherung habe ich einen Tarif, der nur stationäre Behandlungen entsprechend der gesetzlichen Versicherung deckt. D.h. Mehrbettzimmer, keine Wahlleistungen, keinerlei Zahnbehandlung (Mao hat sich zeitlebens nie die Zähne geputzt, ich habe allerdings meinen Zahnarzt im Freundeskreis).
Mußte unlängst mit einem Knieproblem für ein paar Tage ins Krankenhaus. Das Einzelzimmer hat man gerade 100 Euro Aufschlag pro Tag gekostet. Wahlleistungen inkl. teurem MRT nochmal 800 Euro. Na und?! Wenn ich sehe, was gleichaltrige Freunde so für ihre Vollversicherung abdrücken, kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Ich spare denen gegenüber mindestens 5000 Euro pro Jahr, Tendenz mit zunehmendem Alter steigend (Risiko allerdings auch).
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
151
was ich hier im Zusammenhang im Thread mit Argumenten pro Haftpflichtversicherung nicht kapiert habe: welche Art Versicherung hat denn hier und warum bezahlt?
Wohnungsbrand in meinem Haus, in einer Wohnung die ich .. nutze

keine Hausratversicherung,

unsere Versicherung Allianz

sinngemäß:
hat alles bezahlt.
 

210597

Erfahrenes Mitglied
11.10.2017
420
287
Mir ist beim Radfahren letztes Jahr mal der Schlüsselbund aus einer Tasche gefallen. Wir hatten riesiges Glück: Irgendjemand hat den gefunden, bei einer Reinigung in der Nähe abgegeben, und ich bin 2 Tage später auf die Idee gekommen dass der dort gelandet sein könnte und hatte einen Glückstreffer.

Seit diesen 2 Tagen allerdings weiß ich ziemlich genau, was meine PHV (damals noch von Vatter für mich abgeschlossen) abdeckt. Ich bin Mieter, an dem Schlüsselbund hing also ein Auswechseln der Schlossanlage für unser gesamtes Haus samt Tiefgarage. Mir reichte das Gefühl schon für 2 Tage, die PHV bleibt.
 
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mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Im Haftungsbereich kann man auch schnell landen über § 705 BGB, also die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Denn die ist schneller konkludent gegründet als manchem so lieb ist. Man veranstaltet mit ein paar Nachbarn ein Straßenfest, einen kleinen Flohmarkt, oder tut sich sonstwie zusammen, um die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zu fördern. Irgendjemand aus dieser Gesellschaft baut Mist oder es passiert etwas Ungeplantes (siehe alles oben) und schon haftet man unbeschränkt für Gesellschaftsverbindlichkeiten...
 
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Steve111

Reguläres Mitglied
17.01.2019
28
0
Wiesbaden / FRA
PHV ist für mich Pflicht, kostet auch nicht die Welt.

Da brauche ich gar nicht den Onkel Versicherungsvertreter mit Koffer aufm Sofa mit der Tasse Jakobs Krönung sitzen haben, der mir Horrorgeschichten von abstürzenden Fliegern erzählt oder von Betonmischern, die in Tankstellen rasen und ganze Städte ausradieren, weil ich über die Straße gelaufen bin. Die ist und bleibt. Ist wie das Schloss meiner Eingangstür: das lass ich auch drin und weiss ja auch, das es jeder Profiknacker innerhalb von 2 Minuten knackt, wenn er rein will.....
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
237
Point Place, Wisconsin
Noch wichtiger als die Privathaftpflichtversicherung ist für mich die gegen Aufpreis enthaltene Forderungsausfalldeckung. Denn damit springt die eigene Versicherung ein, wenn man von jemand Fremden geschädigt wird der selbst keine Versicherung/Geld hat.
[h=3][/h]

Der wichtigste Grund überhaupt!

Wir haben ja mittlerweile sehr viele neue Mitbürger, die vermutlich alle keine Versicherung haben, für Schäden die anderen zugefügt werden.
(Das ist zusätzlich der Millionen bisherigen Einwohnern, die keinen Versicherungsschutz haben).
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.212
MLA
Wie regeln das eigentlich die mit ausländischem Wohnsitz, die regelmäßig in Deutschland sind, wenn eine private Haftpflicht in ihrem Land nicht angeboten wird? Maltesische Versicherer bieten Haftplichtversicherungen nur für Firmen an, deutsche Versicherer wollen auch 2019 noch warum auch immer einen Wohnsitz in Deutschland.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Greift die Forderungsausfalldeckung eigentlich nur wenn man den Verursacher präsentieren kann? Oder auch bei Unfallflucht per Fahrrad?
 

trawler

Erfahrenes Mitglied
22.12.2015
397
83
BRE HAM BER
Wir haben ja mittlerweile sehr viele neue Mitbürger, die vermutlich alle keine Versicherung haben, für Schäden die anderen zugefügt werden.
(Das ist zusätzlich der Millionen bisherigen Einwohnern, die keinen Versicherungsschutz haben).

Bei angenommenen 1,5 Mio. Menschen macht das auf 82 Mio. Einwohner ca. 1,8%. Na gut, sagen wir 2%. Das ist wirklich enorm viel. Nicht.
Finde es immer wieder erstaunend, wie doch die Wahrnehmung durch Medien/Gefühle/whatever verzehrt wird.
Und ich habe grundsätzlich die Erfahrung gemacht, dass eben genau diesen Menschen Dinge "aufgeschwatzt" wurden, die sie eigentlich nicht nötig haben. Da gab es windige Gestalten, die sich angeboten haben, um Unwissenheit und mangelnde Sprachkenntnisse auszunutzen.
 
Zuletzt bearbeitet:

bonkers

Erfahrenes Mitglied
19.03.2011
1.350
315
Bei angenommenen 1,5 Mio. Menschen macht das auf 82 Mio. Einwohner ca. 1,8%. Na gut, sagen wir 2%. Das ist wirklich enorm viel. Nicht.
Finde es immer wieder erstaunend, wie doch die Wahrnehmung durch Medien/Gefühle/whatever verzehrt wird.
Und ich habe grundsätzlich die Erfahrung gemacht, dass eben genau diesen Menschen Dinge "aufgeschwatzt" wurden, die sie eigentlich nicht nötig haben. Da gab es windige Gestalten, die sich angeboten haben, um Unwissenheit und mangelnde Sprachkenntnisse auszunutzen.

Du musst Dich nicht versichern. Aber im Schadensfall nicht wundern, wenn Du an jemanden gerätst, der dafür sorgt, dass Dir die Restschuldbefreiung versagt bleibt. Wenn Dein Businesscase wegen 100 € im Jahr nicht klappt, bleibt es dein Problem oder das deiner Kinder...
 

Du bist Deutschland!

Erfahrenes Mitglied
28.04.2010
373
3
Greift die Forderungsausfalldeckung eigentlich nur wenn man den Verursacher präsentieren kann? Oder auch bei Unfallflucht per Fahrrad?
Bei HUK Coburg:

Wir zahlen an Sie, wenn folgende Leistungsvoraussetzungen vorliegen:
aa. Sie haben gegen den Außenstehenden einen rechtskräftigen Titel.

Diesen Titel müssen Sie in einem streitigen Verfahren vor einem
Gericht in der Bundesrepublik Deutschland erwirkt haben.

Anerkenntnis-, Versäumnisurteile und gerichtliche Vergleiche
binden uns nur, soweit Ihr Schadensersatzanspruch auch ohne
einen dieser Titel bestanden hätte. Das Gleiche gilt für einen Vollstreckungsbescheid,
der auf der Grundlage eines Mahnbescheids
erlassen worden ist.

bb. Der Außenstehende ist zahlungsunfähig. Das ist der Fall, wenn:
– entweder eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Befriedigung
geführt hat;
– oder eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint. Beispiel:
Der Außenstehende hat in den letzten drei Jahren eine eidesstattliche
Versicherung („Offenbarungseid“) abgegeben;
– oder ein Insolvenzverfahren nicht zur vollen Befriedigung geführt
hat oder mangels Masse abgelehnt wurde.
https://www.huk.de/content/dam/hukd...ersicherungsbedingungen_privathaftpflicht.pdf
 
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peter28

Aktives Mitglied
02.10.2009
178
5
Wie regeln das eigentlich die mit ausländischem Wohnsitz, die regelmäßig in Deutschland sind, wenn eine private Haftpflicht in ihrem Land nicht angeboten wird? Maltesische Versicherer bieten Haftplichtversicherungen nur für Firmen an, deutsche Versicherer wollen auch 2019 noch warum auch immer einen Wohnsitz in Deutschland.

Das ist nicht ganz richtig. Viele Versicherer bieten PHV an, für die eine deutsche Postadresse erforderlich ist und die auch bei "vorübergehendem Auslandsaufenthalt" (meistens bis ca. 5 Jahre) gültig bleiben.

Eine PHV, die auch bei Auswanderung (also +5 Jahre) gültig ist, würde mich mich auch interessieren.
 
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