ANZEIGE
Unabhängig von den speziellen Fare Rules beim Ticket des TOs habe ich noch das hier bei "travel-dealz.de" gefunden:
"Low Cost Airlines (Eurowings, Ryanair, Easyjet...) bieten überwiegend Oneway-Flüge an. Diese lassen sich zwar auf einem Ticket zu einem Hin- und Rückflug kombinieren, sollte man aber eines der Segmente verfallen lassen, hat dies aber keinen Einfluss auf die Gültigkeit der restlichen Flüge."
Und allgemein für Return-Tickets:
"Würde man den Hinflug verfallen lassen und nur den Rückflug nutzen oder auch nur das erste Segment verpassen, wird einem die Airline vermutlich das Boarding verweigern. Ein Ticket verfällt automatisch, wenn ein Teilsegment nicht angetreten wird! In einigen Urteilen wurde zwar schon geklärt, dass es erlaubt ist, nur einen Teil der zustehenden Gesamtleistung in Anspruch zu nehmen, aber es trotzdem zu einer Neukalkulation des Reisepreises kommen kann." Hierbei hatte das BGH zum Thema "Hinflug unabsichtlich verpasst" u.ä. entschieden.
Frage bleibt halt, nach welchen der beiden Möglichkeiten das o.g. Ticket ausgestellt werden würde...
"Low Cost Airlines (Eurowings, Ryanair, Easyjet...) bieten überwiegend Oneway-Flüge an. Diese lassen sich zwar auf einem Ticket zu einem Hin- und Rückflug kombinieren, sollte man aber eines der Segmente verfallen lassen, hat dies aber keinen Einfluss auf die Gültigkeit der restlichen Flüge."
Und allgemein für Return-Tickets:
"Würde man den Hinflug verfallen lassen und nur den Rückflug nutzen oder auch nur das erste Segment verpassen, wird einem die Airline vermutlich das Boarding verweigern. Ein Ticket verfällt automatisch, wenn ein Teilsegment nicht angetreten wird! In einigen Urteilen wurde zwar schon geklärt, dass es erlaubt ist, nur einen Teil der zustehenden Gesamtleistung in Anspruch zu nehmen, aber es trotzdem zu einer Neukalkulation des Reisepreises kommen kann." Hierbei hatte das BGH zum Thema "Hinflug unabsichtlich verpasst" u.ä. entschieden.
Frage bleibt halt, nach welchen der beiden Möglichkeiten das o.g. Ticket ausgestellt werden würde...