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Zu Fonds und ähnlichen Anlagen kann ich nichts sagen, da ich mich damit nur kurz beschäftigt hatte. Mein Thema sind Versicherungen.
Bei der privaten Vorsoge trifft man auf zwei Probleme. Zum einen müssen alle Renten ab 2040 gemäß Aterseinkünftegesetz versteuert werden und man überschreitet früher oder später den Sparerfreibetrag bei einem Anlagehorizont von über 30 Jahren. Dann kommt es zwangsläufig zu einer Doppelbesteuerung.
Bei einer Versicherung werden mit den Beiträgen der Versicherten zuerst die Provision(en), danach die eigentliche Versicherungsleistung und erst dann der Kapitalstock angesammelt, weshalb deren Renditen eher mau ausehen, schonmal auch die Garantieverzinsung auf Sichtweite des Sparbuchs abgesenkt wurde. Dem kann man bis zu einem gewissen Grade mit einem Abschluß bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) entkommen. Diese Versicherungen sind eher genossenschaftlich organisiert und zahlen keine oder keine hohen Provisionen. Weiterhin bieten viele AG Gruppenverträge als betriebliche Altervorsoge an. Der Gruppenvertrag läuft auf den AG während der AN ,,nur" der Begünstigte ist. Diesen Gruppenvertrag kann man zwar beleihen, wenn es mal eng werden sollte, doch nicht verkaufen. Auch bei ihnen fallen keine oder geringe Provisionen an.
Wenn ein AG bei der Entgeltumwandlung tatsächlich die eingesparten Sozialabgaben als ,,Bonus" obendarauf packt, sprechen wir hier von rd. 20%. Bei 4% der BBG in der ges. RV bedeutet dies z. Zt. 2.688€ jährlich zzgl. dem 20%-Bonus von 537,60€. Nicht vergessen darf man, dass in dem gewandelten Maß auch die ges. Rente sinkt. Über die Einsparungen der Sozialbeiträge muß man bei Lst.Kl. I für 2.688€ nur selbst rd. 2.000€ aufbringen.
Ob sich heute noch pauschalversteuerte ansonsten aber sozialversicherungsfreie Versicherungen lohnen, hängt vom Einzelfall ab, unterliegen sie doch ebenfalls später dem AltEinkG.
Auch wenn die Beträge mittlerweile lächerlich anmuten, sollte man die Alterversorgungswirksamen (früher Vermögensbildende) Leistungen nicht liegen lassen. Über 30 Jahre kommt hier doch ansehnlicher ,,Mist" zusammen.
Manche AG bieten auch eine Betriebsrente an. Auch sie muß im Alter versteuert werden, das sie kmpl. aus dem Brutto erwirtschaftet wird. Manche AG haben dafür ein Mischmodell: 12% eines Durchschnittsbruttos kommt vom AG und weitere 12% vom AN in Form von Gutstunden.
Auch hier rentiert sich die Teilnahme.
Das Geld aber einfach nur auf die ,,hohe Kante", bei dem derzeit gültigen Sparerfreibetrag ... eher nicht.
Eigentlich bietet jeder seriöse AG eine Betriebsrente an.
Die Rentenminderung gilt nur, wenn Du unter der BBG der GRV bist.
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