AB: Business Class & XL-Sitz gleichzeitig => keine Erstattung!?

ANZEIGE

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
...Vielleicht sollte AB grundsätzlich sagen: Wer auf einen C-Platz bietet verliert automatisch seine Reservierung in der Eco - und muss dann nachher nehmen was übrig bleibt, wenn es kein Upgrade gibt.

Das hat AB auch m.E. recht eindeutig in den AGB vermerkt, wie Chillhumter unter #17 bereits ausgeführt hatte. Aber mancher hinterfragt hier dennoch die moralische Rechtmäßigkeit von solchen Dingen und argumentiert, dass hier ja Geld vermeintlich ohne Gegenleistung geflossen sei. Die Gegenleistung war aber mE ohnehin vorhanden, da der Kunde ja über einen längeren Zeitraum einen speziellen Platz gesichert hatte, der daher nicht für andere zum Verkauf stand.
 
  • Like
Reaktionen: MisterG

fume.event

Aktives Mitglied
05.11.2015
101
0
Die Erstattung von Zusatzleistungen (XL Sitz, Hund in der Kabine, Bestellessen) ist nur möglich, wenn der dem Ticket zugrunde liegende Tarif stornierbar ist. Das handhabt AB nicht anders als LH, das möchte ich hier auch mal betonen.

Ergo: selbst wenn du den Flug überhaupt nicht angetreten wärst, hättest du bei allen Tarifen außer Flyflex die Kohle für die EMD nicht wiedergesehen.
 
  • Like
Reaktionen: rotanes

zapping tv

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.456
0
BER
Mal übers Facebook Team probieren, ich habe mit denen immer gute Erfahrungen gemacht !
 

Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
Bei mir steht es immer in den Angebot-Mails für Upgrades drin:

Konditionen zum aktionsweisen Business Class Upgrade
• Das Upgrade zu dem oben angegebenen Preis ist bis spätestens 6 Stunden vor Abflug vorbehaltlich Verfügbarkeit buchbar.
Bereits bezahlte Gebühren für Sitzplatzreservierungen werden nicht erstattet.
• Für Kinder und Kleinkinder wird keine Ermäßigung auf den Upgrade-Preis gewährt.
• Sollte Ihr Flug kurzfristig gestrichen werden, wird Ihnen die Upgrade-Gebühr erstattet. Im Falle einer Umbuchung entfällt das Upgrade, sodass lediglich eine Umbuchung in die Economy Class möglich ist. Etwaige Umbuchungs-/Stornierungskosten richten sich nach den ABB der airberlin sowie den Entgelt-Tabellen für Economy Buchungen.
• Sollten Sie Ihren Flug stornieren, wird die Upgrade-Gebühr nicht erstattet. Ihr Ticket wird nach den geltenden Tarifbestimmungen erstattet.
• Falls Sie einen Flug nach Abu Dhabi gebucht haben, beachten Sie bitte, dass Sie durch diese Upgrade-Option in die Business Class keinen Anspruch auf den Limousinenservice in Abu Dhabi haben.
• Teilnehmern am topbonus-Programm werden die Meilen nur für den Flug in der Economy Class gutgeschrieben.
• Ein Upgrade gegen topbonus-Meilen kann nur zu den regulären Business Class Upgrade Meilenpreisen und Konditionen erfolgen. Das Kontingent für Meilenupgrades ist begrenzt.

Verstehe auch die Aufregung nicht. Bin ich damit nicht einverstanden mache ich halt kein Gebot für ein C-Upgrade. Wird man ja nicht zu gezwungen.
 
  • Like
Reaktionen: MisterG

Allererste Reihe

Erfahrenes Mitglied
07.05.2012
1.719
4
Süddeutschland
Das ist halt so eine besondere Mentalität alles haben zu wollen aber dem anderen absolut nichts gönnen zu wollen.

Braucht man sich auch nicht mehr wundern wenn es zum einen weniger gute Deals gibt und zum anderen Unternehmen einfach pleite gehen ...
 

Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
4
Lol, also manche Meinungen hier im Thread sind schon ein klein wenig übertrieben.

In die Kategorie "alles haben zu wolllen aber dem anderen absolut nichts gönnen zu wollen" fallen wir sicher beide nicht (ich und mein Freund), aber wer zahlt schon gerne für eine Leistung, die nicht stattgefunden hat? Man kann nunmal schlecht auf 2 Sitzplätzen gleichzeitig während eines Fluges sitzen, insbesondere wenn diese sich in verschiedenen Reiseklassen (Eco und Biz) befinden!? Da find ich die Mutmaßungen über fremde Menschen auch immer wieder lustig, die man überhaupt nicht kennt...

Teilweise ist dieses Forum schon verdammt scheinheilig - da wird jede offensichtliche Errorfare genutzt, jede lächerliche Meilenaktion mit ein paar Meilen publiziert und gefeiert und dann beschwert sich jemand, weil er für den gleichen Flug 2 Sitzplätze zahlen soll (nachwievor ergibt das für mich persönlich einfach keinen Sinn, vollkommen egal, was in den AGB steht) und dann ist der Gegenwind natürlich groß. Ohje, wie kann man sich nur so anstellen nicht 2 Sitzplätze auf einem Flug bezahlen zu wollen? Unfassbar abstrus aber auch dieser Gedanke!

Übrigens: Wenn die Dienstleistung des XL-Sitzplatzes nur die theoretische Möglichkeit auf diesen und damit eine Versicherung ist (im Zweifelsfall also ggf. nicht nutzbar bei Upgrade), dann können sie den XL-Sitzplatz auch entsprechend verkaufen. Im Übrigen meine ich, hätte man beim Verkauf des XL-Sitzplatzes schon darauf hinweisen sollen, da uns beiden ja klar war, dass wir ein Upgrade in die C durchführen lassen wollen.

Ich habe meinem Freund geraten es zur Verbraucherzentrale abzugeben - wenn die die Sache dann weiterverfolgen, bin ich mal schwer gespannt, ob diese Klausel aus rechtl. Sicht so zulässig ist oder nicht. :) Wie alle wissen sollten, hält nicht jede Klausel und Bestimmung, die irgendein Unternehmen niederschreibt, auch tatsächlich einer gerichtl. Prüfung stand.
 

Allererste Reihe

Erfahrenes Mitglied
07.05.2012
1.719
4
Süddeutschland
Oh Mann!! Manche Leute haben wohl wirklich zu viel Zeit übrig. Echt günstig in die Business vorkommen und dann mit Rechtshilfe wegen der paar Euronen Stress machen :doh:

Dann hoffe ich mal, dass Air Berlin sich das irgendwo hinterlegt und ihr beiden bei den nächsten Flügen einfach genau dort sitzt wo ihr gebucht habt. Nix mehr Upgrade in die C und so.
 

Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
4
Oh Mann!! Manche Leute haben wohl wirklich zu viel Zeit übrig. Echt günstig in die Business vorkommen und dann mit Rechtshilfe wegen der paar Euronen Stress machen :doh:

Dann hoffe ich mal, dass Air Berlin sich das irgendwo hinterlegt und ihr beiden bei den nächsten Flügen einfach genau dort sitzt wo ihr gebucht habt. Nix mehr Upgrade in die C und so.

Einige kappieren wohl einfach nicht, dass es manchmal ums Prinzip geht und nicht um ein paar Euro. Davon abgesehen find ich dieses scheinheilige Rumgeaffe hier auch wirklich albern, es sind nachwievor 67 Euro (!). Ich habe hier schon Threads über 5-Euro gesehen (Bordessen), 10-Euro-Kreditkartengebühren, usw.usf. Wenn dir meine Threads nicht passen, lies sie einfach nicht.

PS: Wir könnten uns die C-Tickets sogar zum Vollpreis leisten, aber was will man mit den Meilen sonst machen!? Wie bereits geschrieben wollten wir ursprünglich ein Meilenupgrade nutzen. Auf sinnlose Provokationen in diesem Thread werd ich jetzt aber auch nichts mehr antworten, weil das einfach nur primtiv ist. Wenn du nichts Sinnvolles beizutragen hast, kannst du auch woanders rumtrollen.
 

Zocky

Erfahrenes Mitglied
23.11.2015
2.039
135
ZRH
Einige kappieren wohl einfach nicht, dass es manchmal ums Prinzip geht und nicht um ein paar Euro.PS: Wir könnten uns die C-Tickets sogar zum Vollpreis leisten, aber was will man mit den Meilen sonst machen!? Wie bereits geschrieben wollten wir ursprünglich ein Meilenupgrade nutzen. Auf sinnlose Provokationen in diesem Thread werd ich jetzt aber auch nichts mehr antworten, weil das einfach nur primtiv ist. Wenn du nichts Sinnvolles beizutragen hast, kannst du auch woanders rumtrollen.
Prinzip hin oder her, wenn es in den Bedingungen steht, dann ist die Sachlage wohl klar und es bedarf keiner weiteren Diskussion oder Aufregung. Ob dieses Verhalten rechtlich, konsumententechnisch haltbar ist, kann nicht Gegenstand der Diskussion hier sein und müsste auf einer anderen Ebene geklärt werden. Verstehe die Aufregung wirklich auch nicht, wenn es schwarz auf weiss steht.......
 
  • Like
Reaktionen: Akleks und rotanes

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Ich dachte immer, gerade die erfahrenen Vielflieger seien mündige erwachsene Bürger, die vom Prinzip der Vertragsfreiheit gebrauch machen können. Hier wurde nicht ein Menschenrecht gebrochen, sondern ein Upgrade gegen klar definierte Bedingungen (keine Erstattung von Platzreservierungen) bewußt käuflich erworben.

Jetzt nachträglich die AGB aushebeln zu wollen zeugt von einem gewissen Rechts- und Selbstverständnis, nämlich dem, dass man als unmündiger Kunde vom Gesetzgeber in seiner Vertragsfreiheit geschützt und eingeschränkt werden will/muss, da man zu blöde (oder zu dreist) ist, Verträge vorher zu prüfen und zu akzeptieren.

Bei Tante Käthe, die einmal in ihrem Leben nur fliegt, würde ich ein solches Verhalten ja u.U. noch verstehen, aber bei Flieger-Profis?
 
A

Anonym38428

Guest
Der ein oder andere hier hat den Schuss nicht gehört, wahlweise hat die letzte Brause ein bisschen zuviel aus dem Kopf geperlt ...
 
  • Like
Reaktionen: Akleks

gkl

Erfahrenes Mitglied
24.11.2013
1.296
29
ZRH / SIN
Man kann nunmal schlecht auf 2 Sitzplätzen gleichzeitig während eines Fluges sitzen, insbesondere wenn diese sich in verschiedenen Reiseklassen (Eco und Biz) befinden!?
2 Sitzplätze hast du eben nicht. Du hast mit dem XL einen besseren Sitzplatz innerhalb Eco bezahlt. Mit dem Upgrade hast du deinen Sitzplatz in Eco aufgegeben und in einen Sitzplatz in Business gewechselt. Die von dir akzeptierten Bedingungen von AB sind hier ganz klar.
 
  • Like
Reaktionen: Akleks und bk512

Zocky

Erfahrenes Mitglied
23.11.2015
2.039
135
ZRH
2 Sitzplätze hast du eben nicht. Du hast mit dem XL einen besseren Sitzplatz innerhalb Eco bezahlt. Mit dem Upgrade hast du deinen Sitzplatz in Eco aufgegeben und in einen Sitzplatz in Business gewechselt. Die von dir akzeptierten Bedingungen von AB sind hier ganz klar.


...du bekommst das Geld für den ursprünglich gebuchten Eco-Platz ja auch nicht mehr, nur weil du erfolgreich für ein Upgrade geboten hast.
 

Allererste Reihe

Erfahrenes Mitglied
07.05.2012
1.719
4
Süddeutschland
Lasst den Typen einfach, manchen ist glaube ich echt nicht zu helfen ...

ABER: Da kommt mir eine Idee. Muss gleich ins Mietwagen-Forum schreiben. War letzte Woche bei Sixt und habe ein Cash-Upgrade gemacht vom 3er BMW auf einen 5er. Die Säue, die haben mir doch glatt das Geld für den 3er BMW nicht zurück erstattet obwohl ich für 20 Euro im 5er saß, gleichzeitig bin ich die beiden Autos nicht gefahren!
Gleich einen Anwalt beauftragen der rausfindet ob Sixt den 3er am fraglichen Tag noch vermieten konnte!

:sick::doh:
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
6
Wien
Ich häng mich da mal rein:

Gestern habe ich mir eine Schinkenpizza beim Italiener ums Eck gönnen wollen. Habe mir aber eine Pizza Hawaii ohne Ananas bestellt. Frage in die Runde hier: Kann ich die Kosten für die Ananas zurück fordern. Schlussendlich habe ich die ja nicht gegessen. Und der Italiener konnte sie ja sicher weiter verkaufen? Alles andere wäre unredlich und einer Nation wie Italien nicht würdig.

:yes:
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.082
1.404
DUS, HAJ, PAD
Erstaunlich wie viele, die "Airline hat immer Recht" Vertreter sich hier tummeln. Wahrscheinlich komplett von Lobbyisten unterwandert das Forum. ;)

Wie so oft gilt auch hier, ob der TE wegen der 67 Euro klagen will ist ihm überlassen, aber ohne Klage gibt es mit Sicherheit kein Geld zurück.
Die Erfolgsaussichten derer mögen andere beurteilen, die Stimmung des VFT-Volkes ist zumindest eindeutig.
 
  • Like
Reaktionen: Andreas91

zapping tv

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.456
0
BER
ABER: Da kommt mir eine Idee. Muss gleich ins Mietwagen-Forum schreiben. War letzte Woche bei Sixt und habe ein Cash-Upgrade gemacht vom 3er BMW auf einen 5er. Die Säue, die haben mir doch glatt das Geld für den 3er BMW nicht zurück erstattet obwohl ich für 20 Euro im 5er saß, gleichzeitig bin ich die beiden Autos nicht gefahren!
Gleich einen Anwalt beauftragen der rausfindet ob Sixt den 3er am fraglichen Tag noch vermieten konnte!

:sick::doh:

Völlig zusammenhangslos, hättest du einen Kindersitz aufpreisig für den 3er dazu gemietet wäre es realer.

Wieso soll er nicht sein Geld zurück fordern, es gibt zwar viele die glauben alles was in den AGB's steht aber die Erfahrung lehrt uns, nicht alles was in den AGB's steht muss auch rechtens sein.

Ich würde es auch nicht einsehen für einen Sitz zu bezahlen den ich nicht nutze. Aber jeder hat da ein anderes Rechtsempfinden.
 
  • Like
Reaktionen: Andreas91

Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
Kann ich Dir nicht beantworten, da ich nichts für Sitzplätze bezahle aber ich hab auch die 16 € für das Special Essen nach einem Upgrade in Business zurück gefordert und bekommen.

Ich hab nichts zu verschenken ...

Siehst Du mal das die doch kulant sind. Ohne Stornierung des Essens gibts es das in der C zusätzlich zum C-Essen. Zwei warme Gänge kann man sich auch gefallen lassen :D
 

Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
4
Lasst den Typen einfach, manchen ist glaube ich echt nicht zu helfen ...

ABER: Da kommt mir eine Idee. Muss gleich ins Mietwagen-Forum schreiben. War letzte Woche bei Sixt und habe ein Cash-Upgrade gemacht vom 3er BMW auf einen 5er. Die Säue, die haben mir doch glatt das Geld für den 3er BMW nicht zurück erstattet obwohl ich für 20 Euro im 5er saß, gleichzeitig bin ich die beiden Autos nicht gefahren!
Gleich einen Anwalt beauftragen der rausfindet ob Sixt den 3er am fraglichen Tag noch vermieten konnte!

:sick::doh:

Nope, Beispiel absolut nicht zutreffend. Geld für das Economy-Ticket wollte hier niemand zurück, oder? :doh: