Im geschilderten Fall handelte es sich um die Hauptsaison mit Tageshöchsttemperaturen von angeblich 40°C.
Ich denke es ist klar, dass der Hotelier nach einer Möglichkeit gesucht hat, seine Einnahmen zu erhöhen.
Darum geht's aber mir primär gar nicht. Es geht um die Frage, ob die (mögliche) Kostenpflichtigkeit bei einer Pauschalreise in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen sein muss.
Die Beiträge hier sagen unisono: ja, und falls dem nicht so war, kann man vom Veranstalter die Erstattung dieser Kosten verlangen.