Austrian Airlines gleicht Umbuchungs- und Stornobedingungen den Lufthansa-Regelungen an

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rcs

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06.03.2009
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München
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Mit der Buchungsklassenharmonisierung vereinfacht Austrian Airlines für Buchungen ab 16. Mai 2011 und Flüge ab 1. Juli 2011 die Bestimmungen für Umbuchungen und Erstattungen. Die Regelungen werden den von Lufthansa bereits bekannten Bestimmungen angeglichen.

Erstattungen
Folgende Punkte ändern sich:

Refund pro „Pricing Unit“ (Preisgestaltungseinheit):
  • Die restriktivste Bedingung eines Flugsegments gilt für die ganze Buchung. Das heißt: wenn ein nicht erstattbarer Tarif mit einem erstattbaren Tarif kombiniert wird, ist in Zukunft das ganze Ticket nicht erstattbar.
  • Es gibt keine Kinderermäßigung auf die Refund-Gebühr

Zusätzlich gilt:
- Eine Aufhebung der Refundbedingungen (Waiver) aufgrund des Tods eines Familienmitglieds muss durch eine Sterbeurkunde bewiesen werden
- Refund aufgrund eines abgelehnten Visums: muss durch einen Bescheid der Botschaft bewiesen werden.

Umbuchung
Bei Umbuchungsbestimmungen kommen folgende Regelungen hinzu:
  • Umbuchung pro Fare Component - das bedeutet: wird ein z.B. ein kostenlos umbuchbarer Rückflug mit einem kostenpflichtig umbuchbaren Hinflug kombiniert, war nach der alten Regelung stets die Umbuchungsgebühr zu entrichten. Wird nur der Rückflug umgebucht, gilt hier zukünftig die kostenlose Umbuchbarkeit, da rein die Tarifregeln dieser Tarifkomponente betrachtet werden.
  • Eine Aufhebung der Umbuchungsbedingungen (Waiver) aufgrund des Todes eines Familienmitglieds muss durch eine Sterbeurkunde bewiesen werden
  • No show berechtigt zum Refund, wenn ein Refund erlaubt ist.
  • Es gibt keine Kinderermäßigung auf die Umbuchungsgebühr
  • Upgrading nur erlaubt auf folgende Fluglinien: OS/LH/SN/BD/LX
  • Rerouting:
    -für Buchungsklassen: K/L/E/T/S/W/V/Q/G/H/U/Z in der Regel nur erlaubt, wenn Abflugs- und Zielort gleich der ursprünglichen Buchung bleiben
    -für Buchungsklassen: M/B/Y/D/C/J in der Regel stets erlaubt.