Bahn-Sammelthread

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nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
402
63
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Mal Hirn einschalten und nachdenken!

Glaubst du ab Mai fahren plötzlich alle Regios oder S-Bahnen pünktlich oder fallen nie aus?
Ja, aber was ändert sich im Vergleich zu jetzt?

Übrigens ist eine weitere Änderung der Lounge-Zutrittsregeln, dass man in den Premium Bereich kein Gast mehr mitbringen darf.
 
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internaut

Erfahrenes Mitglied
05.04.2010
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812
und was ist mit Airrail/Rail und Fly 2. Klasse und Bahncomfort-Status? Die Kombo ist ja nicht aufgeführt dürfte hier aber einige betreffen...
 

InterCity

Aktives Mitglied
26.03.2022
140
206
und was ist mit Airrail/Rail und Fly 2. Klasse und Bahncomfort-Status? Die Kombo ist ja nicht aufgeführt dürfte hier aber einige betreffen...
Da Airrail sowieso nur im Fernverkehr möglich ist, würde ich die Tickets als normale FV-Tickets werten, also gleiche Zutrittsberechtigungen.
Rail and Fly ist wieder komplizierter, im Zweifel würde ich mir das Ticket aber auf jeden Fall im Fernverkehr (gut sichtbar) stempeln lassen.
 
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freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.024
7.252

Vielleicht liegt es ja an mir, aber ich finde die Nutzungsbedingungen etwas wirr und unlogisch. Wo genau liegt der Unterschied zwischen den Zugangsberechtigung und Zugangsvoraussetzung? Korinthendefäkierer könnten argumentieren, dass ein gültiger BahnBonus Status (bei Zugangsvoraussetzung eine von mehreren mit "oder" getrennten Möglichkeiten) samt einem abgelaufenen Fernverkehrsticket (dessen Gültigkeit bei Zugangsberechtigungen nicht gefordert wird) genügen müsste.

Ebenfalls fraglich ist der Zugang bei einem im Fernverkehr genutzten Nahverkehrsticket, sowie im Falle einer von der Bahn zu verantwortenden Änderung der Route (beide Male Fahrgastrechte).

EC/IC auf der Strecke München Ost nach München Hbf kosten 7,00€, mit BC50 sind es nur 3,50€. Ich habe keine BC50, was nichts an der grundsätzlichen Gültigkeit des Tickets ändert. Und dann?

Der Premiumbereich ist für Kunden des österreichischen Railjets wohl nicht mehr zugänglich. Man könnte jetzt argumentieren, dass dieser in Deutschland zur Produktklasse ICE zählt, aber das tut der explizit angeführte TGV aber auch.
 
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Flugi

Aktives Mitglied
07.01.2014
179
179
Bonn
Ab dem 01.03. gilt FV Ticketpflicht für die Lounge

Quelle: Bahn Lounge Website
Das war fällig. Sicherlich hätte die Bahn den Platinstatus nicht mit der Schrotflinte verteilen dürfen - und ein bisschen peinlich ist es schon, so fix nach Einführung ein zentrales Feature wieder zu kassieren. Aber immerhin schert sich jemand um die Produktqualität und steuert zeitnah nach. (I‘m looking at you, Hilton.)
 
Zuletzt bearbeitet:

InterCity

Aktives Mitglied
26.03.2022
140
206
EC/IC auf der Strecke München Ost nach München Hbf kosten 7,00€, mit BC50 sind es nur 3,50€. Ich habe keine BC50, was nichts an der grundsätzlichen Gültigkeit des Tickets ändert. Und dann?
Wenn du täglich Mühldorf - München pendelst wird das dauerhaft doch ganz schön teuer.
Das ist eine typische Strecke, mit der beim Kauf von Zeitkarten bisher der Comfort/Gold gut erreicht wurde.

Nebenbei: Comfortbereiche/lounges habe ich bisher zwar schon häufiger mal gut gefüllt gesehen, überfüllt bisher aber noch nie.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.024
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Wenn du täglich Mühldorf - München pendelst wird das dauerhaft doch ganz schön teuer.
Das ist eine typische Strecke, mit der beim Kauf von Zeitkarten bisher der Comfort/Gold gut erreicht wurde.
Es ging mir doch nur um ein Beispiel, wie missverständlich die neuen Regeln sind. Abgesehen davon kann ein Tages-Loungepass für 3,50€ auch für nicht-Bahnfahrer attraktiv sein. Eine öffentliche Toilette kostet schnell mal 1€ und ist nicht immer sauber. Dazu ein warmes Süppchen und eine Cola, und der Preis ist schon wieder drin.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.715
15.596
und was ist mit Airrail/Rail und Fly 2. Klasse und Bahncomfort-Status? Die Kombo ist ja nicht aufgeführt dürfte hier aber einige betreffen...

Die Liste dürfte abschließend gemeint sein - somit kein Zugang.

Wo genau liegt der Unterschied zwischen den Zugangsberechtigung und Zugangsvoraussetzung?

Wenn man eine Zugangsberechtigung hat und die weiteren Zugangsvoraussetzungen erfüllt, bekommt man Zugang.

Korinthendefäkierer könnten argumentieren, dass ein gültiger BahnBonus Status (bei Zugangsvoraussetzung eine von mehreren mit "oder" getrennten Möglichkeiten) samt einem abgelaufenen Fernverkehrsticket (dessen Gültigkeit bei Zugangsberechtigungen nicht gefordert wird) genügen müsste.

Nein, das ist erkennbar nicht gemeint.

Ebenfalls fraglich ist der Zugang bei einem im Fernverkehr genutzten Nahverkehrsticket

Kein Zugang, man braucht nicht ein im Fernverkehr gültiges Ticket, sondern einen "Fernverkehrsfahrschein der DB". Und wenn das über die Fahrgastrechte geht, muss man ja sowieso den FV-Fahrschein kaufen und erstatten lassen.

im Falle einer von der Bahn zu verantwortenden Änderung der Route

Eigentlich nicht, vgl. "an der eingetragenen Strecke auf Ihrem Fernverkehrsfahrschein", aber ich kann mir nicht vorstellen, dass da jemand meckert (oder überhaupt merkt).

EC/IC auf der Strecke München Ost nach München Hbf kosten 7,00€, mit BC50 sind es nur 3,50€. Ich habe keine BC50, was nichts an der grundsätzlichen Gültigkeit des Tickets ändert. Und dann?

Bei gleichzeitig vorhandenem Status reicht das aus. Ohne muss, wie ich oben bereits schrieb, die erste Klasse sein.

Der Premiumbereich ist für Kunden des österreichischen Railjets wohl nicht mehr zugänglich. Man könnte jetzt argumentieren, dass dieser in Deutschland zur Produktklasse ICE zählt, aber das tut der explizit angeführte TGV aber auch.

Das scheint mir tatsächlich eine unsaubere Formulierung zu sein; zumal es keine TGV- oder RJ-Tickets der Bahn gibt, das sind, eben wegen der Produktklasse, alles ICE-Fahrscheine.
 
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Erfahrenes Mitglied
01.04.2014
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Dumme Frage, Habe es nicht mehr auf dem Schirm. Mitfahrerfreifahrt eToken für BC Besitzer. Ist der nur für eine einfache Fahrt oder kann ich auch Hin- und Zurück gültig?
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.024
7.252
Danke @Airsicknessbag, aber teilweise kapier ich es immer noch nicht. Warum wird der Status auf Seite 4 nochmal gesondert erwähnt?

Seite 3:
2) als BahnBonus Statuskund:innen (Silber, Gold, Platin) in Kombination mit einem Fernverkehrsfahrschein der DB (1. oder 2. Klasse, inkl. Sparpreis, Super-Sparpreis)
Seite 4:
BahnBonus Statuskund:innen benötigen für die Benutzung der DB Lounges einen Fernverkehrsfahrschein (z. B. Flexpreis, Sparpreis, Supersparpreis) oder eine BahnCard 100.
Beide Formulierungen unterscheiden sich gleich in zwei wichtigen Details, Seite 4 ist dabei deutlich lockerer.
  1. Auf Seite 4 wird nicht mehr vorausgesetzt, dass es sich um einen DB-Fahrschein handeln muss, der Flixtrain wäre somit wieder im Rennen. Man könnte jetzt argumentieren, dass die Zugangsberechtigung nicht erfüllt wird, aber...
  2. Auf Seite 4 werden Flexpreis, Sparpreis und Super-Sparpreis als Beispiele genannt, auf Seite 3 scheint es sich um eine abschließende Aufzählung zu handeln. Damit sind Super-Sparpreis Aktion, Sparpreis Europa Tschechien, Flexpreis Plus und wie sie alle heißen wohl nicht dabei, ist das im Sinne des Erfinders?
Was mich zu der Frage bringt, wer genau in den Premiumbereich darf:
  1. Erste Klasse Flexpreis Europa? Erste Klasse Super-Sparpreis Europa?
  2. Internationales Erste-Klasse-Flexticket eines Partnerunternehmens, beispielsweise der ÖBB?
  3. ÖBB Railjet Business Class, die noch über der 1. Klasse steht aber nicht gelistet wird?
Unwichtiges aber interessantes Detail: Im Dokument wird abwechselnd vom "Super-Sparpreis", vom "Super Sparpreis" und vom "Supersparpreis" gesprochen, in der Buchungsmaske und auf dem Ticket nennt er sich "Super Sparpreis". Und ja, mir ist gerade ein Bisschen langweilig, ihr merkt es.
 
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nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
402
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Die Liste dürfte abschließend gemeint sein - somit kein Zugang.
Ich weiß nicht wie sich die Bedingungen formal auslegen lassen, aber wenn ich mir die durchlesen, insbesondere
2) als BahnBonus Statuskund:innen (Silber, Gold, Platin) in Kombination mit einem Fernverkehrsfahrschein der DB (1. oder 2. Klasse, inkl. Sparpreis, Super-Sparpreis)
dann denke ich, dass die Intention der Bahn war, das man mit Status + irgendeinem gültigen DB oder Railteam Fernvehrkersticket reinkommt, das mag dann auch von der Lufthansa, Hanuta oder wem auch immer sein. Evtl. sogar Interrail. Also die Leute die bisher nur mit dem Status reinkommen, sollen dies in Zukunft nur tun wenn sie mit FV reisen.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
10.797
3.455
Corona-Land
EC/IC auf der Strecke München Ost nach München Hbf kosten 7,00€, mit BC50 sind es nur 3,50€. Ich habe keine BC50, was nichts an der grundsätzlichen Gültigkeit des Tickets ändert. Und dann?
Es gibt/gab doch die Regel, das Start- und Zielbahnhof micht in einem Verbund liegen dürfen.
Start- und Zielbahnhof dürfen nicht beide im jeweiligen Verkehrsverbund liegen.
 
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nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
402
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Auf Seite 4 werden Flexpreis, Sparpreis und Super-Sparpreis als Beispiele genannt, auf Seite 3 scheint es sich um eine abschließende Aufzählung zu handeln. Damit sind Super-Sparpreis Aktion, Sparpreis Europa Tschechien, Flexpreis Plus und wie sie alle heißen wohl nicht dabei, ist das im Sinne des Erfinders?
Ich sehe die abschließende Aufzählung in "mit einem Fernverkehrsfahrschein der DB (1. oder 2. Klasse, inkl. Sparpreis, Super-Sparpreis)" in diesem Sinne nicht. Abschließend ist hier vlt. noch "1. oder 2. Klasse", aber "inkl. Sparpreis, Super-Sparpreis" ist doch nicht abschließend?
 

InterCity

Aktives Mitglied
26.03.2022
140
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Es ging mir doch nur um ein Beispiel, wie missverständlich die neuen Regeln sind. Abgesehen davon kann ein Tages-Loungepass für 3,50€ auch für nicht-Bahnfahrer attraktiv sein. Eine öffentliche Toilette kostet schnell mal 1€ und ist nicht immer sauber. Dazu ein warmes Süppchen und eine Cola, und der Preis ist schon wieder drin.
Ich wollte nur mal darstellen, wie sich die Situation für jemanden verändert, der jährlich beim Pendeln auf der genannten Strecke über 3000€ ausgibt. Mit dem 49€-Ticket wird es zwar günstiger, allerdings bringt einem der bisherige (und noch gültige) Status dann auch nichts mehr.

Für 3,50€ gibt es für nicht Bahn-Fahrer übrigens keinen Loungezutritt. Dazu wäre schließlich ein Status nötig. Mit (imaginärer) BC50 sind es 6,10€.
Lange wird sich die Bahn das aber auch nicht mehr ansehen. Die Konsequenz wird auf kurz oder lang sein, dass es innerstädtisch keine Flexpreise mehr gibt und im konkreten Fall mindestens Augsburg oder Rosenheim nötig wäre.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.715
15.596
Warum wird der Status auf Seite 4 nochmal gesondert erwähnt?

Weil die sechs Zugangsberechtigungen erst einmal aufgezählt und dann einmal ausführlich erläutert werden.

Seite 3: "2) als BahnBonus Statuskund:innen (Silber, Gold, Platin) in Kombination mit einem Fernverkehrsfahrschein der DB (1. oder 2. Klasse, inkl. Sparpreis, Super-Sparpreis)"

Seite 4: "BahnBonus Statuskund:innen benötigen für die Benutzung der DB Lounges einen Fernverkehrsfahrschein (z. B. Flexpreis, Sparpreis, Supersparpreis) oder eine BahnCard 100."

Beide Formulierungen unterscheiden sich gleich in zwei wichtigen Details, Seite 4 ist dabei deutlich lockerer.
  1. Auf Seite 4 wird nicht mehr vorausgesetzt, dass es sich um einen DB-Fahrschein handeln muss, der Flixtrain wäre somit wieder im Rennen. Man könnte jetzt argumentieren, dass die Zugangsberechtigung nicht erfüllt wird, aber...
  2. Auf Seite 4 werden Flexpreis, Sparpreis und Super-Sparpreis als Beispiele genannt, auf Seite 3 scheint es sich um eine abschließende Aufzählung zu handeln. Damit sind Super-Sparpreis Aktion, Sparpreis Europa Tschechien, Flexpreis Plus und wie sie alle heißen wohl nicht dabei, ist das im Sinne des Erfinders?

Mehr (sprachliche) Einheitlichkeit wäre schön, juristisch finde ich es aber unproblematisch: Ein Fernverkehrsfahrschein muss einer der DB sein, "Fernverkehr" ist Gattung der DB, vgl. DB-AGB. Und Flexpreis, Sparpreis und Super-Sparpreis (in jeder vorstellbaren DeppenSchreibWeise) beinhalten all die Unterfälle. Sie werden aber jeweils nur (klarstellend, also eigentlich unnötigerweise) ausschnitt- (S. 3) bzw. beispielhaft genannt, so dass man auch mit einem Prämienticket Zugang haben dürfte. Man braucht einen Fernverkehrsfahrschein, nada más.

Was mich zu der Frage bringt, wer genau in den Premiumbereich darf:

Erste Klasse Flexpreis Europa?

Ja, "Fernverkehrsfahrschein 1. Klasse im Tarif Flexpreis.

Erste Klasse Super-Sparpreis Europa?

Ja, aber nur, wenn nur eine Zugangsberechtigung vorliegt - der vorliegende Erste-Klasse-Fahrschein, da kein Flexpreis - ist eine solche nicht.

Internationales Erste-Klasse-Flexticket eines Partnerunternehmens, beispielsweise der ÖBB?
ÖBB Railjet Business Class, die noch über der 1. Klasse steht aber nicht gelistet wird?


Tricky. By the book nicht, da es kein Flexticket im Sinne der DB ist.