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Ist es richtig, dass man arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten immer bei seinen ehemaligen Arbeitgebern beantragen muss (öffentlicher Dienst mal ausgenommen - dort übernehmen das oft die Zusatzkassen) und dort auch den Bescheid der gesetzlichen Rentenversicherung vorlegen muss? Oder gibt es irgendwie eine Möglichkeit, das zu umgehen und das direkt über die Versicherung zu beantragen?
Ich stelle mir auch die Frage, ob das datenschutzrechtlich seine Ordnung hat, wenn ein ehemaliger Arbeitgeber (nur) für die Annahme und Weiterleitung des Antrags an die Versicherung (noch) zuständig ist.
Ich stelle mir auch die Frage, ob das datenschutzrechtlich seine Ordnung hat, wenn ein ehemaliger Arbeitgeber (nur) für die Annahme und Weiterleitung des Antrags an die Versicherung (noch) zuständig ist.