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Globaltravelmaster
Guest
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Hallo zusammen,
ich benötige mal einen Fachkundigen Rat.
Vor ca. 2 Monaten wurde an unserem Mehrfamilienhaus mit Gerüstbauarbeiten begonnen. Bekannt gegeben wurde dies durch die Hausverwaltung mit einem wagen Schreiben das es evtl. irgendwann beginnt. Die Gerüst-Bauarbeitn sind bis heute nicht fertig und man sieht keinen Fortschritt . Wir haben nur Lärm. Da ich im Schichtdienst arbeite ist das natürlich mehr als ärgerlich und hinderlich in der Erholung. Man weiß nie ob man nach dem Nachtdienst schlafen kann und vor allem wie lange. Bei der Hausverwaltung haben wir uns schon beschwert aber nur ein Schreiben zurück bekommen mit "bla bla bla...die Baufirma ist verantwortlich...bla bla bla".
Wir wurden z.b. letzte Woche über das Kärchern der Balkon-Seite nicht informiert und hatten am entsprechenden Tag unsere Rollos halb unten. Das hat nun zur Folge das z.B. im Wohnzimmer die komplette Fenster-Front durch die Bauarbeiter so zu-und abgeklebt wurde, dass wir unser Rollo weder auf noch runter machen können und auch nicht mehr auf den Balkon können. Wir benötigen selbst Tag über ständig Licht das auch Strom und Geld kostet. Im Schlafzimmer hat man uns das Rollo so dicht abgeklebt, dass hier seit 1 Wochen kein bisschen Frischluft mehr hinein kommt.
Nun wäre meine Frage ob hier eine Mietminderung von 15% § 536 BGB möglich ist, da die Nutzung der Wohnung und die damit verbundene Erholung stark eingeschränkt ist.
Grüße
ich benötige mal einen Fachkundigen Rat.
Vor ca. 2 Monaten wurde an unserem Mehrfamilienhaus mit Gerüstbauarbeiten begonnen. Bekannt gegeben wurde dies durch die Hausverwaltung mit einem wagen Schreiben das es evtl. irgendwann beginnt. Die Gerüst-Bauarbeitn sind bis heute nicht fertig und man sieht keinen Fortschritt . Wir haben nur Lärm. Da ich im Schichtdienst arbeite ist das natürlich mehr als ärgerlich und hinderlich in der Erholung. Man weiß nie ob man nach dem Nachtdienst schlafen kann und vor allem wie lange. Bei der Hausverwaltung haben wir uns schon beschwert aber nur ein Schreiben zurück bekommen mit "bla bla bla...die Baufirma ist verantwortlich...bla bla bla".
Wir wurden z.b. letzte Woche über das Kärchern der Balkon-Seite nicht informiert und hatten am entsprechenden Tag unsere Rollos halb unten. Das hat nun zur Folge das z.B. im Wohnzimmer die komplette Fenster-Front durch die Bauarbeiter so zu-und abgeklebt wurde, dass wir unser Rollo weder auf noch runter machen können und auch nicht mehr auf den Balkon können. Wir benötigen selbst Tag über ständig Licht das auch Strom und Geld kostet. Im Schlafzimmer hat man uns das Rollo so dicht abgeklebt, dass hier seit 1 Wochen kein bisschen Frischluft mehr hinein kommt.
Nun wäre meine Frage ob hier eine Mietminderung von 15% § 536 BGB möglich ist, da die Nutzung der Wohnung und die damit verbundene Erholung stark eingeschränkt ist.
Grüße