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Nein, das verwechselst Du mit dem Satz der Einlagenfazilität = momentan 0,00%
"Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger.
Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. "
Um den Versuch einer Antwort jetzt nochmal aufzunehmen: Verzugszinsen werden als BZS+X berechnet, der BZS ist also die Ausgangsbasis. Beispielsweise BZS+6% = aktuell 5,87%.
Unter den aktuellen Voraussetzungen natürlich nicht, aber wenn du 2008 einem Bekannten ein Darlehen gegeben hast zum BZS (1.1.2008: 3,32%), dann würde man man heute draufzahlen?
Unter den aktuellen Voraussetzungen natürlich nicht, aber wenn du 2008 einem Bekannten ein Darlehen gegeben hast zum BZS (1.1.2008: 3,32%), dann würde man man heute draufzahlen?