Bahn-Sammelthread

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.423
2.776
Nein, ich habe an den Morgen bei LH angerufen
Einziges was ich schriftlich habe, ist die SMS die ich nach jeden Anruf bekomme mit "Greetings from Lufthansa! Please share your feedback......."
Das ist natürlich extrem suboptimal, gibt andere Beweise wie Zeugen?

Bei solchen Sachen ist telefonieren ohne Nachweis Mist, immer noch alles schriftlich bestätigen lassen.

Alternativ per Lautsprecher vor Zeuge telefonieren.

Was sagt eigentlich der eigene AG dazu? scheint ja eine Dienstreise gewesen zu sein?
 
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eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
4.368
2.918
Europa
Das ist natürlich extrem suboptimal, gibt andere Beweise wie Zeugen?

Bei solchen Sachen ist telefonieren ohne Nachweis Mist, immer noch alles schriftlich bestätigen lassen.

Alternativ per Lautsprecher vor Zeuge telefonieren.

Was sagt eigentlich der eigene AG dazu? scheint ja eine Dienstreise gewesen zu sein?
Denkst Du um 6:40, weniger als 4 Std vor den Abflug, denke ich auf Zeugen oder dass es schriftlich ist?

Mir war wichtig, dass ich auf den Flug mit den Chef war, sonst hätte ich umgebucht und über MUC oder via JFK/EWR/HOU/DEN geflogen
Ich musste es noch Cash bezahlen, weil der Taxifahrer zwar so ein SumUp hatte, aber das dauerte mir zu lange, denn ich bin in FRA am T1 um 9:20 angekommen und der Flieger war ca. 1 Std später
Meine Frau hatte an den Morgen Dienst, sonst hätte Sie mich gefahren und der scheiß E-Auto war der Akku leer und Sie hat mein Wagen genommen :ROFLMAO:

Ich habe eben mit der Sekretärin vom Anwalt telefoniert, mal sehen
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Denkst Du um 6:40, weniger als 4 Std vor den Abflug, denke ich auf Zeugen oder dass es schriftlich ist?
Ja so gar um 2:17 Uhr wenn nötig, aber ich habe eben auch die erste und zweite juristische Staatsprüfung bestanden und bin gewohnt Fälle durch Beweissicherung wasserdicht zu machen.

Ich habe eben mit der Sekretärin vom Anwalt telefoniert, mal sehen
Nun es hängt eben einiges davon ab wie LH reagiert, mit diesem Schuld-Ping-Pong alleine kommen sie nicht weit.

Man kann natürlich ein starkes Argument dafür bringen, dass eine Einigung am Telefon gab, da du ja offensichtlich den Flug antreten konntest, also müsste es einen Enigriff ins System durch Hotline gegeben haben sonst hätte es doch eine Umbuchung gegeben.

Es kann aber in einem solchen durchaus sehr sinnvoll sein, sich in diesem Fall einen Spezialisten als Anwalt zu suchen der eben vermehrt mit diesen Fällen zu tun hat, statt dem allgemeinen Zivilrechtler.

Ansonsten gilt eben die Lektion nur schriftliches ist wahres und im Zweifel versuchen Zeugen zu haben.

Ich habe schon ewig nicht mehr mit LH telefoniert, aber die zeichnen das Gespräch doch mit Zustimmung auf?

Wenn du zugestimmt hast kann der Anwalt im Verfahren dein Beweisproblem durch §421 ZPO lösen, dort ist ja dann zu hören, dass du dich selbst drum kümmern und die Erstattung erhalten sollst.
 
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eldiablo

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15.04.2019
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Europa
Ja so gar um 2:17 Uhr wenn nötig, aber ich habe eben auch die erste und zweite juristische Staatsprüfung bestanden und bin gewohnt Fälle durch Beweissicherung wasserdicht zu machen.


Nun es hängt eben einiges davon ab wie LH reagiert, mit diesem Schuld-Ping-Pong alleine kommen sie nicht weit.

Man kann natürlich ein starkes Argument dafür bringen, dass eine Einigung am Telefon gab, da du ja offensichtlich den Flug antreten konntest, also müsste es einen Enigriff ins System durch Hotline gegeben haben sonst hätte es doch eine Umbuchung gegeben.

Es kann aber in einem solchen durchaus sehr sinnvoll sein, sich in diesem Fall einen Spezialisten als Anwalt zu suchen der eben vermehrt mit diesen Fällen zu tun hat, statt dem allgemeinen Zivilrechtler.

Ansonsten gilt eben die Lektion nur schriftliches ist wahres und im Zweifel versuchen Zeugen zu haben.

Ich habe schon ewig nicht mehr mit LH telefoniert, aber die zeichnen das Gespräch doch mit Zustimmung auf?

Wenn du zugestimmt hast kann der Anwalt im Verfahren dein Beweisproblem durch §421 ZPO lösen, dort ist ja dann zu hören, dass du dich selbst drum kümmern und die Erstattung erhalten sollst.
Ja und muss immer die Zustimmung geben
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.111
3.456
CGN / MUC / ZRH / EWR
Ich habe schon ewig nicht mehr mit LH telefoniert, aber die zeichnen das Gespräch doch mit Zustimmung auf?

Wenn du zugestimmt hast kann der Anwalt im Verfahren dein Beweisproblem durch §421 ZPO lösen, dort ist ja dann zu hören, dass du dich selbst drum kümmern und die Erstattung erhalten sollst.
“Oh von dem Telefonat gab es scheinbar leider keine Aufzeichnung”
 
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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
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irdisch
Das Zustimmen zur Aufzeichnung mache ich immer, falls gefragt wird. Meistens landet man bei deutlich kompetenteren Gesprächspartnern, Trainern oder so.
 

alinakl

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15.07.2016
5.423
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“Oh von dem Telefonat gab es scheinbar leider keine Aufzeichnung”
Nun auch Richter sind (meistens) nicht ganz blöd, gerade diese eine Aufzeichnung soll dann nicht funktioniert haben?

Außerdem gilt nach §421 ZPO der Beweis ja ersteinmal angetreten, bedeutet die Gegenseite müsste dann schon belegen warum diese nicht mehr Vorhanden ist.
 

dermatti

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03.06.2019
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CGN / MUC / ZRH / EWR
Nun auch Richter sind (meistens) nicht ganz blöd, gerade diese eine Aufzeichnung soll dann nicht funktioniert haben?

Außerdem gilt nach §421 ZPO der Beweis ja ersteinmal angetreten, bedeutet die Gegenseite müsste dann schon belegen warum diese nicht mehr Vorhanden ist.
Die Gegenseite wird für gewöhnlich darauf bedacht sein, die gegnerische Klagepartei nicht mit sich selbst belastenden Beweisen zu füttern. Dann wird halt nicht jedes Gespräch aufgezeichnet sondern nur zufällig, die Aufnahme wurde bereits gelöscht etc.
 

Lutz1

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21.12.2016
1.382
1.006
Habe ich
Ich hatte 2 alternativen, entweder umbuchen oder auf einige Kosten zum Flughafen fahren und dann die entstandenen Kosten erstatten zu lassen

Habe mich dafür entschieden, da in FRA mein Chef auf den Flieger auch gebucht war
Also ich kenne ne Menge Bekannte, die froh wären NICHT mit dem Chef zusammen im Flieger zu sitzen!=;
 
Zuletzt bearbeitet:

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Die Gegenseite wird für gewöhnlich darauf bedacht sein, die gegnerische Klagepartei nicht mit sich selbst belastenden Beweisen zu füttern. Dann wird halt nicht jedes Gespräch aufgezeichnet sondern nur zufällig, die Aufnahme wurde bereits gelöscht etc.
Ein Zivilprozess läuft aber anders, wie schon beschrieben die Richter sind (meistens) nicht ganz bescheuert und merken dann schnell, dass eben gezielt Beweise vernichtet wurden.

Dann wird man zunächst ausgehen, dass die Angabe zutrifft.

Dazu kommt noch, dass sich LH eher nicht drauf einlassen wird.

Der Skandal wäre zu groß wenn die Vernichtung von Beweismitteln raus kommt und ein Schaden von unter 500 Euro den LH vielleicht auch noch zum Teil bei der DB regressieren kann, lohnt das Risiko nicht.
 
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dermatti

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03.06.2019
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Ein Zivilprozess läuft aber anders, wie schon beschrieben die Richter sind (meistens) nicht ganz bescheuert und merken dann schnell, dass eben gezielt Beweise vernichtet wurden.

Dann wird man zunächst ausgehen, dass die Angabe zutrifft.

Dazu kommt noch, dass sich LH eher nicht drauf einlassen wird.

Der Skandal wäre zu groß wenn die Vernichtung von Beweismitteln raus kommt und ein Schaden von unter 500 Euro den LH vielleicht auch noch zum Teil bei der DB regressieren kann, lohnt das Risiko nicht.
Wieso muss ich dann immer eigene Beweise mit @kexbox einbringen - ich könnt doch einfach die LH freundlich bitten, all ihre Geschäftsunterlagen für meine Klage zur Verfügung zu stellen... Das wär doch das absolute Paradies vor Gericht.. ;) :ROFLMAO:
 

Yinan

Erfahrenes Mitglied
20.03.2025
333
374
DUS
Kurze Frage: Lassen sich BahnBonus Freifahrten stornieren? (Freifahrt 2. Klasse, einfache Fahrt für 1.000 Punkte)
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Wieso muss ich dann immer eigene Beweise mit @kexbox einbringen - ich könnt doch einfach die LH freundlich bitten, all ihre Geschäftsunterlagen für meine Klage zur Verfügung zu stellen... Das wär doch das absolute Paradies vor Gericht.. ;) :ROFLMAO:
Nun die Zivilprozessordnung regelt es in diesem Punkt ja nicht für alle deine Beweise, sondern nur diejenigen Dokumente die aus gewissen Gründen nur der Gegner haben kann.

Wenn eben nur LH die Aufnahme, oder wohl eher das automatische Transskript speichert, dann liegt es nur dort vor.

In einem Fall von Airberlin wollte ich die Dokumentation zur Ankunftszeit haben, denn dort ging es um die Frage ob die Verspätung knapp unter vier Stunden oder mehr als vier Stunden betragen hat, am Ende stand in den eigenen AB Unterlagen es seiten 243 Minuten gewesen.

Kurze Frage: Lassen sich BahnBonus Freifahrten stornieren? (Freifahrt 2. Klasse, einfache Fahrt für 1.000 Punkte)
Nein nur im Rahmen der 180 Minuten Regel wenn der Gültigkeitstags noch nicht erreicht ist.

Wenn die drei Stunden vorbei sind aber es noch am selben Tag zB einen Fehler in der Buchung bemerkt wird, kann es helfen die Hotline zu kontaktieren die haben mir damals auf Kulanz auch schon TIckets stoniert und die Punkte wieder gutgeschrieben, damit ich neu buchen konnte.

Ansonsten bleibt nur warten und hoffen, dass es eine Änderung/Verspätung von 20 Minuten gibt, dann ist aus der Freifahrt ein Flexticket das innerhalb eines Jahres genutzt werden kann geworden, oder es kommen eben 60 Minuten Verspätung zusammen dann läuft die Erstattung nach den Fahrgastrechten.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
4.368
2.918
Europa
In Mai hatte ich ein LH Ticket mit der erste Strecke QKL nach FRA, der Zug ist ausgefallen und der nächste kam 40 Minuten später, der hatte 30 bis 40 min Verspätung
LH3481 und musste LH456 erreichen
Habe ein Taxi genommen und von der Haustür bis zum Flughafen habe ich 422,80 Euro bezahlt
Habe Claim bei LH beantragt, um die Erstattung, die sagen ich soll mich bei der DB melden, DB haben erstmals wochenlang nicht geantwortet und jetzt sagen die, Lufthansa soll den Betrag erstatten, da mein Vertragspartner

Anwalt beauftragen oder habe keine Chancen?
Kurzes Update
Der Anwalt hat mich eben angerufen und laut ihn, sieht er sehr wenige Erfolgschancen, eher gar keine
Denn als ich um 6.40 bei LH angerufen habe, hätte ich die Möglichkeit mehrere ICEs von Siegburg/Bonn nach FRA zu nehmen, denn sobald der ICE 11 (LH3481) ausgefallen war, wurde die Ticketbindung aufgehoben und ich hatte die Möglichkeit mehrere ICEs nach FRA zu nehmen

ICE811 um 6:15
ICE913 um 7:24
ICE813 um 7:35

ICE11 war ja geplant für 8:18 Köln Hbf und Ankunft in FRA um 9:17
Ich soll es als Lehrgeld sehen
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
28.039
18.925
NUE/FMO
www.red-travels.com
Kurze Frage: Lassen sich BahnBonus Freifahrten stornieren? (Freifahrt 2. Klasse, einfache Fahrt für 1.000 Punkte)

nein, steht aber auch auf der Seite...
  • Umtausch, Erstattung oder (Teil-)Auszahlung ist ausgeschlossen.
 
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Yinan

Erfahrenes Mitglied
20.03.2025
333
374
DUS
nein, steht aber auch auf der Seite...

Das habe ich auch gesehen, allerdings soll es wohl aus Kulanz meistens doch möglich sein. Vielleicht hat jemand Erfahrungen?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.423
2.776
Kurzes Update
Der Anwalt hat mich eben angerufen und laut ihn, sieht er sehr wenige Erfolgschancen, eher gar keine
Denn als ich um 6.40 bei LH angerufen habe, hätte ich die Möglichkeit mehrere ICEs von Siegburg/Bonn nach FRA zu nehmen, denn sobald der ICE 11 (LH3481) ausgefallen war, wurde die Ticketbindung aufgehoben und ich hatte die Möglichkeit mehrere ICEs nach FRA zu nehmen

ICE811 um 6:15
ICE913 um 7:24
ICE813 um 7:35

ICE11 war ja geplant für 8:18 Köln Hbf und Ankunft in FRA um 9:17
Ich soll es als Lehrgeld sehen
War das ein Anwalt der im Reiserecht unterwegs war wie zB Herr Dr. Böse?

Klingt auf den ersten Blick nach einem typischen Zivilrechtsargument, dass der Schaden gemindert hätte werden können, auch dass ein Airrail Ticket plötzlich wie ein Flexticket der DB gelten soll finde ich schon spannend, das Arugment klingt eher nach Rail&Fly.

Bevor du es als Lehrgeld abschreibst würde ich es mal mit SURV versuchen schlechter kann es nicht werden.
Das habe ich auch gesehen, allerdings soll es wohl aus Kulanz meistens doch möglich sein. Vielleicht hat jemand Erfahrungen?
s.o. wenn das Ticket erst gebucht wurde, ja dann kann Kulanz funktionieren Tage oder Wochen später eher nicht, aber im Zweifel ruf die Hotline an und versuche dein Glück.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
4.368
2.918
Europa
War das ein Anwalt der im Reiserecht unterwegs war wie zB Herr Dr. Böse?

Klingt auf den ersten Blick nach einem typischen Zivilrechtsargument, dass der Schaden gemindert hätte werden können, auch dass ein Airrail Ticket plötzlich wie ein Flexticket der DB gelten soll finde ich schon spannend, das Arugment klingt eher nach Rail&Fly.

Bevor du es als Lehrgeld abschreibst würde ich es mal mit SURV versuchen schlechter kann es nicht werden.

Nein, ist kein Anwalt im Reiserecht, ist ein Normaler Anwalt hier bei mir in der Stadt, denn ich seit meiner Kindheit kenne und ihn aber vertraue
Unrecht hat er nicht, nachdem ich mit LH Telefoniert habe, hatte ich genug Zeit die anderen 2 Züge zu nehmen, denn der Taxi war bei mir um 6.50
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
2.038
3.817
STR
Nein, ist kein Anwalt im Reiserecht, ist ein Normaler Anwalt hier bei mir in der Stadt, denn ich seit meiner Kindheit kenne und ihn aber vertraue
Unrecht hat er nicht, nachdem ich mit LH Telefoniert habe, hatte ich genug Zeit die anderen 2 Züge zu nehmen, denn der Taxi war bei mir um 6.50
Gib es trotzdem mal dem Dr. Böse falls du magst, der hat auch ne kostenlos Erstberatung und wirkt manchmal Wunder. Hab ihn allerdings mangels Fällen selbst schon eine Weile lang nicht mehr beauftragt.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.423
2.776
Nein, ist kein Anwalt im Reiserecht, ist ein Normaler Anwalt hier bei mir in der Stadt, denn ich seit meiner Kindheit kenne und ihn aber vertraue
Wie gesagt wenn er allgemeines Zivilrecht macht kann ich diese Sicht verstehen, ich sage ja nicht dass er total unrecht hat, aber zB frage ich mich schon ob er den Unterschied zwischen Rail&Fly und Airrail Tickets kennt.

Denn ich hatte zwei Mal Probleme mit einem FRA-ZWS Ticket, einmal wurde es umgeschrieben und ich habe ein neues bekommen und einmal bin ich eben zum Zugchef und habe mit dem gesprochen der hat mich dann so mitfahren lassen.

Von daher ein Fachanwalt kann schon einen Unterschied machen und wenn du das nicht möchtest Schlichtungsstelle versuchen kostet fünf vielleicht zehn Minuten Aufwand und du kannst nur gewinnen.