Bahn-Sammelthread

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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.904
15.999
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Verstehe ich nicht: Du schriebst doch, dass der Anschlusszug fünf Minuten früher als gebucht abfährt. Und das muss auch ein Zug mit Zugbindung sein, sonst hättest Du nicht gefragt, was passiert, wenn man den verpasst.

Also gibt es doch diesen Zug (definiert über Zugnummer, Start, Ziel, Abfahrtszeit und Ankunftszeit) nicht mehr?
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.399
265
Bielefeld
Aber wenn die Umsteigezeit 5 Minuten kürzer ist muss doch eine der beiden Verbindungen nicht mehr wie gebucht existieren?

Mir hat die Bahn letztens auch ne Mail geschickt im Sinne von "Ihre gebuchten Verbindung existiert nicht mehr, bitte suchen Sie sich eine Alternative". Der einzige Unterschied zu vorher war das der Zug laut Plan nun 1 Minute später ankommt als gebucht.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.451
7.485
Der Anschlusszug hat offenbar eine fünf Minuten längere Fahrzeit. Die Ankunft ist jedoch unverändert.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.286
2.646
Der Anschlusszug hat offenbar eine fünf Minuten längere Fahrzeit. Die Ankunft ist jedoch unverändert.
Der Anschlusszug hat aber eine neue frühere Abfahrtszeit, leider ist da die Fahrgastrechte Verordnung nicht so eindeutig wie im Flugrecht.

Im Zweifel kann man aber argumentieren dass es nicht das Problem der Reisenden sein kann, die Fahrt nicht fortsetzen zu können wenn sie sich zur ursprünglich gebuchten Zeit am Abfahrtsgleis einfinden.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.904
15.999
Der Anschlusszug hat offenbar eine fünf Minuten längere Fahrzeit. Die Ankunft ist jedoch unverändert.

Das macht nichts. Bei der Zugbindung vereinbart man, um x Uhr mit ICE 123 von A abzufahren und um y Uhr in B anzukommen. Das geht nicht mehr, weil es diesen Zug nicht mehr gibt.

Der Anschlusszug hat aber eine neue frühere Abfahrtszeit, leider ist da die Fahrgastrechte Verordnung nicht so eindeutig wie im Flugrecht.

Das ist kein Fall der Fahrgastrechte, sondern deutschen Vertragsrechts. Die Leistung wird nicht erbracht wie die Parteien sie (s.o.) vereinbart haben.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.157
7.495
Vielleicht sollten wir das leidige Thema mal von der anderen Seite beleuchten. Was sieht der Zugbegleiter am Gerät, wie kommt diese Info dort rein, und wie wird der Fahrgast (falls überhaupt) darüber informiert.

Gerade letzteres scheint mir eine Schwachstelle zu sein, aber vielleicht muss man die Informationen der Bahn nur richtig deuten.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
27.345
17.967
NUE/FMO
www.red-travels.com
Der Anschlusszug hat aber eine neue frühere Abfahrtszeit, leider ist da die Fahrgastrechte Verordnung nicht so eindeutig wie im Flugrecht.

Im Zweifel kann man aber argumentieren dass es nicht das Problem der Reisenden sein kann, die Fahrt nicht fortsetzen zu können wenn sie sich zur ursprünglich gebuchten Zeit am Abfahrtsgleis einfinden.

jetzt lass das mal nicht den Anschluss sondern den ersten Zug sein, da hieß es von eurer Rechtsverdreherseite vor ca. einem halben Jahr, dass die Zugbindung weiterhin vorhanden ist, auch wenn der ICE 30min eher abfährt, aber die gleiche Ankunftszeit hat. Die Zugbindung sei schließlich nur aufgehoben, wenn eine erwartete Verspätung von 20 min oder mehr gegeben wäre.

Warum sollte die Zugbindung also beim Anschluss aufgehoben sein, wenn dieser nach Plan auch pünktlich ankommt.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
8.300
9.391
FRA / FMO
jetzt lass das mal nicht den Anschluss sondern den ersten Zug sein, da hieß es von eurer Rechtsverdreherseite vor ca. einem halben Jahr, dass die Zugbindung weiterhin vorhanden ist, auch wenn der ICE 30min eher abfährt, aber die gleiche Ankunftszeit hat. Die Zugbindung sei schließlich nur aufgehoben, wenn eine erwartete Verspätung von 20 min oder mehr gegeben wäre.

Warum sollte die Zugbindung also beim Anschluss aufgehoben sein, wenn dieser nach Plan auch pünktlich ankommt.
Eventuell weil die MCT unterschritten wird? Ob das in diesem Fall so wäre, weiß ich nicht.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.157
7.495
Wenn der Zug früher abfährt als geplant muss die Zugbindung zwangsläufig aufgehoben werden. Oder erwartet die Bahn, dass der Kunde einen Termin vorzeitig verlässt nur weil sie den Fahrplan nicht im Griff hat? Weniger eindeutig ist es im umgekehrten Fall, wenn der Zug später abfährt aber der Kunde trotzdem noch rechtzeitig ans Ziel kommt.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
27.345
17.967
NUE/FMO
www.red-travels.com

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.349
553
Das macht nichts. Bei der Zugbindung vereinbart man, um x Uhr mit ICE 123 von A abzufahren und um y Uhr in B anzukommen. Das geht nicht mehr, weil es diesen Zug nicht mehr gibt.



Das ist kein Fall der Fahrgastrechte, sondern deutschen Vertragsrechts. Die Leistung wird nicht erbracht wie die Parteien sie (s.o.) vereinbart haben.
Ah ja.
Warst vor ner Weile nicht grad du einer mit der lautesten Klapppe und hast gesagt man bucht bei der Bahn nur die Fahrt von Start zum Ziel und der Rest ist nicht so wichtig?
Und nu solls wieder hanz anders sein??? Schon komisch gelle?
 

Anna_Vielfliegerin

Erfahrenes Mitglied
24.06.2022
1.107
763
DRS
Ich habe eine Bahncard-Gültigkeitsfrage - wenn drauf steht "gültig bis zum 01.09.2022" - ist sie auch am 01.09. noch gültig oder endet die Gültigkeit um 23:59 Uhr am 31.08.?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.286
2.646
jetzt lass das mal nicht den Anschluss sondern den ersten Zug sein, da hieß es von eurer Rechtsverdreherseite vor ca. einem halben Jahr, dass die Zugbindung weiterhin vorhanden ist, auch wenn der ICE 30min eher abfährt, aber die gleiche Ankunftszeit hat.
Zu der Fraktion habe ich aber nicht gehöhrt.

Der Reisende muss sich zum ursprünglich gebuchten Zeitpunkt zur Abfahrt einfinden, logischerweise fährt dann kein Zug mehr also hat der Reisende die Wahlrechte die ihm nach der Fahrgastrechteverordnung zustehen.

Das Vertragsrecht ist noch eine ganz andere Baustelle.

ist dieser Zwischenstopp rechtlich bindend?
leider nein da es immer auf die Verbindung am Zielort ankommt, wenn nur der Aufenthalt am Zwischenziel wegen einer Verspätung im Vorlauf entsteht ist in dem Fall irrelevant.
 

nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
402
63
Anschlusszug wg. Verspätung verpasst, vorraussichtliche Verspätung am Ziel >60min. Nun wird man privat per PKW abgeholt (grob 50km). Lässt sich hier irgendwas erstatten? Einfach den nächsten Zug anzugeben wäre ja gelogen (und man weiß ggf. nicht ob dieser tatsächlich gefahren ist).
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
27.345
17.967
NUE/FMO
www.red-travels.com
Anschlusszug wg. Verspätung verpasst, vorraussichtliche Verspätung am Ziel >60min. Nun wird man privat per PKW abgeholt (grob 50km). Lässt sich hier irgendwas erstatten? Einfach den nächsten Zug anzugeben wäre ja gelogen (und man weiß ggf. nicht ob dieser tatsächlich gefahren ist).

gib den nächsten Zug an, und schau eben in die Bahn App wann dieser ankommt ;) Fahrtabbruch und Rückkehr zum Ausgangsort ist es ja nicht...
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.349
553
Und selbst das könnte man versuchen, wenn es einigermaßen realistisch ist. Wenn du auf der Fahrt von Köln nach Lindau Insel in Lindau Reutin umkehrst wird es argumentativ natürlich schwer.
Das ist dem Recht und Gesetz egal!
Ich bin schon mit dem Ticket Weibhausen - Wrist in Hamburg nach dem fertigen Termin umgekehrt und die P.. konnten nichts machen ausser das Ticket wieder zuerstatten!
Mehr als 60 Minuten Verspätung sind eine Verspätung egal ob man dann 500 oder 5km vor dem Ziel umkehrt!

Gestern abend die auch wieder den Vogel abgeschossen am Abend kam so gut wie jeder Fernzug mit ner fetten Verspätung in Hamburg an.
 
Moderiert:

scandic

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
1.304
637
Norddeutschland
Heute aus mein fahrplanmäßiger Zug ausgefallen. Allerdings fuhr in gleicher Fahrplanlage auf verkürztem Laufweg ein Ersatzzug (andere Zugnunmer), der mich theoretisch nach Hause gebracht hätte. Den habe ich aber verpasst.

Ich gehe doch recht in der Annahme, dass damit die Zugbindung aufgehoben. Aber wie lange kann ich das Ticket jetzt noch nutzen? Auch morgen Vormittag eventuell noch? Würde gern vermeiden ein Flexpreisticket kaufen zu müssen.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.904
15.999
"Zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts" sagt die Verordnung, ohne genauer zu spezifizieren. Die Bahn sagt manchmal, das heiße innerhalb der ursprünglichen Gültigkeit, "maßvolles" Ausdehnen wird wohl meistens akzeptiert. (Ich sage, es gilt noch länger, aber da wird man diskutieren müssen; in Deinem Fall aber irrelevant, ich erwähne es nur.)

Ich vermute (!), dass die Karte angesichts der aktuellen Chaoslage morgen einfach nur ohne mit der Wimper zu zucken akzeptiert wird. Ein Stempel vom Reisezentrum "Zugbindung aufgehoben" schadet aber sicher nicht.
 
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Reaktionen: scandic und KAFlieger

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.112
2.608
Vielleicht ein sehr spezielles Anliegen, aber wo wenn nicht hier findet sich vllt ein Experte…
Es geht um die Mitfahrerfreifahrten aus dem Platin-Status: hat es hier schonmal jemand geschafft eine Verbindung mit einem „künstlich ausgedehnten Zwischenstop“ von sagen wir mal 5 Stunden in Frankfurt auf einer Reise von Stuttgart nach Berlin zu buchen…? Die Gutscheine gelten ja für Hin- und Rückfahrt, es gibt auch die Option für Hin und Rückfahrt jeweils andere Zwischenstops einzubauen. Nur wenn man dann am Ende eine Rückfahrt auswählen soll lande ich bei sämtlichen Verbindungen bei „Preisauskunft nicht möglich“. Ohne Zwischenstops wäre es buchbar…

Geht das prinzipiell nicht mit Zwischenstop oder vllt nur nicht so wie ich es geplant habe…?
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.349
553
Geht das prinzipiell nicht mit Zwischenstop oder vllt nur nicht so wie ich es geplant habe…?
Zwischenstopp von 3,5 Stunden waren kein Problem.
Wann soll der Gutscheingelöst werden? wenn das nicht mehr lang hin ist kann es gut sein das es keine freien Züge mehr gibt.
Auch wenn die Fahr zu lang dauert also über einen Tag kanns sein das das System motzt und die Buchung verweigert.

Hast du mal kürzere oder längere Stopps probiert vielleicht hängst an einem ICE der halt schon zu voll ist.
 
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Reaktionen: KAFlieger