Bahncard vergessen und von der Bahn abzockt?

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red_travels

Reisender
16.09.2016
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HeinMück

Erfahrenes Mitglied
03.10.2016
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Was auch immer da genau passiert ist, aber ich befürchte der Begriff "abgezockt" ist hier leider zutreffend.

Ein geübter Vielfahrer hätte, wenn sich bei der Kontrolle herausstellt, dass seine BC leider abgelaufen oder nicht vorhanden ist wie folgt reagieren können:

1. erhöhtes Beförderungsendgeld Basel - Offenburg akzeptieren = 2 x 33€ = 66€
2. dann Fahrkarte Flex ohne BC Rabatt Offenburg - HH kaufen = 130.20€
Macht in Summe 196.20€ für den Spaß.

Aber die Coolness zu sagen "ich steig in Offenburg aus" und gleichzeitig, während der ZUB seinen Zettel ausstellt, ein weiteres Ticket zu kaufen und dann auch sitzenbleiben.. da muss man in der Stresssituation erstmal drauf kommen.

Obercool wäre Flex Offenburg-KA kaufen, in Ruhe Jugend BC bestellen und dann mit BC25 einen Flex KA-HH kaufen (das ursprüngliche Ticket hat m.E. seine Gültigkeit verloren)

1. erhöhtes Beförderungsendgeld Basel - Offenburg akzeptieren = 2 x 33€ = 66€
2. Fahrkarte Flex OG - KA = 22.20€
3. Jugend BC25 = 9.50€
4. Fahrkarte Flex KA-HH mit BC25 = 95.60€

Summe = 193.30€ .. nicht wirklich der Burner, außer die nun vorhandene BC25 für die evtl. Rückfahrt.

Wie sich die Summen auf dem Beleg zusammensetzen ist mir allerdings immer noch ein Rätsel...
Hätte der geübte Vielfahrer nicht einfach in Mannheim ohne neues Ticket in den Anschlußzug einsteigen können, ein weiteres erhöhtes Beförderungsentgelt für Mannheim-HH zahlen und dann beide Belege und die vergessene Bahncard zur Erstattung vorlegen. Das wären dann 2 x 7 €.

Kann der ZUB auf seinem Terminal sehen, ob ein Ticket schon einmal als "ungültig" erkannt wurde?
 
Zuletzt bearbeitet:

HeinMück

Erfahrenes Mitglied
03.10.2016
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Naja, die BC war ja nicht "vergessen". Die Bahn sieht ja, wann genau sie gekauft wurde und dass sie erst gekauft wurde, als der/die Reisende bereits kontrolliert und somit die Fahrt angetreten wurde.
Die Bahn sieht ab wann die Karte gültig ist, nicht wann sie gekauft wurde :)
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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(das ursprüngliche Ticket hat m.E. seine Gültigkeit verloren
wie sollte denn hierfür die Begründung aussehen?

Die Bahncard ist eine Rabattkarte welche eben vorgelegt werden muss, kann sie das nicht fehlt es in der Tat an der Voraussetzung für die Gültigkeit.
Aber spätestens ab Mannheim lag die BC25 ja digital vor es spricht absolut nichts gegen eine Nutzung entsprechend den Beförderungsbedingungen.
Die Bahncard ist sofort nach Abschluss der Buchung gültig und auch bei Sparpreisen gibt keine Verpflichtung die gesamte Buchung zu nutzen,

Daher gibt es aus meiner Sicht keine Gründe die zu einer Ungültigkeit ab des nächsten Streckenabschnitts wenn die BC25 vorliegt führen würden.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Na dann ist ja alles ganz einfach.
Ganz so pauschal stimmt das nicht zumindest auf der vorläufigen Bahncard die auch als Onlineticket verfügbar ist wird die Uhrzeit der Buchung vermerkt "
Die Buchung Ihres Online-Tickets erfolgte am" von daher könnte der Zeitpunkt des Kaufs der Bahncard schon nachvollzogen werden.

Aber es ist natürlich unwahrscheinlich, dass bei einer Vorlage der Plastikkarte im Reisezentrum genau dieser Punkt überprüft werden wird.

Zumindest wurde zu meiner Studienzeit in Augsburg 2007 als ich die BC50 zu Hause vergessen hatte, im RZ die Bahncard 50 genauer begutachtet der FN-Zettel begutachtet und der entsprechende Papierkram für das ermäßigte Beförderungsentgelt ausgestellt, nach 7 Euro und einer Unterschrift gab es den Beleg und die Sache war erledigt.
 

InterCity

Aktives Mitglied
26.03.2022
140
206
Der Preis setzt sich wie folgt zusammen:
68,80€ Erhöhter Fahrpreis Basel Bad Bf - Offenburg (2x Flexpreis á 34,40€)
54,10€ Preis für die Weiterfahrt nach Mannheim (1x Flexpreis 37,10€ + Bordzuschlag 17€)

Die Berechnung bis Offenburg ist m. E. n. korrekt, also doppelter Fahrpreis, aber mindestens 60€.
Warum genau dann bis Mannheim weiterberechnet wurde kann man allerdings nur mutmaßen. Vermutlich weil Mannheim als Umsteigepunkt vorgesehen war. Die Berechnung des Preises bis dorthin ist allerdings auch korrekt. Von Betrug würde ich daher nicht sprechen. Abzocke ist Ansichtssache.

Der „legale“ bzw. mögliche Erwerb von Fahrkarten an Bord beim Zugpersonal ist seit Dezember nicht mehr erlaubt, scheint aber technisch immer noch möglich zu sein.
 
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