Baulärm und Mietminderung § 536 BGB

  • Starter*in Globaltravelmaster
  • Datum Start
ANZEIGE
G

Globaltravelmaster

Guest
ANZEIGE
Hallo zusammen,

ich benötige mal einen Fachkundigen Rat.

Vor ca. 2 Monaten wurde an unserem Mehrfamilienhaus mit Gerüstbauarbeiten begonnen. Bekannt gegeben wurde dies durch die Hausverwaltung mit einem wagen Schreiben das es evtl. irgendwann beginnt. Die Gerüst-Bauarbeitn sind bis heute nicht fertig und man sieht keinen Fortschritt . Wir haben nur Lärm. Da ich im Schichtdienst arbeite ist das natürlich mehr als ärgerlich und hinderlich in der Erholung. Man weiß nie ob man nach dem Nachtdienst schlafen kann und vor allem wie lange. Bei der Hausverwaltung haben wir uns schon beschwert aber nur ein Schreiben zurück bekommen mit "bla bla bla...die Baufirma ist verantwortlich...bla bla bla".

Wir wurden z.b. letzte Woche über das Kärchern der Balkon-Seite nicht informiert und hatten am entsprechenden Tag unsere Rollos halb unten. Das hat nun zur Folge das z.B. im Wohnzimmer die komplette Fenster-Front durch die Bauarbeiter so zu-und abgeklebt wurde, dass wir unser Rollo weder auf noch runter machen können und auch nicht mehr auf den Balkon können. Wir benötigen selbst Tag über ständig Licht das auch Strom und Geld kostet. Im Schlafzimmer hat man uns das Rollo so dicht abgeklebt, dass hier seit 1 Wochen kein bisschen Frischluft mehr hinein kommt.

Nun wäre meine Frage ob hier eine Mietminderung von 15%
§ 536 BGB möglich ist, da die Nutzung der Wohnung und die damit verbundene Erholung stark eingeschränkt ist.

Grüße
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.437
3.195
Wie erfahren ist denn die Hausverwaltung? Bei erfahrenen Hausverwaltungen kommt man mit so so allgemeinen "stark eingeschränkt" nicht durch. Da solltem an zumindest einen Monat ein Tagebuch führen, wann welche Beeinträchtigungen tatsächlich stattgefunden haben. Nachdem ich früher einige Modernisierungen mitgemacht habe, weiß ich, dass die Einschränkungen (leider) gefühlt oft stärker sind als auf dem Papier. Wenn also morgens um 8 die Bauarbeiter 10 min Schutt die Rutsche runterballern, sich aber dann in die Pause für die nächsten Stunden verabschieden, steht man zwar im Bett und kann nicht mehr schlafen, aber ein Gericht würde 10 min um diese Uhrzeit als wenig einschränkend betrachten.
 
F

feb

Guest
Zwei Ratschläge:
1. Zuerst einmal deinen Mietvertrag lesen. 90% der mir bekannten Mietverträge besagen, dass eine Mietminderung nur möglich ist, wenn man den Mangel zunächst gegenüber dem Vermieter angezeigt hat, bevor man dann, wenn der Mangel nicht abgestellt wird, mindern kann. Bauarbeiten sind zudem nicht in jedem Fall ein Mangel; hier ist eine Betrachtung im Einzelfall erforderlich.
2. Bitte den Irrglauben aufgeben, jemand mit juristischem Sachverstand könne an Hand deiner dürren Angaben entscheiden, ob eine Mietminderung letztlich durchgeht. Wenn dir die Sache am Herzen liegt: Ab zum Anwalt und ja, der möchte Geld für seine Arbeit entweder von Dir oder deinem Rechtsschutzversicherer, selbst wenn am Schluss herauskommt, dass der Vermieter dir die Kosten der Einschaltung des RA erstatten muss.
 
  • Like
Reaktionen: juliuscaesar

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.437
3.195
Ich denke, eine Beratung und ggf. Mitglieschaft im Mieterverein ist da die bessere Taktik. Es sind ja vielleicht noch andere Parteien im Haus, mit denen man dann gemeinsam einen Termin machen kann.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.923
1.412
MUC, BSL
Ich glaube du hast den Sinn einer Mietminderung nicht so recht verstanden. Es geht da regelmäßig nicht darum zu maximieren sondern Druck aufzubauen, um einen unerwünschten Zustand zu beseitigen.
 
  • Like
Reaktionen: red_travels

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.886
1.565
Hallo zusammen,

ich benötige mal einen Fachkundigen Rat.

...

Wir wurden z.b. letzte Woche über das Kärchern der Balkon-Seite nicht informiert und hatten am entsprechenden Tag unsere Rollos halb unten. Das hat nun zur Folge das z.B. im Wohnzimmer die komplette Fenster-Front durch die Bauarbeiter so zu-und abgeklebt wurde, dass wir unser Rollo weder auf noch runter machen können und auch nicht mehr auf den Balkon können. Wir benötigen selbst Tag über ständig Licht das auch Strom und Geld kostet. Im Schlafzimmer hat man uns das Rollo so dicht abgeklebt, dass hier seit 1 Wochen kein bisschen Frischluft mehr hinein kommt.

Nun wäre meine Frage ob hier eine Mietminderung von 15%
§ 536 BGB möglich ist, da die Nutzung der Wohnung und die damit verbundene Erholung stark eingeschränkt ist.

Grüße

was hilft es, wenn man hier ein paar euro bekäme, die SItuation ist noch immer sh...
Ich würde eher die Verwaltung hinzerren und mich kümmern, dass die Situation verbessert wird. Für 15% kommt niemand hinter den Ofen vor ...
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.538
921
ich benötige mal einen Fachkundigen Rat.
Nun wäre meine Frage ob hier eine Mietminderung von 15%§ 536 BGB möglich ist, da die Nutzung der Wohnung und die damit verbundene Erholung stark eingeschränkt ist.

Ab zum Mieterverein. Die Mitgliedschaft kostet nicht die Welt, ist billiger als ein Anwalt, und die Leute kennen sich dort gut aus. Mietprobleme habe ich schon alles einmal komplett durch.
 
G

Globaltravelmaster

Guest
Guten Morgen,

vielen lieben Dank für eure Antworten. Wie schon einige richtig geschrieben haben, geht es mir nicht ums maximieren (sonst würde ich ja meine Miete von Revolut aus bezahlen das ich vorher mit der Amazon Visa aufgeladen habe) , sondern um Druck gegenüber Vermieter und Hausverwaltung aufzubauen. Ich werde mich mal beim Mieterbund erkundigen.

Klar ist die gefühlte Belastung immer höher wie die tatsächliche. Ich kenne aber einige Leute die z.B. Gerüst-oder Malerfirmen haben und die mir bestätigen konnten das so ein Haus maximal 2 Wochen dauernd sollte, mit Gerüst und Malerarbeiten. Wir müssen das ganze nun aber schon seit 2 Monate ertragen und es soll auch noch 3 Wochen dauern.

Zu meiner Flugstatistik sag ich nix....:)
 
  • Like
Reaktionen: juliuscaesar

Gargleblaster

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
605
638
Moin, bin Vermieter und Mieter: Gibt nichts, was es nicht gibt.

Erkläre Deinem Vermieter zügig, dass Du die Miete mit Bezug auf die Mängel ab sofort unter Vorbehalt zahlst.

Google > "Miete / Vorbehalt" hilft.

Das gibt Dir Zeit zur Prüfung, Du versäumst keine Fristen und Du riskierst keine Kündigung wegen unangemessener Minderung der Miete.

"Gerüstarbeiten" liest sich schwammig. Erkundige Dich, welche Instandsetzung oder Modernisierung der Vermieter genau erledigt. Das Gerüst steht ja nicht zum Selbstzweck in der Gegend rum.

Gutes Gelingen!
 

DerOecher

Erfahrenes Mitglied
24.11.2019
313
83
Kann den Mieterverein nur empfehlen. Die übernehmen für ein paar Euro auch den Schriftverkehr mit der Hausverwaltung. Die ausführlichen Schreiben der Fachanwälte mit Fristsetzung und Androhung des Gerichtsverfahrens wirken viel stärker als die Beschwerden der Laien und führen schneller zur Lösung des Problems.