Bauerwartungsland - bestes Vorgehen zur Umwandlung in Bauland?
Als Bauerwartungsland gelten Flächen, die im Flächennutzungsplan prinzipiell zur Bebauung vorgesehen sind. Sie sind aber einerseits noch nicht erschlossen und werden andererseits möglicherweise im Bebauungsplan nicht als Bauland festgelegt.
In meiner Familie gibt es einen Fall, wo vor ~ 25 Jahren Bauerwartungsland gekauft wurde, nun soll es möglichst zeitnah zu Bauland umgewandelt werden.
Hat jemand von Euch Informationen, Tipps, Kontakte zu dem Thema?
Das lässt sich leider pauschal gar nicht beantworten, sodass die erste Antwort von
@globetrotter11 eigentlich die naheliegenste und richtige Antwort ist.
Nach § 1 BauGB liegt die Planungshoheit absolut und unabdingbar bei der Gemeinde, d.h. ohne die Gemeinde geht gar nichts und wie man hier am besten reagiert lässt sich pauschal eben nicht beantworten und bedarf daher - eigentlich - einer richtigen rechtlichen und dann auch planerischen Beratung.
In der Praxis sieht es so aus, dass man die Herangehensweise mit dem Mandanten insoweit prüft, ob sich dort aus städtebaulichen Gründen eine Planung auch aus Sicht der Gemeinde aufdrängt oder ob eine solche an die Gemeinde, auch durch "Mittelsmänner" herangetragen werden kann. Gerade in Ballungsräumen wird eine Gemeinde dies nicht ohne Gegenleistung tun und erwartet eine Beteiligung zB in Gestalt von Grundstücksteilen für Einheimischenmodelle. Es gab aber auch bereits Fälle, in denen die Gemeinde (1) die Bedürftigkeit des Einzelnen erkannt hat und helfen wollte oder (2) über in der Gemeinde anerkannte Dritte wie Feuerwehrmänner etc. die Notwendigkeit der Planung zum Erfolg geführt hat.
Dem kommt momentan auch der hier gesetzgebungskompetente Bund entgegen, da derzeit die (interimsweise) Ergänzung des BauGB diskutiert/ geplant wird, dass auch Bauerwartungsland im Sinne an den Innenbereich angrenzender Grundstücke leichter geplant werden können, schon als Ergebnis an das Urteil des BVerwG zur EU-rechtswidrigkeit des § 13b BauGB Mitte 2023.
Pauschal geht da also gar nichts, wer etwas anderes sagt, der lügt und idR braucht es hier eine eingehende planerische und rechtliche Beratung.