AY: AY: Erstattungsanspruch

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Mayta

Reguläres Mitglied
07.04.2016
47
8
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Den Tweet vom 21.12. habe ich auch entdeckt. Bezüglich des 22.12. finde ich keinerlei Infos, weder vom Airport noch Finnair. Daher ist Frage ob am 22.12. wirklich noch Beeinträchtigungen vorlagen oder ob die Verspätung am 23.12. "Nachwehen" vom 21.12 sind. Woran sich dann die Frage anschließt, wie viele Folge-Rotationen auf das Ausgangsereignis abgewälzt werden können.
 

Wikinger

Erfahrenes Mitglied
22.09.2015
1.018
228
Den Tweet vom 21.12. habe ich auch entdeckt. Bezüglich des 22.12. finde ich keinerlei Infos, weder vom Airport noch Finnair. Daher ist Frage ob am 22.12. wirklich noch Beeinträchtigungen vorlagen oder ob die Verspätung am 23.12. "Nachwehen" vom 21.12 sind. Woran sich dann die Frage anschließt, wie viele Folge-Rotationen auf das Ausgangsereignis abgewälzt werden können.
Nachwehen auf der Langstrecke. Die Kurzstrecke erholt sich meist über Nacht problemlos.

https://www.seinajoensanomat.fi/art...-normaaliksi-jaiset-olosuhteet-viivastyttivat (Finnisch)
 

planesandstuff

Erfahrenes Mitglied
08.01.2018
1.107
54
HAM
Es gibt doch Urteile in denen entschieden wurde dass das Wetter nur auf direkt dem unmittelbar betroffenen Flug eine Rolle spielt. Demnach wäre es völlig egal was auf den vorherigen Legs passiert ist. War aber glaub ich nur ein AG-Urteil..

Hat jemand Erfahrungen dazu? Fände ich auch mal interessant...
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.208
1.736
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Hat jemand Erfahrungen dazu? Fände ich auch mal interessant...
Ja, aus erster Hand:
- Flug VIE-HEL am 23.12. wüst verspätet, Grund: Ruhezeit der Wideroe-Crew nach den Verspätungen der Vortage. Soeben ein Mail erhalten, 250 EUR Cash oder 350 EUR Voucher für AY, ohne Diskussion. Hätte man mit zumutbaren Maßnahmen (Reservecrew in HEL) vermeiden können.
- Bei einem Flug BKK-HEL sieht die Sache freilich anders aus. Die Verspätung kam ja unmittelbar vom Leg HEL-BKK (zudem außergewöhnliche Umstände) und wurde auf den Flug BKK-HEL weitergegeben. Hätte man das mit zumutbaren Maßnahmen abwenden können? Wohl kaum, und ich bezweifle dass eine Standby-Maschine auf einer Außenstation eine derartige Maßnahme darstellt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Den Tweet vom 21.12. habe ich auch entdeckt. Bezüglich des 22.12. finde ich keinerlei Infos, weder vom Airport noch Finnair. Daher ist Frage ob am 22.12. wirklich noch Beeinträchtigungen vorlagen oder ob die Verspätung am 23.12. "Nachwehen" vom 21.12 sind. Woran sich dann die Frage anschließt, wie viele Folge-Rotationen auf das Ausgangsereignis abgewälzt werden können.

Du hast Anspruch auf Informationen aus welchem Grund die Verspätung aufgetreten ist und auf die dazugehörigen Beweise / Notizen / Unterlagen, das sehen zumindest die Leitlinien der EU-Kommission vor. (Zumindest wenn sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände berufen möchte)
Siehe dafür diesen Beitrag: https://www.vielfliegertreff.de/rei...ggastrechte-annullierung-261.html#post2771292