Unstrittig ist wohl, dass jemand "Mayday" gerufen hat.
Genaugenommen hat der Pilot nachdem er vom Klo zürück war die Co gebeten, Wien ein Mayday zu melden...
Die Co selbst hatte nach den Durchflug durch den Hagel offenbar kein Bedürfnis zu einer solchen Meldung gespürt.
Das Flugzeug war noch komplett flieg- und steuerbar, nichts mit den Bremsen am Auto vergleichbares war gestört.
Die Sicht durch die Frontscheiben im IFR Flugbetrieb wird überschätzt
Für eine "Landebahn in Sicht" Meldung waren die Scheiben noch funktionstüchtig genug.
Ich lese in dem Bericht bisher nichts, was diesen Zwischenfall zu einem Unfall im Sinne von ICAO Annex 13 machen würde.
Natürlich schreibt der Bericht selbst nichts negatives über die SUST... Aber das was drin steht klingt wie eine vermünftige Einschätzung, mit eher konservativem Vorgehen (volle Untersuchung eingeleitet obwohl für eine solche Störung formal nicht notwendig)
die "Gegenseite", die der Meinung ist, dass es sehr wohl bessere Entscheidungen gegeben hätte.
Nun, am Flugzeug ist Schaden entstanden, es ist ziemlich unstrittig dass man hätte bessere Entscheidungen treffen können.
Ich denke auch, dass man wohl bessere Websites/Apps als Windy hätte nutzen können um Gewitter zu umfliegen...
Ich sehe erhebliches Verbesserungspotential bei Austrian und der Östereichischen Flugsicherung, aber ich erkenne nicht unbedingt einen Job für den Staatsanwalt.
Wenn man den OS-Flurfunk hört, geht es am Ende darum wer den CVR-Inhalt hören soll/darf und wer nicht.
Nun, da sollte die EU996 eigentlich ziemlich eindeutig sein.
Da laut Bericht die Qualität wohl nicht die beste ist (viele "[unverständlich]" Bemerkungen), macht es durchaus Sinn ein paar Personen mehr es anhören zu lassen, aber immer mit klarem
einzigen Zweck der Erhöhung der Flugsicherheit. Sie schreiben ja extra selbst
Gemäß Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) 996/2010 dürfen Cockpit-Stimmen- und -Bildaufzeichnungen und deren Abschriften nicht für andere Zwecke als die Sicherheitsuntersuchung verfügbar gemacht oder genutzt werden.
Insofern verstehe ich gut, wenn man die Aufzeichnungen nicht mit der Staatsanwaltschaft teilen will, solange es keinerlei Hinweise darauf gibt, dass hier eine Straftat begangen wurde.
Unklar warum jemand ermitteln will
warum man einen schweren Unfall nur als kleinen Störfall beurteilt und mit aller Gewalt verhindert, dass die Öffentlichkeit erfährt, was sich im Flieger abgespielt hat
wenn exakt das von der EU996 gefordert wird... Es ist in keinstem Fall die Aufgabe der Fluguntersucher oder der Black Boxes "dass die Öffentlichkeit erfährt, was sich im Flieger abgespielt hat".
Aber die Art und Weise wie das gerade in Österreich behandelt wird ist in der Tat bemerkenswert.