3. Ticket Gültigkeit
Sie können die Tickets am Tag vor dem Abflugtermin, am Abflugtag selbst sowie am Tag der Rückkehr und am Tag danach benutzen. Die maximale Gültigkeit beträgt zwölf Monate. Das "Zug zum Flug"-Ticket erlaubt Ihnen Zwischenstopps bei der Reise zum Flughafen. Anreise und Rückreise müssen in Richtung auf den Zielflughafen/Heimatbahnhof erfolgen. Abreise- und Ankunftsflughafen müssen nicht übereinstimmen. Der DB-Fahrschein berechtigt zur Fahrt in allen Zügen der Deutschen Bahn AG in der auf dem Ticket angegebenen Wagenklasse. Es stehen Ihnen alle Züge der Deutschen Bahn AG zur Verfügung: ICE, TGV (innerdeutsch), Railjet (innerdeutsch), IC,/EC, IR, IRE, RE, RB und die S-Bahn. (Ausnahmen siehe unten) Für die Benutzung der ICE-Sprinter ist ein seperater Aufpreis und eine Sitzplatzreservierung erforderlich. Das Reservierungsentgelt für den ICE-Sprinter ist in dem Aufpreis bereits enthalten. Die Tickets sind nicht gültig in Autozügen, Sonderzügen und im Thalys. Im CityNightLine müssen bei Verfügbarkeit gegen Aufpreis Sitz-, Liege- und Schlafwagenplätze reserviert werden. Bei Verfügbarkeit können im Zug gegen Zahlung des tariflichen Aufpreises Liege- und Schlafwagenplätze genutzt werden. In anderen Nachtzügen und Zügen der CityNightLine können gegen Aufpreis Bett- oder Liegewagenplätze reserviert werden. Das Zug zum Flug-Ticket hat keine Gültigkeit in Privatbahnen und gilt nur in Zügen der Deutschen Bahn. Das Zug zum Flug-Ticket hat keine Gültigkeit im Verbundverkehr (Abgangs-und Zielbahnhof innerhalb eines Verbundes), Ausnahme nur im Fernverkehr beim ICE, IC & EC, diese können immer genutzt werden, auch wenn die Verbindungen innerhalb desselben Verkehrsverbundes liegen. Auch bei Abflügen ab Salzburg Flughafen sind die Fahrten mit der Deutschen Bahn AG bis Salzburg Hbf eingeschlossen. Bei Abflug ab EuroAirport Basel sind die Bahnstrecke Basel Bad - Basel SBB und die Buslinie 50 ab Basel SBB eingeschlossen. Bei Abflügen von anderen ausländischen Flughäfen gilt das "Zug zum Flug"-Ticket nicht, auch nicht für die innerdeutsche Strecke bis zur Grenze. Für aus dem Ausland einreisende Gäste gilt für Abflüge ab deutschen Flughäfen das "Zug zum Flug"-Ticket ab Grenze.