BGS und Zollkontrollen MUC T2 Busankunft

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hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
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Paralleluniversum
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ich kann mich alles in allem nur rcs anschließen. Ich fliege sehr oft ex MUC bzw. komme da an und bin noch nie an den Zoll geraten (egal ob T1 oder T2 und ob Bus oder Finger) und hab eig. auch noch nie wirklich gesehen dass andere Leute "gezollt" wurden.
Im Gegenteil, es stehen fast nie irgendwelche Zöllner rum, egal ob man in der Früh aus den USA kommt, Mittags aus Kairo, Abends aus Spanien.

Ich wurde schon 2x in MUC abgefangen. Einmal ging's gut, einmal nicht.....

Sehe oft Beamte da stehen und drin wird ausgeräumt. Manchmal wünsche ich mir auch, dass mehr da stehen. Wenn mal wieder ein Flug aus südöstlicher Gegend ankam und die Passagiere mit den Gepäckwaren dutzende Koffer und Schachteln durchschieben....
 

Sunseeker

Erfahrenes Mitglied
08.09.2009
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Im Normalfall hast du aus D eine Abmeldebescheinigung und im guenstigsten Fall eine entsprechende Auslandsadresse im Pass stehen.
Falls nicht, aber der Zollbeamte hat einen guten Tag, reicht dein auslaendischer Wohnsitznachweis (Fuehrerschein oder was immer es da gibt), evtl in Kombination mit dem entsprechenden Visum. Ansonsten musst du u.U. die Waren entsprechend voruebergehend verzollen und bei erfolgter Ausfuhr bekommst du dein Geld wieder (eigentlich eine Sicherheitsleistung deren Hoehe genau dem Zoll/Einfuhrumsatzsteuer entspricht). Weitere Gebuehren kostet das nicht (*staun*), aber Zeit/Aufwand. Bei privater Einfuhr muesste dir der Zoll auch noch beim Papierkram helfen - wenn du allerdings nicht freiwillig durch die rote Tuer gegangen bist, sondern du an der gruenen angehalten wurdest, koennte sich das Hilfe-Thema wg. Zollbetrug schon erledigt haben.

So habe ich es mir erst vor kurzem in FRA erklaeren lassen (freiwillig, an dem Tag hatte ich Zeit und nichts dabei :cool:) - schriftlich geben wollte man mir aber hoechstens den Teil mit der roten Tuer und der temporaeren Einfuhr - ausserdem kann der Zoll wohl bei freiwilliger Einfuhr im privaten wohl auf die Sicherheitsleistung verzichten, kommt sicher drauf an wie vertrauenswuerdig du auftrittst :)

Problematisch ist es vor allem wenn man zusaetzlich auch noch in D angemeldet ist - was ja je nach Situation sinnvoll sein kann, bsp solange man in D auch noch Immobilien hat, sich dort gelegentlich aufhaelt und auch noch Autos auf sich zugelassen hat. Das deutsche Melderecht kennt keinen Zweitwohnsitz im Ausland, dementsprechend muss man sich wohl entweder komplett abmelden, oder der deutsche Wohnsitz ist der Hauptwohnsitz, auch zolltechnisch. Ob du steuerpflichtig in D bist, ist davon erstmal unabhaengig.

IANAL, ob alles so korrekt ist weiss ich nicht, aber die Jungs (und Maedels:D) in FRA haben es zumindest recht kompetent erklaert, .

Genau, am einfachsten ist, in deinem Reisepass steht unter Wohnsitz deine Auslandsadresse. Am besten noch, wenn der Reisepass von einem ausländischem Konsulat ausgestellt wurde.
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.001
42
www.vielfliegertreff.de
Genau, am einfachsten ist, in deinem Reisepass steht unter Wohnsitz deine Auslandsadresse. Am besten noch, wenn der Reisepass von einem ausländischem Konsulat ausgestellt wurde.

Ist natürlich doof, wenn man zwei oder mehr legitime Wohnsitze in verschiedenen Ländern hat, wie es bei vielen ja der Fall ist. Ich kenne das Problem, letztlich ist es im MUC T2 Verhandlungssache, damit durchzukommen.
 

ANK660

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.603
103
Aber kurze Anekdote am Rande, bin heute Morgen MUC-CGN mit 4U geflogen und gleichzeitig mit 2 Anzugträgern (die sich eifrig unterhalten haben) rausgegangen. Vor dem Ausgang standen a paar Zöllner rum und der eine Anzugträger läuft volle Kanne in einen rein und schnauzt ihn an wieso er sich denn da so sau blöd in den Weg stellen würde, des wär ja unglaublich und ob er sich nicht nen anderen Ort zum hausieren suchen könnte.
Der Zöllner war so baff dass er gar nix gesagt hat und schwupps waren die zwei auch schon draussen und weg. Ich sag mal so, interessante Erfahrung bei der ich doppeldeutig schmunzeln musste :)

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Klasse wie Arroganz siegen kann..... ich muss das auch mal lernen :confused:
 

krypta

Erfahrenes Mitglied
23.05.2009
3.493
2
Speziell bei Flügen in die Schweiz bzw. aus der Schweiz ist der Zoll auf der Suche nach unangemeldetem Bargeld in grösseren Mengen...

Und nach Kontoauszügen bzw Bankdokumenten jeder Art.

Extreme Kontrollen fanden statt, als einst die Kavallerie ausrücken sollte. Jetzt hat es ich wieder beruhigt.