KL: Bitte um Hilfe KLM: 1) Andere Airline und 2) Annullierung

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Tine1805

Reguläres Mitglied
18.12.2022
42
27
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Liebe Vielflliger,

ich bitte um einen Rat, wie ich vorgehen soll. Die KLM Website ist dabei nicht sehr hilfreich. Da habe ich mich durch die Fluggastrechte durchgeklickt, aber nichts Passendes gefunden.

Gebucht war am 13.8.23 für 4 PAX
KL1986 um 10.25 ab BSL nach AMS in Economy mit Economy Comfort Sitzen mit KLM Cityhopper
--> hier wurden wir mit German Airways befördert, folglich gab es keine Economy Comfort Sitzplätze

KL641 am selben Tag verlief zufriedenstellend

Der Rückfug am 31.8.23 wurde am 30.8.23 wegen technischer Probleme bei der Langstrecke (KL652) gecancelled. Eine E-Mail dazu liegt vor.

Gebucht war
IAD - AMS mit KL 652 - Abflug 17.25 Uhr
und AMS - BSL mit KL 1985 - Ankunft in BSL 9.55 Uhr

Nach langen Verhandlungen über WhatsApp und Telefon wurden wir schließlich umgebucht auf
LH 417 - 15.20 Uhr ab IAD - Ankunft
und LH 1200 - Ankunft 7.50 Uhr in BSL

Hier standen uns auch keine Economy Comfort Sitze zur Verfügung.
Daher möchte ich die Reservierung für diese extra teuren Sitzplätze zurückerstattet haben.
Wo / wie beantrage ich diese?

Nach meine Recherchen steht uns zudem wegen des früheren Abflugs von 2 Stunden und 5 Minuten eine Entschädigung von € 300,- pro PAX zu.
Ist das richtig?
Wo / wie beantrage ich diese?
 

Rennois

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
1.082
1.197
37
Deutschland
meine.flugstatistik.de
Ich würde hier drüber gehen:

1693672653024.png
und hier eine Beschwerde einreichen bearbeiten oder verfolgen.

Dann einloggen bzw. Buchung Code und Namen eingeben und dann den Fall schildern.

Wegen den 300€ weis ich nicht aber einfach Entschädigung bezüglich EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 fordern. Und je nach dem wie die Antwort von KLM ist dann weiter reagieren.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.007
3.265
CGN / MUC / ZRH / EWR
Liebe Vielflliger,

ich bitte um einen Rat, wie ich vorgehen soll. Die KLM Website ist dabei nicht sehr hilfreich. Da habe ich mich durch die Fluggastrechte durchgeklickt, aber nichts Passendes gefunden.

Gebucht war am 13.8.23 für 4 PAX
KL1986 um 10.25 ab BSL nach AMS in Economy mit Economy Comfort Sitzen mit KLM Cityhopper
--> hier wurden wir mit German Airways befördert, folglich gab es keine Economy Comfort Sitzplätze

KL641 am selben Tag verlief zufriedenstellend

Der Rückfug am 31.8.23 wurde am 30.8.23 wegen technischer Probleme bei der Langstrecke (KL652) gecancelled. Eine E-Mail dazu liegt vor.

Gebucht war
IAD - AMS mit KL 652 - Abflug 17.25 Uhr
und AMS - BSL mit KL 1985 - Ankunft in BSL 9.55 Uhr

Nach langen Verhandlungen über WhatsApp und Telefon wurden wir schließlich umgebucht auf
LH 417 - 15.20 Uhr ab IAD - Ankunft
und LH 1200 - Ankunft 7.50 Uhr in BSL

Hier standen uns auch keine Economy Comfort Sitze zur Verfügung.
Daher möchte ich die Reservierung für diese extra teuren Sitzplätze zurückerstattet haben.
Wo / wie beantrage ich diese?

Nach meine Recherchen steht uns zudem wegen des früheren Abflugs von 2 Stunden und 5 Minuten eine Entschädigung von € 300,- pro PAX zu.
Ist das richtig?
Wo / wie beantrage ich diese?
Wie wär's mit formlos bei der Airline per E-Mail?
Das Ding würd ich am Ende eh an Flightright und co. abgeben - in der Schweiz macht klagen selten Spaß.
 
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Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
10.583
9.392
LEJ
Bei einer Vorverlegung von zwei Stunden fünf Minuten wird es wohl keine Kompensation geben.
Bei12 Stunden sähe das anders aus.
Egal wie übel das alles ist, ihr wurdet umgebucht und das auf recht zeitnahe Flüge.
Ein Rechtsanspruch auf die gewünschten Sitzplätze bestand mE auch nicht.
Jemand anderer Ansicht?
 
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aidsch90

Erfahrenes Mitglied
27.08.2015
723
158
Nürnberg
Bei einer Vorverlegung von zwei Stunden fünf Minuten wird es wohl keine Kompensation geben.
Bei12 Stunden sähe das anders aus.
Egal wie übel das alles ist, ihr wurdet umgebucht und das auf recht zeitnahe Flüge.
Ein Rechtsanspruch auf die gewünschten Sitzplätze bestand mE auch nicht.
Jemand anderer Ansicht?
Ich hätte jetzt gesagt dass die Entschädigung zusteht. Abflug mehr als 1 h vor ursprünglicher Buchung. Dann nur um 50% Seitens der Airline gekürzt da nicht später als x Stunden angekommen.

Sowas hatte ich bei KLM in 2018 mal, durfte 1.5 h eher los, kam zur ursprünglichen Zeit an, Kürzung um 50% auf 300 Euro
 

Elephant

Erfahrenes Mitglied
11.03.2010
414
165
STR/VIE/MEX
Originaler Flug wurde annulliert = grundsätzlicher Anspruch auf Entschädigung.
Flug ab IAD erreichte innerhalb von 4h nach planmäßiger Ankunft das eigentliche Endziel (weiter als 3.500km), somit Kürzung um 50%.
Kann man doch super in der KLM-App beantragen mit Eingabe der Kontoverbindung.
Ich hatte eine Annullierung vor ca. 10 Tagen, habe das über die App beantragt und bereits eine Email von KLM über die Überweisung der 300,- €.
Die Kosten für die Rückerstattung Sitzplatzreservierung kann man ja dann noch separat anfordern.
 

Tine1805

Reguläres Mitglied
18.12.2022
42
27
Originaler Flug wurde annulliert = grundsätzlicher Anspruch auf Entschädigung.
Flug ab IAD erreichte innerhalb von 4h nach planmäßiger Ankunft das eigentliche Endziel (weiter als 3.500km), somit Kürzung um 50%.
Kann man doch super in der KLM-App beantragen mit Eingabe der Kontoverbindung.
Ich hatte eine Annullierung vor ca. 10 Tagen, habe das über die App beantragt und bereits eine Email von KLM über die Überweisung der 300,- €.
Die Kosten für die Rückerstattung Sitzplatzreservierung kann man ja dann noch separat anfordern.

Danke für die Tipps hier.

Mittlerweile habe ich mich durch die KLM Website gelesen und beides beantragt.

Zur Entschädigung kam eine Mail, dass mir persönlich als Passagier € 600,- zustehen würden.
Dies würde innerhalb 2-4 Wochen auf mein Konto überweisen werden.

Ich bin aber nicht nicht alleine geflogen, sondern hatte 3 Mitreisende. Davon wird nichts gesagt.
Muss ich für jeden Pax einzeln die Entschädigung stellen?
Ist alles dieselbe Buchungsnummer.
 

Elephant

Erfahrenes Mitglied
11.03.2010
414
165
STR/VIE/MEX
Die Entschädigung steht nicht dem Ticketzahler sondern jedem einzelnen Pax zu. Im Zweifelsfall daher immer je Pax einloggen und beantragen, kannst ja, wenn es zutrifft, immer das gleiche Empfängerkonto angeben.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.135
9.968
Originaler Flug wurde annulliert = grundsätzlicher Anspruch auf Entschädigung.
Originaler Flug wurde annulliert = grundsätzlich Wahl
  • Stornierung und volle Erstattung
  • Frühestmögliche Ersatzbeförderung
  • Ersatzbeförderung zum (späteren) Zeitpunkt deiner Wahl

Entschädigung ist komplexer...
vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn
Also nicht "grundsätzlich" sondern nur "wenn nicht".

Es gibt grundsächlich nichts wenn
  • spätestens 2 Wochen vorher annuliert
  • spätesten eine Woche vorher und Ersatzbefördung angeboten (2 Stunden früher los / 4 Stunden später da Toleranzfenster)
  • keine Woche vorher und Ersatzbefördung angeboten (1 Stunde früher los / 2 Stunden später da Toleranzfenster)
und natürlich bei außergewöhnlichen Umständen die mit zumutbaren Maßnahmen nicht zu verhindern sind.

Ersatzbefördung wurde angeboten.
Ankunft 2:05 früher ist definitiv weniger als 2 Stunden später, daraus erwächst kein Anspruch.
Abflug 2:05 früher ist mehr ale eine Stunde = Anspruch auf Entschädigung. Ausser bei außergewöhnlichen Umständen...

Mir sind bisher keine Urteile bekannt, bei denen "auf schlechteren Sitz gesetzt" als "Herabstufung" gezählt wurde. Die Tatsache, dass KLM "Economy Comfort" jahrelang wie eine PE vermarktet hat, mag dir helfen. Die Tatsache, dass sie es klar "Sitzplätze" nennen dürfte ihnen helfen, es klar als gleiche Klasse zu sehen. Also sagt die Fluggastrechteverordnung nichts zum Sachverhalt, und du bist im Zivilrecht (Vertragsbruch). Dürfte wenig Aussicht auf Erfolg mit einem sinnvollen Kosten/Nutzen Verhältnis haben und bei Flightright aus gutem Grund nicht in die Datenmaske passen.

Formlos um Rückerstattung bitten, alles andere dürfte kaum lohnen.
 

Elephant

Erfahrenes Mitglied
11.03.2010
414
165
STR/VIE/MEX

Ersatzbeförderung oder Storno kann doch aber nur gefordert werden, wenn man nicht bereits zurückgeflogen ist (wie vom OP beschrieben), von daher bleibt dann als Option genau noch die Entschädigung übrig.

Für eine Entschädigung bei angebotener Ersatzbeförderung ist es doch entscheidend, ob es eine Annullierung des Originalfluges oder "nur" eine Verspätung des gebuchten Fluges gab - oder?
Annullierung des Originalfluges innerhalb 1 Woche vor Flug = grundsätzlicher Anspruch auf eine Entschädigung und Möglichkeit der Minderung um 50% wenn die von Dir beschriebenen Zeiten eingehalten werden.

So habe ich das bisher auch von LH und KLM erhalten, ich lese das aus der Verordnung nicht anders heraus.


Da in der App bei KLM nach dem Einloggen des Fluges sowieso nur der grundsätzliche Anspruch für einen betreffenden Flug angemeldet werden kann, macht es doch Sinn, erst einmal gar nichts zur Höhe zu schreiben und die Fluggesellschaft erstmal kommen zu lassen. Laut OP kam ja bereits eine Email, in der seitens der Airline von 600,-€ die Rede war.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.135
9.968
Annullierung des Originalfluges innerhalb 1 Woche vor Flug = grundsätzlicher Anspruch auf eine Entschädigung
Oder du liest nochmal was ich geschrieben habe, oder die EU261...
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,

iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben
Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und
erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung,
das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor
der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel
höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen
Ankunftszeit zu erreichen.

kurz: NEIN. Anspruch nur wenn keine Ersatzbeförderung geboten wurde, oder die angebotene mehr als 1 Stunde früher losgeht oder mehr als 2 Stunden später ankommt.
Und natürlich nur wieder ohne Aussergewöhnliche Umstände, wie einen gefluteten Flughafen in FRA oder so.

Die 50% kommen obendrauf, wenn du zwar das 2/4 Stunden oder 1/2 Stunden Kriterium erfüllt hast, aber nicht mehr als die in Artikel 7 genannten entfernungsabhängigen Verspätungen hast.
Zum Beispiel 5000km Ersatzflug 3 Stunden später ankommen = mehr als 2 Stunden = Anspruch bei Annulierung einen Tag vorher = Artikel 5 c) iii)
Aaaaber, weil weniger als 4 Stunden gemäß Artikel 7 (2) c), gibt es nur 50%. Also €300. Wenn keine aussergewöhnlichen Umstände.

Das einzige was du grundsätzlich hast, ist der Anspruch auf Betreuungsleistungen, Artikel 9. Auch bei aussergewöhnlichen Umständen!
Inclusive dem Recht 2 Faxe zu senden ;)
 
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daewoo42

Erfahrenes Mitglied
02.11.2014
295
218
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KLM bietet die Erstattung von Zusatz-Optionen wie besondere Sitzplätze an, es gibt dazu klare Regularien.

Hier beantragen

Bei mir selbst hat es bisher bei 2 Anträgen keinerlei Probleme gegeben, die Erstattung erfolgte recht zügig.
Fall 1 war ein Upgrade am Flughafen in AMS auf C (Langstrecke), da hatten wir vorher Economy-Comfort-Sitze gebucht,
Fall 2 ebenfalls Economy-Comfort-Sitze gebucht, war einen Annullierung, recht aktuell dieses Jahr