BGH bestätigt Recht auf Entschädigung bei Flugverspätung

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chris-99

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MUC
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BGH bestätigt Recht auf Entschädigung bei Flugverspätung

21.02.2010

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals eine Fluggesellschaft rechtskräftig zur Entschädigung ihrer Passagiere wegen einer längeren Verspätung verurteilt. Nach dem Urteil muss die Charterfluggesellschaft Condor klagenden Reisenden eine Entschädigung von 600 Euro pro Person zahlen, weil ihr Flug von Kanada nach Frankfurt am Main mit 25-stündiger Verspätung ankam. Der BGH verwies zur Begründung auf ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und wies die Forderung von Condor zurück, den Fall erneut dem EuGH vor zulegen.

Laut Urteil bestehen "keine Zweifel" an der Gültigkeit der EU-Fluggastrechteverordnung, die Entschädigungen bei verspäteten Flügen vorsieht. Der EuGH habe dies entschieden und dabei seine Auslegungskompetenz im Gegensatz zur Ansicht von Condor nicht überschritten. Eine erneute Vorlage beim EuGH sei deshalb nicht nötig.

Nach der Grundsatzentscheidung des Luxemburger Gerichts vom vergangenen November haben Reisende ab einer dreistündigen Flugverspätung in den meisten Fällen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Schadenersatz gibt es außerdem, wenn ein Flug annulliert wird oder überbucht ist.

© AFP - Agence France Presse
 

kexbox

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04.02.2010
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Die Besonderheit an der Entscheidung:

Eine LANGE Verzögerung wird einem Ausfall eines Fluges gleichgestellt, der ja noch mehr "Kompensation" und Rechte beinhaltet. Das ist in den Pressemitteilungen leider nicht deutlich geworden.
 

reisefan

Erfahrenes Mitglied
09.05.2009
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Muc
sehr schön!
Bin gespannt, ob Condor bei mir auch rumzickt, 18 Std Verspätung Hurghada-Muc....
Nach 3 Wochen hab ich gestern ein Schreiben erhalten, indem ich meine Buchungsbestätigung inkl. Reisepreis und -dauer hinschicken soll!
Bin gespannt, ob ich die 400 Euro Entschädigung erhalte, wenn die sehen, dass der ganze Urlaub nur 800 gekostet hat!