K
kraven
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Ich habe die Bahn vor offiziellem Verkaufsstart der Nutella-Voucher angetwittert, wie denn nun der Einlösezeitraum dieser wäre. Daraufhin wurde mir explizit auf Nachfrage zugesichert, ich könne diese bis zum 11.12. für Fahrten bis zum 10.3. einlösen.
Nach Studium der nun veröffentlichten AGB muss auch die Fahrt bis zum 11.12. genutzt werden.
Wie ist nun die Rechtslage? Ich bin der Meinung, durch die Aussage des offiziellen Twitter-Teams der Bahn ist nach BGB §305b eine Individualabsprache entstanden, die ja bekanntlich Vorrang vor den AGB hat. Was meint ihr und habt ihr eventuell ähnliche Erfahrungen?
Nach Studium der nun veröffentlichten AGB muss auch die Fahrt bis zum 11.12. genutzt werden.
Wie ist nun die Rechtslage? Ich bin der Meinung, durch die Aussage des offiziellen Twitter-Teams der Bahn ist nach BGB §305b eine Individualabsprache entstanden, die ja bekanntlich Vorrang vor den AGB hat. Was meint ihr und habt ihr eventuell ähnliche Erfahrungen?