Auslands Krankenversicherung wegen Corona

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Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-21
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Dann dürfte meine KFZ Versicherung ja auch nicht mehr zahlen wenn mein Auto in einem Gebiet gestohlen wird in dem üblicherweise deutlich mehr Autos geklaut werden als an meinem Wohnort. Glaube nicht, dass die Versicherung sich da so einfach rausreden kann, wenn dann müsste da eine gesetzliche Regelung hinterstecken, ansonsten sind die AVB gültig und wenn Risikogebiete dort nicht ausgeschlossen sind, dann muss die Versicherung zahlen. Vorher waren ja auch nie Malaria Erkrankungen ausgeschlossen, auch wenn man in ein Gebiet reist in dem diese recht häufig sind.

Einige Versicherungen haben eine Pandemieklausel. Des Weiteren kann Fahrlässigkeit schon angeführt werden, um dein Beispiel aufzunehmen, leicht abgewandelt, du lässt auf dem Autodach die Autoschlüssel liegen / Fenster offen / Tür offen und wunderst dich, wieso es geklaut wurde. Das trifft den Punkt wohl eher.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Einige Versicherungen haben eine Pandemieklausel..

Eine solche sehe ich bei der angesprochenen Ergo aber nicht in den Versicherungsbedingungen.

Des Weiteren kann Fahrlässigkeit schon angeführt werden, um dein Beispiel aufzunehmen, leicht abgewandelt, du lässt auf dem Autodach die Autoschlüssel liegen / Fenster offen / Tür offen und wunderst dich, wieso es geklaut wurde. Das trifft den Punkt wohl eher.

Fahrlässig ist es dann auch mit einem Motorroller in Thailand durch die Gegend zu fahren, vielleicht noch ohne Helm und natürlich ohne gültigen Führerschein. Die Auslandsreisekrankenversicherung zahlt trotzdem, denn es gibt keine Klausel, laut denen fahrlässig herbeigeführte Verletzungen ausgeschlossen sind.

Es gibt zwar eine Klausel über Fahrlässigkeit, diese bezieht sich aber ja nur auf die Pflichten die aus dem Vertrag hervorgehen (Meldepflicht etc). und nicht auf eine fahrlässige herbeiführung einer Verletzung/Krankheit:

Bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten können sich erhebliche rechtliche Nachteile ergeben. Dabei gilt: Bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung geht der Leistungs-Anspruch verloren. Bei grob fahrlässiger Verletzung können wir die Leistung kürzen. Diese Kürzung richtet sich im Verhältnis nach der Schwere Ihres Verschuldens. Die Kürzung kann bis zur vollständigen Leistungs-Freiheit führen. Wird die Obliegenheit nachweislich nicht grob fahrlässig verletzt, bleibt der Leistungsanspruch bestehen. War die Verletzung der Obliegenheit nachweislich weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich, leisten wir. Wir leisten auch, wenn wir Sie nicht durch eine gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. Bei arglistiger Obliegenheitsverletzung verlieren Sie den LeistungsAnspruch in jedem Fall. Die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten rechnen wir Ihnen zu.
 

sybabe

Aktives Mitglied
28.10.2018
132
44
CGN
Es scheint hier mit der Ergo zu Missverständnissen gekommen zu sein.

Die Ergo bietet zum einen eine kompakte Reiseversicherung an, zum anderen eine reine Auslandsreisekrankenversicherung. Bei der Ersten zahlt die Versicherung nicht, wenn man in ein Risikogebiet reist und an COVID-19 erkrankt. Letztere dagegen schon, es handelt sich hier um den Tarif RD.

Diese Information habe ich schriftlich per E-Mail von der ERGO erhalten ("Auch bei einer bestehenden Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht nach Tarif RD Versicherungs-Schutz für diesen Zeitraum").
 

ro2020

Erfahrenes Mitglied
01.10.2020
711
721
Schließt Amex Reisen in Risikogebiete aus?

ja, bei Reisewarnung.

Es scheint hier mit der Ergo zu Missverständnissen gekommen zu sein.

Die Ergo bietet zum einen eine kompakte Reiseversicherung an, zum anderen eine reine Auslandsreisekrankenversicherung. Bei der Ersten zahlt die Versicherung nicht, wenn man in ein Risikogebiet reist und an COVID-19 erkrankt. Letztere dagegen schon, es handelt sich hier um den Tarif RD.

Diese Information habe ich schriftlich per E-Mail von der ERGO erhalten ("Auch bei einer bestehenden Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht nach Tarif RD Versicherungs-Schutz für diesen Zeitraum").

Da bin ich unsicher. Ich hatte die einfache Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen und wollte upgraden zum Komplettpaket. Ich habe dann gekündigt weil die Auskunft war in beiden Versicherungen wird bei einer Reisewarnung nicht geleistet.
Aber vielleicht habe ich mich auch einfach im Tarifdschungel verlaufen. Ich bin jetzt bei der HUK und von denen habe ich auch eine englischsprachige Bestätigung der Leistung auch für Covid.
 

sybabe

Aktives Mitglied
28.10.2018
132
44
CGN
Da bin ich unsicher. Ich hatte die einfache Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen und wollte upgraden zum Komplettpaket. Ich habe dann gekündigt weil die Auskunft war in beiden Versicherungen wird bei einer Reisewarnung nicht geleistet. Aber vielleicht habe ich mich auch einfach im Tarifdschungel verlaufen.

Der Einschluss von COVID-19 im Tarif RD, auch bei Reisewarnung, ist auch folgender Webseite zu entnehmen: https://www.ergo.de/de/Produkte/Reiseversicherung/ReisekrankenversicherungDKV.
Beim Komplettpaket ist es dagegen nicht mit versichert.
 

cVxAA

Erfahrenes Mitglied
29.09.2012
844
67
FRA
Die Envivas (Zusatzversicherung für GKV-Versicherte der TK) leistet laut eigener Aussage bei einer Corona Erkrankung im Ausland und unabhängig von einer Reisewarnung des AA, sofern die Diagnose nicht bereits vor Reiseantritt bekannt war.
 

tortuga

Aktives Mitglied
21.01.2011
225
73
bekommt man z.b. bei der Ergo Versicherung eine Bestätigung über
die Versicherung in englischer oder spanischer Sprache?
 

ro2020

Erfahrenes Mitglied
01.10.2020
711
721
Ergo weiß ich nicht - die bietet ja auch nicht in jedem Tarif Deckung. HUK Coburg Ja - in Englisch und sogar mit Bezug auf die konkrete Reise und das Zielland.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
bekommt man z.b. bei der Ergo Versicherung eine Bestätigung über
die Versicherung in englischer oder spanischer Sprache?
Auf Anfrage kriegt man das bei der Ergo. Und in der normalen Auslandsreisekrankenversicherung sind Reisen in Risikogebiete versichert.
 
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Aladin

Erfahrenes Mitglied
03.03.2020
4.310
5.270
Chersonesus Cimbrica
Die Debeka-Auslandsreisekrankenversicherung zahlt ärztlich verordnete Corona-Tests und coronabedingte Behandlungskosten. Und das auch bei Aufenthalten in Risikogebieten.

Welche Heilbehandlungskosten werden erstattet?
Besteht bei Ihnen der Verdacht auf den Coronavirus, übernehmen wir bei vorliegender Krankheitskostenvollversicherung bzw. Auslandsreisekrankenversicherung (für Reisen ins Ausland bis zur versicherten Reisedauer) die Kosten des Tests sowie die Kosten der medizinisch notwendigen Heilbehandlung. Dies trifft zu, wenn Sie entsprechende Symptome des neuartigen Virus aufweisen, sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt zu einem nachweislich Erkrankten hatten. Die Entscheidung zur Durchführung des Tests obliegt dem behandelnden Arzt. Sofern der behandelnde Arzt aufgrund konkreter Verdachtsmomente den Test in Auftrag gibt, ist von einer medizinischen Notwendigkeit auszugehen und Sie bekommen die angemessenen Kosten erstattet.
 

somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
5.952
4.915
Gummersbach
Wer 6 Oiro hat und diese der ERGO gönnt , erhält prompt dieses :

Die Jahres-Ergänzungs- Versicherung Covid-19 der ERGO Reiseversicherung AG (VB-ERV JV 2020 / Covid-19


 
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born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.548
2.708
FRA
Wer 6 Oiro hat und diese der ERGO gönnt , erhält prompt dieses :

Die Jahres-Ergänzungs- Versicherung Covid-19 der ERGO Reiseversicherung AG (VB-ERV JV 2020 / Covid-19



Aus den Bedingungen:

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Versicherungsschutz abzuschließen?

Sie müssen bereits eine Reiseversicherung der ERGO Reiseversicherung abgeschlossen haben. Diese Reiseversicherung muss eine Reiserücktritts- oder eine Reiseabbruchversicherung enthalten. Eine reine Auslandskrankenversicherung genügt nicht. Die bereits existierende Reiseversicherung darf nicht bei einem Fremdversicherer abgeschlossen worden sein.


Welche Regeln gibt es noch?

Wichtig für Inhaber einer ERGO Jahresreiseversicherung. Sie können die Ergänzungs-Versicherung Covid-19 nur für jeweils eine Reise abschließen. Sofern Sie mehrere Reisen im Jahr unternehmen, die alle mit der Ergänzungs-Versicherung Covid-19 abgesichert sein sollen, müssen Sie für jede Reise einzeln die Ergänzungs-Versicherung abschließen. Bitte beachten Sie hier die Abschlussfrist!


Welche Fristen müssen bei Abschluss beachtet werden?

Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.
Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.148
912
bekommt man z.b. bei der Ergo Versicherung eine Bestätigung über
die Versicherung in englischer oder spanischer Sprache?

Sollte kein Problem sein. Bin zwar nicht bei der Ergo, hat bei meiner aber immer geklappt. Einfach beim Support sagen, dass du eine englische Ausfertigung brauchst, zB. für einen Visumsantrag, und dann wird das i.d.R. ohne weitere Umstände erledigt.