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Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe ein folgendes Problem und hoffe, dass mir jemand helfen kann:
Wir haben eine Eigentumswohnung in einem Neubau vom Bauträger gekauft. Die Wohnung ist 600 km entfernt. Fertigstellungstermin war eigentlich November 2018, im Vertrag hat man sich ein Fenster bis Februar 2019 gelassen. Soweit okay.
Die Kommunikation war und ist bereits eine Katastrophe. Letztendlich wurde eine Übernahme der Wohnung für September 2019 terminiert. Am Abend vorher kam eine SMS in welcher mitgeteilt wurde, dass es nur eine Abnahme sein wird, eine Nutzung der Wohnung ausgeschlossen ist. Die Abnahme fand mit einem Gutachter unter Vorbehalt statt. Es waren diverse Mängel vorhanden. Ein Schlüssel wurde uns ausgehändigt. Letztendlich wurde die Nutzungsaufnahme für November 2019 mitgeteilt. Wir hatten schriftlich eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt. Auf mehrfache Nachfrage wurde uns diese dann kurz bestätigt. Eine Mängelbeseitigung fand jedoch nicht statt. Im Gegenteil, es sind weitere, kleinere Mängel hinzugekommen.
Nach der Nutzungsaufnahme durch uns wurde die Wohnung zudem ohne vorherige Rücksprache bzw. Erlaubnis betreten. Es wurden wohl kleinere Arbeiten durchgeführt.
Für das Gemeinschaftseigentum stellte ein Gutachter ebenfalls diverse Mängel fest.
Zahlungen wurden durch uns bisher immer pünktlich und in voller Höhe geleistet, bisher 83,1 % der Kaufsumme.
Da eine Mängelbeseitigung noch aussteht und wir zudem weitere Schadensersatzansprüche haben (zusammen ca. 28000,-), wurden weitere Zahlungen durch uns nicht mehr vorgenommen.
Der Bauträger verlangt nun für die Übersendung der restlichen Schlüssel die Zahlung von 96,5 % (inkl. der 5% Sicherung, welche für unsere Forderungen auch gar nicht ausreichen würde) der Kaufsumme.
Wir haben den Bauträger mehrfach angeschrieben und eine gütliche Einigung vorgeschlagen. Zunächst keine Reaktion. Dann ein Entgegenkommen, man bot uns ca. 20% unserer Schadensersatzansprüche/Mängel. Also nicht akzeptabel.
Probleme gab es übrigens mit allen Käufern. Viele haben jedoch gezahlt, um dem Ärger aus dem Weg zu gehen.
Jetzt könnte man sagen, ich tausche einfach das Schloss aus. Es ist jedoch eine Schließanlage. Somit habe ich zwar Schlüssel für die Wohnung, aber immer nur noch einen für das Haus. Zudem stehen wir dann noch nicht im Grundbuch. Wir sind aktuell Besitzer, aber nicht Eigentümer. Sehe ich das so richtig?
Gibt es ähnliche Erfahrungen und kann jemand Tipps geben?
Danke im voraus
Ramon
ich habe ein folgendes Problem und hoffe, dass mir jemand helfen kann:
Wir haben eine Eigentumswohnung in einem Neubau vom Bauträger gekauft. Die Wohnung ist 600 km entfernt. Fertigstellungstermin war eigentlich November 2018, im Vertrag hat man sich ein Fenster bis Februar 2019 gelassen. Soweit okay.
Die Kommunikation war und ist bereits eine Katastrophe. Letztendlich wurde eine Übernahme der Wohnung für September 2019 terminiert. Am Abend vorher kam eine SMS in welcher mitgeteilt wurde, dass es nur eine Abnahme sein wird, eine Nutzung der Wohnung ausgeschlossen ist. Die Abnahme fand mit einem Gutachter unter Vorbehalt statt. Es waren diverse Mängel vorhanden. Ein Schlüssel wurde uns ausgehändigt. Letztendlich wurde die Nutzungsaufnahme für November 2019 mitgeteilt. Wir hatten schriftlich eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt. Auf mehrfache Nachfrage wurde uns diese dann kurz bestätigt. Eine Mängelbeseitigung fand jedoch nicht statt. Im Gegenteil, es sind weitere, kleinere Mängel hinzugekommen.
Nach der Nutzungsaufnahme durch uns wurde die Wohnung zudem ohne vorherige Rücksprache bzw. Erlaubnis betreten. Es wurden wohl kleinere Arbeiten durchgeführt.
Für das Gemeinschaftseigentum stellte ein Gutachter ebenfalls diverse Mängel fest.
Zahlungen wurden durch uns bisher immer pünktlich und in voller Höhe geleistet, bisher 83,1 % der Kaufsumme.
Da eine Mängelbeseitigung noch aussteht und wir zudem weitere Schadensersatzansprüche haben (zusammen ca. 28000,-), wurden weitere Zahlungen durch uns nicht mehr vorgenommen.
Der Bauträger verlangt nun für die Übersendung der restlichen Schlüssel die Zahlung von 96,5 % (inkl. der 5% Sicherung, welche für unsere Forderungen auch gar nicht ausreichen würde) der Kaufsumme.
Wir haben den Bauträger mehrfach angeschrieben und eine gütliche Einigung vorgeschlagen. Zunächst keine Reaktion. Dann ein Entgegenkommen, man bot uns ca. 20% unserer Schadensersatzansprüche/Mängel. Also nicht akzeptabel.
Probleme gab es übrigens mit allen Käufern. Viele haben jedoch gezahlt, um dem Ärger aus dem Weg zu gehen.
Jetzt könnte man sagen, ich tausche einfach das Schloss aus. Es ist jedoch eine Schließanlage. Somit habe ich zwar Schlüssel für die Wohnung, aber immer nur noch einen für das Haus. Zudem stehen wir dann noch nicht im Grundbuch. Wir sind aktuell Besitzer, aber nicht Eigentümer. Sehe ich das so richtig?
Gibt es ähnliche Erfahrungen und kann jemand Tipps geben?
Danke im voraus
Ramon