AB: Beschwerde Ignoriert?

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MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
6
Wien
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...The initial charge - booked from my debit card - was €300.- and I paid €225.- in cash at the airport; a fairly substancial sum for a budget airline. I'm starting to think that Air Berlin is ignoring me because the first payment was through a debit card and the second in cash, which means that neither payment is covered by credit card regulations and Air Berlin can stonewall and defraud me unless I start actual legal proceedings. I find the entire situation outragous and would like to know whether other Air Berlin customers have had similar experiences.
...

Genau diesen Teil des Mails oder zukünftigen Einschreibens halte ich für problematisch. Aus zweierlei Gründen:

(a) Im ersten Satz ist nach dem Strichpunkt eine Abwertung von AB
(b) ist ein halbherziges in Aussicht stellen von rechtlichen Schritten

Und ich kann mir nicht vorstellen das der Satz "I find the entire situation outragous and would like to know whether other Air Berlin customers have had similar experiences." Teil des Mails an AB war.

Bei (a) ist das ganze klar. So etwas führt dazu, dass der SB sofort an seinen Vorgesetzten weiterleitet und das verzögert Bearbeitungen ungemein. Entweder sachlich bleiben und keine Wertungen abgeben oder wirklich eine Breitseite abfeuern. Aber nicht so ein Mittelding.

(b) impliziert, dass man sich rechtliche Schritte nicht traut, einem das zu mühsam ist, etc. Daher nicht vage davon sprechen, sondern konkret mit Fristsetzung androhen. Der kleine Beisatz "darf ich sie darüber informieren, dass ich von meiner Rechtschutzversicherung bereits eine Deckungszusage für weitere Schritte habe" wirkt oftmals schnelle Wunder.
 

espiderman24

Erfahrenes Mitglied
04.06.2015
343
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Was soll das Einschreiben bzw. die GVZ-Zustellung hier eigentlich bringen? Man muss doch mal differenzieren, wann und wofür es drauf ankommen soll, den Zugang eines Schreibens beweisen zu können.

Im o.g. Fall des großen Telefonanbieters ging es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um eine Kündigung - also eine einseitige und empfangsbedürftige Erklärung. Erst durch Zugang des Schreibens wird die Rechtsfolge - nämlich die Beendigung des Vertrages - ausgelöst. Da kommt es dann wirklich drauf an, dass man den Zugang der Kündigung beweisen kann.

Die Kosten für den Katzentransport sind bereits doppelt angefallen und der Erstattungsanspruch gegenüber Airberlin besteht. Ob ich diesen telefonisch, per Mail, persönlich am Saatwinkler Damm oder durch irgendwie geartete Schreiben geltend mache, ändert doch an dem Anspruch erstmal gar nichts. Da Airberlin ja auch nicht Erna Müller von nebenan ist, die in ihrem Leben vielleicht drei Einschreiben erhält, wird man dort von derartiger Post auch nicht sonderlich beeindruckt sein und schneller oder anders als auf E-Mails reagieren. Die Kohle für Einschreibebriefe oder GVZ-Zustellungen kann man sich hier also ohne weiteres sparen.

Allenfalls könnte man darüber diskutieren, ob man Airberlin belegbar in Verzug setzen muss, damit etwaige weitere Rechtsverfolgungskosten ersatzfähig sind. Das dürfte hier aber auch hinfällig sein, da Airberlin bereits durch das doppelte Kassieren für den Transport gegen Vertragspflichten verstoßen und Schadensersatzansprüche begründet hat.

Die Frage ist doch hier nur noch, ob man die Sache wegen des Popelbetrages "durchzieht" oder ob man einen Haken dranmacht und für weitere Buchungen seine Konsequenzen zieht.
 
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