Bahn und Twitter - was ist die Rechtslage?

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kraven

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Ich habe die Bahn vor offiziellem Verkaufsstart der Nutella-Voucher angetwittert, wie denn nun der Einlösezeitraum dieser wäre. Daraufhin wurde mir explizit auf Nachfrage zugesichert, ich könne diese bis zum 11.12. für Fahrten bis zum 10.3. einlösen.
Nach Studium der nun veröffentlichten AGB muss auch die Fahrt bis zum 11.12. genutzt werden.

Wie ist nun die Rechtslage? Ich bin der Meinung, durch die Aussage des offiziellen Twitter-Teams der Bahn ist nach BGB §305b eine Individualabsprache entstanden, die ja bekanntlich Vorrang vor den AGB hat. Was meint ihr und habt ihr eventuell ähnliche Erfahrungen?
 

MichaelFFM

Hertz-loses Mitglied
Teammitglied
Ist das Dein Ernst ?
Wegen zehn Euro ?

Hier bleibt die Beführchtung, dass Gutscheinaktionen in Zukunft weniger werden oder ganz eingestellt werden, wenn man hierbei versucht, ein Versprechen 'einzuklagen'.
Trotzdem, keine feine Art von der Bahn - wer hätte es anders erwartet, das ist und bleibt ein drittklassiges Unternehmen.
 
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