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Wirklich? Wenn der gebuchte Zug mit der korrekten Zugnummer aufgrund eines Fahrplanwechsels 5 Minuten früher fährt, dann ist die gebuchte Verbindung unter Umständen nicht mehr fahrbar und die Zugbindung hinfällig. So weit so klar. Aber gilt das tatsächlich auch bei einer um 5 Minuten nach hinten verlegten Abfahrt?
Siehe DB-AGB: "[Sparpreis, Super Sparpreis, Sparpreis Young, Super Sparpreis Young] sind zur einfachen Fahrt bzw. zur Hin- und Rückfahrt innerhalb eines Monats nur an den Reisetagen, in den Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC (Zugbindung) und in der
Wagenklasse gültig, die auf der Fahrkarte bezeichnet sind."
Und auf der Fahrkarte sind Zugnummer Zeit bezeichnet. Für ICE123 Abfahrt 1000 Uhr in Hamburg Hbf besteht Zugbindung. Und wenn es diesen Zug nicht mehr gibt, besteht keine Zugbindung.
Aktenzeichen dazu?
BGH, Urteil vom 20. Januar 1983, VII ZR 105/81.
Bedeutet aber dass bei einem Zugausfall im Falle der Zugbindung das Recht zum Rücktritt besteht auch wenn dann später ein Ersatzzug bereit gestellt werden sollte.
Für minimalen oder sogar keinen Verzug und ohne Schaden? Wohl nicht.