CA und AB: Fluggastrechte?

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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Eine Bekannte hat über ein Reisebüro einen Hin- und Rückflug Berlin-China gekauft. Der Hinflug war mit Umsteigen in Düsseldorf, der Rückflug mit Umsteigen in München. Die innerdeutschen Segmente wurden von Air Berlin geflogen, die Fernstrecken von Air China.
Auf dem Rückflug hatte die Maschine nach München so sehr Verspätung, dass der Anschluss verpasst wurde (Passkontrolle, Terminalwechsel): die Passagierin hatte für AB noch eine Bordkarte, und als sie am AB-Schalter ankam, weigerte sich AB mit Hinweis auf die verbleibende Zeit (Boarding hatte wohl schon angefangen) eine auszustellen. Die Mitnahme im nächsten Flug nach Berlin verweigerte AB auch, solange sie keine Bestätigung von CA hatten, dass der Flug nach München verspätet gewesen war (und vermutlich CA dann erhöhte Kosten übernimmt). Leider ereignete sich dies am Sonntagmorgen in aller Frühe, und von CA war kein Büro o.ä. besetzt, auch telefonisch war niemand zu erreichen. Das gelang erst so gegen 11 Uhr, als der nächste AB-Flug nach TXL schon raus war. Die Passagierin flog dann mit dem übernächsten am Nachmittag und kam entsprechend mit mehreren Stunden Verspätung in TXL an (wo übrigens ihr bereits vorausgereistes Gepäck noch aus sie wartete; der Koffer war offenbar noch erfolgreich umgeladen worden).

Die Frage ist nun, ob hier ein Anrecht auf eine Entschädigung besteht.
Ich fürchte nein, da der verspätete Flug derjenige von CA (non-EU-Fluglinie) war, der zudem außerhalb der EU gestartet war.
Oder spielt es eine Rolle, dass das eigentliche Ziel erst mit AB erreicht wurde? Hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen?
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.167
862
Die Frage ist nun, ob hier ein Anrecht auf eine Entschädigung besteht.
Ich fürchte nein, da der verspätete Flug derjenige von CA (non-EU-Fluglinie) war, der zudem außerhalb der EU gestartet war.
Oder spielt es eine Rolle, dass das eigentliche Ziel erst mit AB erreicht wurde? Hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen?

Deine erste Vermutung trifft zu:Flug startete ausserhalb EU, CA unterliegt nicht EU-Recht.
Ob AB zurecht den Mitflug verweigert hat und danach ein IDB ausgesprochen hat, kann man so nicht sagen. So gross kann die Verspaetung aus China ja nicht gewesen sein, wenn das Gepaeck den Transfer geschafft hat.
Waren die Fluege auf einem Ticket gebucht?
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
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6
HAM
Etwas OT, aber komischerweise ist dieser Flug PEK-MUC die letzten Wochen immer jeden Sonntag so 3 - 5 Stunden zu spät angekommen...
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.171
7.218
Bin letzte Woche selbst mit diesem Flug geflogen; kam sogar 15 Minuten zu früh an. Anschlussflug war kein Problem.
Vielleicht liegt's an der Umstellung auf Sommerzeit, dass es jetzt besser passt?