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Eine Bekannte hat über ein Reisebüro einen Hin- und Rückflug Berlin-China gekauft. Der Hinflug war mit Umsteigen in Düsseldorf, der Rückflug mit Umsteigen in München. Die innerdeutschen Segmente wurden von Air Berlin geflogen, die Fernstrecken von Air China.
Auf dem Rückflug hatte die Maschine nach München so sehr Verspätung, dass der Anschluss verpasst wurde (Passkontrolle, Terminalwechsel): die Passagierin hatte für AB noch eine Bordkarte, und als sie am AB-Schalter ankam, weigerte sich AB mit Hinweis auf die verbleibende Zeit (Boarding hatte wohl schon angefangen) eine auszustellen. Die Mitnahme im nächsten Flug nach Berlin verweigerte AB auch, solange sie keine Bestätigung von CA hatten, dass der Flug nach München verspätet gewesen war (und vermutlich CA dann erhöhte Kosten übernimmt). Leider ereignete sich dies am Sonntagmorgen in aller Frühe, und von CA war kein Büro o.ä. besetzt, auch telefonisch war niemand zu erreichen. Das gelang erst so gegen 11 Uhr, als der nächste AB-Flug nach TXL schon raus war. Die Passagierin flog dann mit dem übernächsten am Nachmittag und kam entsprechend mit mehreren Stunden Verspätung in TXL an (wo übrigens ihr bereits vorausgereistes Gepäck noch aus sie wartete; der Koffer war offenbar noch erfolgreich umgeladen worden).
Die Frage ist nun, ob hier ein Anrecht auf eine Entschädigung besteht.
Ich fürchte nein, da der verspätete Flug derjenige von CA (non-EU-Fluglinie) war, der zudem außerhalb der EU gestartet war.
Oder spielt es eine Rolle, dass das eigentliche Ziel erst mit AB erreicht wurde? Hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen?
Auf dem Rückflug hatte die Maschine nach München so sehr Verspätung, dass der Anschluss verpasst wurde (Passkontrolle, Terminalwechsel): die Passagierin hatte für AB noch eine Bordkarte, und als sie am AB-Schalter ankam, weigerte sich AB mit Hinweis auf die verbleibende Zeit (Boarding hatte wohl schon angefangen) eine auszustellen. Die Mitnahme im nächsten Flug nach Berlin verweigerte AB auch, solange sie keine Bestätigung von CA hatten, dass der Flug nach München verspätet gewesen war (und vermutlich CA dann erhöhte Kosten übernimmt). Leider ereignete sich dies am Sonntagmorgen in aller Frühe, und von CA war kein Büro o.ä. besetzt, auch telefonisch war niemand zu erreichen. Das gelang erst so gegen 11 Uhr, als der nächste AB-Flug nach TXL schon raus war. Die Passagierin flog dann mit dem übernächsten am Nachmittag und kam entsprechend mit mehreren Stunden Verspätung in TXL an (wo übrigens ihr bereits vorausgereistes Gepäck noch aus sie wartete; der Koffer war offenbar noch erfolgreich umgeladen worden).
Die Frage ist nun, ob hier ein Anrecht auf eine Entschädigung besteht.
Ich fürchte nein, da der verspätete Flug derjenige von CA (non-EU-Fluglinie) war, der zudem außerhalb der EU gestartet war.
Oder spielt es eine Rolle, dass das eigentliche Ziel erst mit AB erreicht wurde? Hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen?