Birdstrike?

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Sumsang

Neues Mitglied
02.02.2020
7
0
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Hallo zusammen,
Ich bin am 28.05.2019 mit der TK1528 von DUS nach IST geflogen und habe wegen Verspätung diese Fluges bei der Ankunft in DUS von mehr als 2 Stunden meinen Anschlussflug von IST nach BKK verpasst. Nun habe ich online bei Turkish Airlines die Fluggastentschädigung geltend gemacht und als Antwort kam, dass der Grund der Verspätung ein Vogelschlag an der Maschine gewesen sei und sie deshalb keine Erstattung leisten müssen. Soweit, so schlecht...
Meine Frage dazu:Kann das hier jemand verifizieren, b.z.w. gibt es irgendwo eine Datenbank, die diese Vorfälle erfasst? Schließlich kann das ja erst mal jeder behaupten um nicht zahlen zu müssen oder die Leute abzuwimmeln.
Vielen Dank im Voraus
Gruß
 

DTM88

Aktives Mitglied
03.07.2012
124
231
Auf avherald.com
Dort taucht am 28.05. allerdings kein Vorfall bei Turkish Airlines auf. Kann aber natürlich auch sein, dass es einfach nicht gemeldet wurde ..
 

grandslam

Erfahrenes Mitglied
02.09.2011
282
0
Hattest du nichts während des Fluges gemerkt? Z.B. Geruch nach gegrillten Hähnchen?
Wo und wann war denn die Verspätung eingetreten? Zu spät in Dus abgeflogen oder zu langsam wegen dem gegrillten Hähnchen geflogen?
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.748
9.563
EDWH
Wo und wann war denn die Verspätung eingetreten? Zu spät in Dus abgeflogen oder zu langsam wegen dem gegrillten Hähnchen geflogen?

Kann eigentlich nur auf TK1529 (IST-DUS) passiert sein, anschließend ist die Maschine durchgecheckt (?) worden.

unbenannte7jf0.png


Ist das überhaupt zulässig? Ich hätte jetzt gesagt, dass nach einem Vogelschlag mehr gemacht werden muss, als eine kleine (<2 Stunden) Kontrolle...
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.799
2.014
Wenn der Techniker vor Ort ist und nichts kaputt, ist das vermutlich schon machbar. Was willst du mehr machen, als ins Triebwerk reinschauen? Wenn nichts kaputt ist drüfte das schon passen.

Edit: wenn der Birdstrike auf dem Hinflug passiert ist, dann hätte der TO in DUS durchaus mitbekommen können, dass der Flieger da ist und rumsteht, weil er noch kontrolliert werden muss.
 
Zuletzt bearbeitet:

Sumsang

Neues Mitglied
02.02.2020
7
0
Vielen Dank für Eure Antworten! Ich habe mittlerweile eine Rechtsanwältin kontaktiert und die hat bei der Luftfahrtbehörde NRW nachgefragt. Dort war aber nichts bekannt und die meinten auch, dass dies von den Airlines nicht zwingend gemeldet werden muss. Ich habe nun Turkish Airlines nochmal kontaktiert und auf Anraten der Anwältin um einen offiziellen Nachweis des Vogelschlages gebeten. Mal schauen ob und was da kommt, wobei ich mich auch wundere, dass die diesen Nachweis nicht bereits bei der Antwort mit dem Vogelschlag mitgeliefert haben, wenn sie das behaupten.
 

190th ARW

Erfahrenes Mitglied
02.07.2015
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1.069
Vielen Dank für Eure Antworten! Ich habe mittlerweile eine Rechtsanwältin kontaktiert und die hat bei der Luftfahrtbehörde NRW nachgefragt. Dort war aber nichts bekannt und die meinten auch, dass dies von den Airlines nicht zwingend gemeldet werden muss. Ich habe nun Turkish Airlines nochmal kontaktiert und auf Anraten der Anwältin um einen offiziellen Nachweis des Vogelschlages gebeten. Mal schauen ob und was da kommt, wobei ich mich auch wundere, dass die diesen Nachweis nicht bereits bei der Antwort mit dem Vogelschlag mitgeliefert haben, wenn sie das behaupten.

Weil du im ersten Step eine Kurzantwort bekommst um abgewimmelt zu werden.
Wer sollte sich da die Mühe machen und, sollte er überhaupt dazu verpflichtet sein, bei einer Fachabteilung Nachweise anfordern?
 

Rampenkasper

Aktives Mitglied
20.06.2019
203
307
MUC
Was willst du denn für einen Nachweis? Soll dir die Airline ne Kopie vom Tech Logbook zukommen lassen? Oder das zerfledderte Federvieh als Paket zuschicken?

Birdstrike Inspections können unter Umständen recht schnell gehen, solange der Vogel nicht das Triebwerk, Fahrwerk oder irgendeinen Sensor erwischt hat und keine Delle beim Einschlag hinterlassen hat.

Ich habe keinen Zugriff mehr auf die FR24-Daten von letztem Mai, aber ich interpretiere den Screenshot so, als wäre der eigtl. geplante Flieger AOG gegangen, und man hat den eigentlich als Nightstopper geplanten Flieger genommen, um den Rückflug durchzuführen, wenn man sich mal so die STAs/STDs von den Flügen anschaut.
 

Sumsang

Neues Mitglied
02.02.2020
7
0
Zum Beispiel so einen Nachweis, den die Airline auch vor Gericht erbringen müsste um ihre Behauptung zu beweisen, wenn es zu einer Klage kommt. Darum meine ursprüngliche Frage, da in der Luftfahrt ja eigentlich alles peinlich dokumentiert wird (dachte ich zumindest bisher)
 

Sumsang

Neues Mitglied
02.02.2020
7
0
@190th ARW Mag sein, allerdings stand in der Antwort dass man nachgeforscht hat was der Grund der Verspätung war. Ein angehängter screenshot hätte mich z.B. schon zufrieden gestellt und auch der Airline weitere Rückfragen erspart. Von gelebter Transparenz gegenüber einem Kunden ganz zu schweigen.
 
Zuletzt bearbeitet:

hannes08

Erfahrenes Mitglied
19.08.2011
3.950
462
GRZ
Hattest du nichts während des Fluges gemerkt? Z.B. Geruch nach gegrillten Hähnchen?
Wo und wann war denn die Verspätung eingetreten? Zu spät in Dus abgeflogen oder zu langsam wegen dem gegrillten Hähnchen geflogen?

Ich entnehme den Ausführungen, dass der angebliche Vogelschlag für die Verspätung des Fluges nach DUS verantwortlich war.
 

Sumsang

Neues Mitglied
02.02.2020
7
0
Kleines Update: Der customer service der TK meint, sie hätten mir mit der Behauptung es handelte sich um eine Verspätung wegen Vogelschlags bereits alle notwendigen Informationen gegeben. Ich habe die Sache nun meiner Anwältin übergeben...
 

190th ARW

Erfahrenes Mitglied
02.07.2015
1.585
1.069
Kleines Update: Der customer service der TK meint, sie hätten mir mit der Behauptung es handelte sich um eine Verspätung wegen Vogelschlags bereits alle notwendigen Informationen gegeben. Ich habe die Sache nun meiner Anwältin übergeben...

Viel Erfolg, ich hoffe, die Dame verfügt über eine adäquate Expertise um ein solches Thema anzugehen. Wobei eine Watschn für TK schon zu begrüßen wäre...
 

MikeGolf

Erfahrenes Mitglied
15.02.2016
314
99
Kleines Update: Der customer service der TK meint, sie hätten mir mit der Behauptung es handelte sich um eine Verspätung wegen Vogelschlags bereits alle notwendigen Informationen gegeben. Ich habe die Sache nun meiner Anwältin übergeben...
Hier ist eindeutig die Airline in der Beweispflicht, nicht der Fluggast. Fakt ist, der Flieger war verspätet und der Passagier hat sein Ziel dadurch mit erheblicher Verspätung erreicht. Nach den europäischen Fluggastrichtlinien hat der Fluggast Anspruch auf Entschädigungsleistungen. Ausnahme (höhere Gewalt) finden sich in Absatz 14 und 15. Es genügt dabei keinesfalls, dass ein Flugzeug wegen eines vorangegangenen Ereignisses ausgefallen ist. Die Airline muss auch alles getan haben, um den pünktlichen Flug dennoch zu ermöglichen (Stellung einer Ersatzmaschine, Umbuchen auf einen anderen Flug). Selbstverständlich muss sie das auch notfalls vor Gericht beweisen können. Wie sie das tut, bliebt ihr überlassen. Kann sie das nicht, hat der Passagier Anspruch auf seine Entschädigung.

Natürlich besteht hier das Risiko, das TK mit ausreichendem Beweismaterial, wie Wartungsprotokoll, Logbuch, etc. den Vogelschlag beweist und auch nachweisen kann, dass kurzfristig kein Ersatzflug verfügbar war. Oft führt die Drohung mit Klage aber schon zum Einlenken.


https://eur-lex.europa.eu/resource....a7-8bf4-b0f60600c1d6.0002.02/DOC_1&format=PDF
 

Sumsang

Neues Mitglied
02.02.2020
7
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Viel Erfolg, ich hoffe, die Dame verfügt über eine adäquate Expertise um ein solches Thema anzugehen. Wobei eine Watschn für TK schon zu begrüßen wäre...
Danke, ich glaube aber kaum dass dieser Fall bei der Airline eine nachhaltige Veränderung im Umgang mit Kunden bewirken wird. Mal schauen was raus kommt...
 

Sumsang

Neues Mitglied
02.02.2020
7
0
Hier ist eindeutig die Airline in der Beweispflicht, nicht der Fluggast. Fakt ist, der Flieger war verspätet und der Passagier hat sein Ziel dadurch mit erheblicher Verspätung erreicht. Nach den europäischen Fluggastrichtlinien hat der Fluggast Anspruch auf Entschädigungsleistungen. Ausnahme (höhere Gewalt) finden sich in Absatz 14 und 15. Es genügt dabei keinesfalls, dass ein Flugzeug wegen eines vorangegangenen Ereignisses ausgefallen ist. Die Airline muss auch alles getan haben, um den pünktlichen Flug dennoch zu ermöglichen (Stellung einer Ersatzmaschine, Umbuchen auf einen anderen Flug). Selbstverständlich muss sie das auch notfalls vor Gericht beweisen können. Wie sie das tut, bliebt ihr überlassen. Kann sie das nicht, hat der Passagier Anspruch auf seine Entschädigung.

Natürlich besteht hier das Risiko, das TK mit ausreichendem Beweismaterial, wie Wartungsprotokoll, Logbuch, etc. den Vogelschlag beweist und auch nachweisen kann, dass kurzfristig kein Ersatzflug verfügbar war. Oft führt die Drohung mit Klage aber schon zum Einlenken.


https://eur-lex.europa.eu/resource....a7-8bf4-b0f60600c1d6.0002.02/DOC_1&format=PDF

Danke für die Info! Wenn es den Vogelschlag tatsächlich gegeben hat, ist es OK für mich. So ist halt die Regelung. Zudem habe ich kein Kostenrisiko und kann somit das Ergebnis entspannt abwarten. Was mich an der Verspätung besonders geärgert hat war, dass man in DUS beim verspäteten Abflug gesagt hat: "da gehen noch einige andere Maschinen an diesem Abend nach BKK und sie werden dann umgebucht". Wenn man uns in DUS über die Verspätung informiert hätte, wäre ich wieder nach Hause gefahren und am nächsten Tag geflogen anstatt um 3 Uhr nachts im neuem riesigem IST Terminal ohne Beschilderung von einem Transferschalter zum nächsten geschickt zu werden und morgens um 5 in einem Hotel in der Pampa von Istanbul zu landen. Zum Glück passiert sowas ja relativ selten.