Puhhhh. Bist du mit den Chemtrail Piloten neulich auf n Bier in Neu Schwabenland gewesen?
Mal abgesehen das es erstmal keinen Menschen juckt in welchem Land dein Konto ist...du MUSST dein Kartengerät bei Finanzamt anmelden. Auf der Quittung steht ja auch deine Terminal ID. Jetzt reiche ich meine Rechnung beim Finanzamt ein und vielleicht noch tausende andere, was glaubst du wie hoch die Chance ist das mal irgendjemand eine Rechnung anschaut, wo elementare Sachen fehlen?
Du verwechselst Kartenlesegerät und elektronisches Kassensystem.
Nur wenn Kartenlesegerät in Verbindung mit einer elektronische Kasse bzw. dessen TSE steht, musst du das anmelden (aber eigentlich ist da die Kasse das Thema).
So ein sumup in der Kneipe/Restaurant produziert doch nichtmal einen Ausdruck, erfüllt aber die Forderung nach einer Möglichkeit zur Kartenzahlung ebenso wie eine Handy-App (tap to pay).
Rechnung kann man dann bei Bedarf immer noch schreiben… Ggf. auch in bedarfsgerechter Höhe.
Es gibt genau eine Sorte Menschen, die eine Quittung interessiert und das beim Finanzamt einreichen: Leute, die das Absetzen können.
Wenn ich sehe, wieviele Restaurant-Alleinbesucher nur einmal in der Woche bezahlen um mehrere Essen/Getränke auf der Rechnung zu haben, damit sie angeben können, dass Franz & Sissi am Tisch saßen und man sich über Geschäftsmöglichkeiten in Österreich unterhalten hat, darfst Du mal drüber nachdenken, wo alles Möglichkeiten bestehen, im Zusammenhang mit Gastronomie Steuern zu „optimieren“.
Die Mehrwertsteuersenkung bei Beibehaltung der Brutto-Preise war aus deren Sicht ein harter Schlag…