Chaos / Verspätung bei TAP & Anspruch auf Entschädigung

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JamesBlond

Reguläres Mitglied
03.05.2014
40
5
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Hallo zusammen,

da ich bei der Airline keine Antwort bekomme und mir Flightright ausspuckt, dass es keine Kompensation gebe, würde ich gern mal hier freundlichst um eine Meinung bitten. Vielleicht kann ja jemand einen Tipp geben.

Geplante Flugverbindung für 2 Personen (meine Eltern), gebucht als ein Ticket:
16.4. LH6948 HAM-LIS (operated by TAP) 13.20 - 15.50 (30 Min Verspätet)
16.4. LH6938 LIS-FNC (operated by TAP, TP1687) 16.35 - 18.20 (zum Zeitpunkt der Landung des vorherigen Fluges ebenfalls verspätet, und Eltern waren zum Boarding am Gate)

Das Boarding für LH6938/TP1687 wurde meinen Eltern zunächst verweigert (Flug überbucht). Der Flieger konnte allerdings zunächst nicht starten wegen fehlenden Treibstoffs (Streik), alle mussten wieder aussteigen. Eltern wurden erst auf TP 1691 (16.4., Abflug 22:00) umgebucht. Nach Beschwerde vor Ort wurde ihnen dann doch das Boarding für den ursprünglichen Flug TP1687 gestattet, inzwischen um ca. 3 Stunden verspätet. Der Flug landete letztlich jedoch nicht in Madeira, kehrte wieder nach Lissabon zurück, nachdem er in FNC durchstartete. Begründet wurde das Umkehren an Bord durch die Wetterverhältnisse am Flughafen Madeira. Wenige Minuten vor- und nachher landeten jedoch weitere Flüge in Madeira. Zurück in Lissabon wurde eine Unterkunft durch TAP organisiert (2-stündiger Bustransfer), dort kamen sie (ohne Gepäck) mitten in der Nacht an.

Die Ersatzbeförderung:
17.4. TP3835 LIS-FNC 18:51-20:15
Meine Eltern landeten also mit ca. 26-stündiger Verspätung in Madeira.

  • Fall bei TAP am 19.4. eingereicht. Forderung nach 250€ pro Person, plus Auslagen wg. fehlenden Gepäcks (ca. 35€). Keine Reaktion. Nur Fehlermeldung, wenn man die Fallnummer auf der Website eingibt. Bestätigung per E-Mail erhalten.
  • TP3835 existiert nicht in der Datenbank von Flightright. Nach manueller Eingabe wird jedenfalls auf der Website ausgespuckt, dass keine Aussicht auf Kompensation besteht.

Trotz Streik (Engpässen beim Auftanken der Flieger) und Wetterverhältnissen erscheint mir diese 26-stündige Tortur für zwei völlig überforderte Rentner (78 und 79 Jahre) doch unverhältnismäßig, zumal es diverse Flüge zwischen Lissabon und Madeira vor und nach dem verspäteten Flug gegeben hätte.

Frage an mögliche Erfahrene hier im Forum:
  • Macht es unter diesen Umständen Sinn, eine mögliche Erstattung (ggf. durch Anwalt) weiter zu verfolgen? Oder wird sich TAP mit Streik und Wetter auf höhere Gewalt berufen?
  • Der Flug wurde von mir als Geschenk gebucht (AMEX Platinum & Rechtsschutzversicherung meinerseits vorhanden). Gibt es da ggf. Kompensationsmöglichkeiten?

Meine Eltern als Wenigflieger sind nun so abgeschreckt, dass sie nie wieder fliegen wollen, aber ihnen von der Kompensation einen Kurzurlaub an Nord- oder Ostseeküste zu spendieren, würde ihnen sicher eine Freude machen :)

Vielen Dank, falls jemand sich hier die Mühe macht, einen Ratschlag zu wagen....
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
6
ZRH
Trotz Streik (Engpässen beim Auftanken der Flieger) und Wetterverhältnissen erscheint mir diese 26-stündige Tortur für zwei völlig überforderte Rentner (78 und 79 Jahre) doch unverhältnismäßig, zumal es diverse Flüge zwischen Lissabon und Madeira vor und nach dem verspäteten Flug gegeben hätte.
Es kommt halt ganz darauf an, was man oder sich Senioren selbst zutrauen... Denkst Du, der Captain des Fluges hat die erfolglosen Landeversuche und anschliessende Rückkehr nach LIS einfach so als allgemeine Belustigung der Passagiere durchgeführt? Wäre es Dir lieber gewesen, wenn der Flieger auf Biegen und Brechen gelandet wäre, u.U. Veruglückt wäre und Du heute ohne Deine Eltern da stehen würdest?

Macht es unter diesen Umständen Sinn, eine mögliche Erstattung (ggf. durch Anwalt) weiter zu verfolgen? Oder wird sich TAP mit Streik und Wetter auf höhere Gewalt berufen?
Streik und Wetter sind höhere Gewalt, keine Entschädigung dafür. Die Kosten wegen dem fehendem Gepäck soll TP bezahlen.


Der Flug wurde von mir als Geschenk gebucht (AMEX Platinum & Rechtsschutzversicherung meinerseits vorhanden). Gibt es da ggf. Kompensationsmöglichkeiten?

Das hängt ganz und alleine von den AGB deiner AMEX ab! Rechtsschutzversicherungen bezahlen Dir keine Kompensationen aus...
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.496
Zunächst muss man feststellen dass TAP ein sehr zäher Gegner ist, von selbst sind dort eher keine Zahlungen zu erwarten.

Das Problem an diesem Fall besteht in der Komplexizität, da hier auch wieder mehrere Faktoren zusammen kommen, das erhöht massiv das Prozessrisiko.

Grundsätzlich muss man aber verschiedene Dinge beachten wie:
- nur weil andere Flüge kurz davor und danach auf FNC landen konnten bedeutet nicht dass es auch für diesen TAP Flug möglich gewesen wäre, da sich zum einen Windbedingungen sehr plötzlich ändern können aber auch für unterschiedliche Flugzeugmodelle unterschiedliche Landebedingungen gelten. Fiktives Beispiel könnte für den großen Airbus die Landestrecke schon nicht mehr ausreichen während eine kleinere Boeing noch problemlos landen könnte usw. insgesamt wird es daher schwer werden das Wetter als außergewöhnlichen Umstand zuverlässig ausschließen zu können. (Daher lehnt auch der Dienstleister die Fallübernahme ab vereinfacht beschrieben ist es viel zu viel Aufwand des Sachverhalt genauer zu ermitteln das widerspricht aber dem Geschäftspriinzip schnelles Geld für einfache sichere Fälle)

- Was allerdings ein Ansatzpunkt wäre ist, dass eine Leistung der Ausgleichszahlung nur entfällt wenn auch alle zumutbare Maßnahmen getroffen wurden um die Verspätung so gering wie möglich zu halten.
Da es TAP sich hier doch sehr (und vielleicht zu) einfach gemacht hat indem einfach auf den gleichen Flug am nächsten Tag umgebucht wurde könnte man hier vielleicht ansetzen und die Ausgleichszahlung doch erfolgreich durchsetzen, aber auch hier gilt es besteht ein großes Risiko dass TAP am Ende doch Recht bekommt.

- Die Auslagen wegen verspätetem Gepäck sind allerdings grundsätzlich zu leisten hier wäre eine forcierte Durchsetzung des Anspruchs sehr aussichtsreich

- Dass der Ablauf im ganzen sehr unglücklich war ist natürlich sehr verständlich aber die Tatsache dass die Busfahrt sehr lange gedauert hat und die Ankunft mitten in der Nacht in der Unterkunft erfolgte muss man wohl mit als ganz viel Pech bewerten, mag sein dass eine optimierte Lösung möglich gewesen wäre aber daraus lässt sich kein wirklicher Schaden und damit verbundenen Anspruch ableiten.
Im Zweifelsfall muss man eben immer die Gesamtumstände betrachten, am Ende wurden offenbar alle verpflichtenden Betreuungsleistungen gewährt von daher dürfte die Punkt erledigt sein.

- Zum Thema AMEX und Rechtschutz müsste man eben zunächst prüfene ob diese Reise überhaupt wirklich abgedeckt ist, denn die Bedingungen könnten vorsehen dass die Reise nicht nur mit der KK gebucht werden sondern auch der Karteninhaber an der Reise teilnehmen muss. das wäre daher vorher zu prüfen aber gegen eine kurze Anfrage bezüglich der Abdeckung der Reise und daraus resultierenden Leistung bestehen ja keine Einwände.

Insgesamt würde ich den Fall eher nicht gerichtlich verfolgen weil eben doch ein sehr hohes Prozessrisiko besteht, allerdings ist TAP an die Schlichtungsstelle SÖP angegliedert hier könnte es sich durchaus lohnen den Fall vor zutragen.
Auch weil TAP dann die ganzen Umstände genauer darlegen müsste, was einen enormen Erkenntnisgewinn darstellen kann.
 

juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
21.052
18.911
FRA
HAM-LIS-FNC sollte im Erfolgsfall 400,00 Euro p.P. geben, nicht nur die geforderten 250,00p.P, da die Strecke >1.500km beträgt
 

JamesBlond

Reguläres Mitglied
03.05.2014
40
5
Zunächst muss man feststellen dass TAP ein sehr zäher Gegner ist, von selbst sind dort eher keine Zahlungen zu erwarten.

Das Problem an diesem Fall besteht in der Komplexizität, da hier auch wieder mehrere Faktoren zusammen kommen, das erhöht massiv das Prozessrisiko.

Grundsätzlich muss man aber verschiedene Dinge beachten wie:
- nur weil andere Flüge kurz davor und danach auf FNC landen konnten bedeutet nicht dass es auch für diesen TAP Flug möglich gewesen wäre, da sich zum einen Windbedingungen sehr plötzlich ändern können aber auch für unterschiedliche Flugzeugmodelle unterschiedliche Landebedingungen gelten. Fiktives Beispiel könnte für den großen Airbus die Landestrecke schon nicht mehr ausreichen während eine kleinere Boeing noch problemlos landen könnte usw. insgesamt wird es daher schwer werden das Wetter als außergewöhnlichen Umstand zuverlässig ausschließen zu können. (Daher lehnt auch der Dienstleister die Fallübernahme ab vereinfacht beschrieben ist es viel zu viel Aufwand des Sachverhalt genauer zu ermitteln das widerspricht aber dem Geschäftspriinzip schnelles Geld für einfache sichere Fälle)

- Was allerdings ein Ansatzpunkt wäre ist, dass eine Leistung der Ausgleichszahlung nur entfällt wenn auch alle zumutbare Maßnahmen getroffen wurden um die Verspätung so gering wie möglich zu halten.
Da es TAP sich hier doch sehr (und vielleicht zu) einfach gemacht hat indem einfach auf den gleichen Flug am nächsten Tag umgebucht wurde könnte man hier vielleicht ansetzen und die Ausgleichszahlung doch erfolgreich durchsetzen, aber auch hier gilt es besteht ein großes Risiko dass TAP am Ende doch Recht bekommt.

- Die Auslagen wegen verspätetem Gepäck sind allerdings grundsätzlich zu leisten hier wäre eine forcierte Durchsetzung des Anspruchs sehr aussichtsreich

- Dass der Ablauf im ganzen sehr unglücklich war ist natürlich sehr verständlich aber die Tatsache dass die Busfahrt sehr lange gedauert hat und die Ankunft mitten in der Nacht in der Unterkunft erfolgte muss man wohl mit als ganz viel Pech bewerten, mag sein dass eine optimierte Lösung möglich gewesen wäre aber daraus lässt sich kein wirklicher Schaden und damit verbundenen Anspruch ableiten.
Im Zweifelsfall muss man eben immer die Gesamtumstände betrachten, am Ende wurden offenbar alle verpflichtenden Betreuungsleistungen gewährt von daher dürfte die Punkt erledigt sein.

- Zum Thema AMEX und Rechtschutz müsste man eben zunächst prüfene ob diese Reise überhaupt wirklich abgedeckt ist, denn die Bedingungen könnten vorsehen dass die Reise nicht nur mit der KK gebucht werden sondern auch der Karteninhaber an der Reise teilnehmen muss. das wäre daher vorher zu prüfen aber gegen eine kurze Anfrage bezüglich der Abdeckung der Reise und daraus resultierenden Leistung bestehen ja keine Einwände.

Insgesamt würde ich den Fall eher nicht gerichtlich verfolgen weil eben doch ein sehr hohes Prozessrisiko besteht, allerdings ist TAP an die Schlichtungsstelle SÖP angegliedert hier könnte es sich durchaus lohnen den Fall vor zutragen.
Auch weil TAP dann die ganzen Umstände genauer darlegen müsste, was einen enormen Erkenntnisgewinn darstellen kann.

Danke! Sehr hilfreiche und gute Infos. Sehr nett von dir. Werde zunächst mal KK kontaktieren dazu bzw. Bedingungen studieren [emoji1303]
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.496
Danke! Sehr hilfreiche und gute Infos. Sehr nett von dir. Werde zunächst mal KK kontaktieren dazu bzw. Bedingungen studieren [emoji1303]

Vielleicht auch einfach über die Schlichtungsstelle nachdenken, das Verfahren verursacht keine Kosten und der Aufwand ist doch sehr begrenzt.
 

bonkers

Erfahrenes Mitglied
19.03.2011
1.529
650
Bis zum 18.04. haben die Tanklastwagenfahrer gestreikt mit Auswirkungen auch auf den Flugverkehr. Die vereinbarte Notversorgung u.a. von Krankenhäusern, Transportgesellschaften wurde durch die Gewerkschaft nicht eingehalten, eine Notstandserklärung ermöglichte eine rudimentäre Versorgung durch das Militär. Einfach mal googeln.

Viel Freude bei der Klage.

Geht am Montag übrigens wieder los - unbefristet, Flugverkehr soll diesmal nicht betroffen sein. Man wird sehen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.496
Bis zum 18.04. haben die Tanklastwagenfahrer gestreikt mit Auswirkungen auch auf den Flugverkehr. Die vereinbarte Notversorgung u.a. von Krankenhäusern, Transportgesellschaften wurde durch die Gewerkschaft nicht eingehalten, eine Notstandserklärung ermöglichte eine rudimentäre Versorgung durch das Militär. Einfach mal googeln.

Viel Freude bei der Klage.

Geht am Montag übrigens wieder los - unbefristet, Flugverkehr soll diesmal nicht betroffen sein. Man wird sehen.

Interessante Information, wenn das ganze aber schon länger vorher angekündigt und durchgeführt wurde, könnte man aber wieder diskutieren warum dann TAP nicht den Flugplan als Vorsichtsmaßme ändert? AF hat mich z.B. wegen Streik vorsorglich via AMS und auf KL Flügen umgebucht.

Aber im Grunde war es ja nicht der fehlende Treibstoff der dafür verantwortlich war, dass das Endziel nicht erreicht wurde.
Dazu kommt wie schon beschrieben könnte man TAP wegen der zumutbaren Maßnahmen in die Zange nehmen einfach den gleichen Flug am nächsten Tag ist sehr schwach LIS ist immerhin deren Heimatbasis.

Aber ja ein großes Risiko des Klagewegs bleibt, ohne Rechtsschutzversicherung wohl am Ende doch zu groß.


Man kann allerdings ein wenig zocken und 32 Euro riskieren, die ein Mahnbescheid mit Streitwert 800 Euro (2 mal 400 für Mittelstrecke) riskieren da TAP einen Sitz in Frankfurt hat.
Ich habe gegen TAP schon drei mal einen Mahnbescheid und folgend den Vollstreckungsbescheid beantragt die jeweils ohne Widerspruch/Einspruch rechtskrätig wurden und nach dem der Gerichtsvollzieher aktiviert wurde sind die Forderungen beglichen worden.

Fairerweise muss natürlich deutlich gesagt werden diese Fälle waren viel eindeutiger als dieser hier.
 

JamesBlond

Reguläres Mitglied
03.05.2014
40
5
Vielen Dank auch dafür. Ich werde mal in alle Richtungen recherchieren, und Update posten, sobald es eins gibt. Danke jedenfalls für das Teilen der Meinungen und Erfahrungen!
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
6
ZRH
Scheinst ja um selbständig zu handeln ein sehr passives oder uninteressiertes Individuum zu sein... Hauptsache man füttert Dich von A bis Z durch, bis Du dein bestimmtes Ziel erreichst!
 
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Brierley Hill

Erfahrenes Mitglied
02.05.2015
334
303
CHO/IAD
interiminnkeeper.net
Scheinst ja um selbständig zu handeln ein sehr passives oder uninteressiertes Individuum zu sein... Hauptsache man füttert Dich von A bis Z durch, bis Du dein bestimmtes Ziel erreichst!

und Du musst ein sehr streitsuechtiges Individum sein. Warum nur befriedigt es Dich, ständig Negatives zu posten - insbesondere bei neuen bzw. neueren Mitgliedern bzw. bei Threaderstellern mit nicht so herausragender Erfahrung wie die Deinige ? Oftmals kommt es ganz gut, einfach mal die Klappe zu halten, wenn man nichts Anderes ausser Bashing beizutragen hat
 

JamesBlond

Reguläres Mitglied
03.05.2014
40
5
und Du musst ein sehr streitsuechtiges Individum sein. Warum nur befriedigt es Dich, ständig Negatives zu posten - insbesondere bei neuen bzw. neueren Mitgliedern bzw. bei Threaderstellern mit nicht so herausragender Erfahrung wie die Deinige ? Oftmals kommt es ganz gut, einfach mal die Klappe zu halten, wenn man nichts Anderes ausser Bashing beizutragen hat

Spricht mir aus der Seele. Wollte erst auf seinen Beitrag reagieren, aber es dann gelassen. Dazu bin ich zu passiv und uninteressiert [emoji23]
 
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JamesBlond

Reguläres Mitglied
03.05.2014
40
5
Um diesen Thread zu beenden, ein finales Update:
- Schlichtungsantrag bei SÖP im August 2019 eingereicht.
- Im November 2019 folgte der Hinweis, dass es aufgrund der "extrem hohen Zahl der eingegangenen Schlichtungsanträge" zu außerplanmäßig langen Bearbeitungszeiten" kommen und es "voraussichtlich noch eine längere Zeit" dauern werde, bis man sich dem "Schlichtungsantrag inhaltich widmen" könne.
- Nun endlich (Anfang März 2020) kam folgende Nachricht: 2x400€ Entschädigung plus 32,50€ Spesen werden von der Fluggesellschaft anerkannt!

"mit Schlichtungsantrag vom 09.08.2019 haben Sie eine Forderung in Höhe von insgesamt 832,50 EUR gegenüber der Fluggesellschaft TAP Portugal geltend gemacht. Wie bereits mitgeteilt, ha*ben wir Ihren Antrag daraufhin an die Fluggesellschaft TAP Portugal weitergeleitet.

TAP Portugal hat nun mitgeteilt, dass sie ohne Anerkennung einer Rechts*pflicht Ihre Forderung in vollem Umfang anerkennt und zu einer Zahlung in Höhe von 832,50 EUR bereit ist.

Auf Grund dieses „sofortigen Anerkenntnisses“ im Sinne von § 13 Abs. 4 Luftverkehrs*schlichtungs*verordnung (LuftSchlichtV) erübrigt sich somit die Durchführung eines gesonderten Schlichtungs*verfahrens.

Wir weisen Sie darauf hin, dass diese Einigung zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft TAP Portugal als eine Erledigung Ihrer Streitigkeit ohne juristische Prüfung der Rechtslage durch die söp erfolgt.

Die Abwicklung erfolgt nun direkt zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft.

Von Ihrer Seite ist nichts weiter mehr zu veranlassen, da sich die Fluggesellschaft bei Ihnen melden bzw. Ihnen direkt die Zahlung zukommen lassen wird. Bitte beachten Sie, dass dieser Prozess mitunter einige Wochen beanspruchen kann.

Wir betrachten den Vorgang damit als abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

XXX XXX
Juristische Referentin"

Fazit
Langwieriger Prozess, aber mit positivem Endergebnis. Die SÖP sehe ich als eine gute und kostenlose Option, wenn es nicht eilt oder wie in diesem Fall von der Airline keinerlei Reaktion erfolgt bzw. Flugrechtportale den Fall nicht annehmen, z.B. weil er nicht 08/15 ist. Hoffe nun, dass TAP auch wirklich zahlt, wie angekündigt...
 

JamesBlond

Reguläres Mitglied
03.05.2014
40
5
Insgesamt würde ich den Fall eher nicht gerichtlich verfolgen weil eben doch ein sehr hohes Prozessrisiko besteht, allerdings ist TAP an die Schlichtungsstelle SÖP angegliedert hier könnte es sich durchaus lohnen den Fall vor zutragen.
Auch weil TAP dann die ganzen Umstände genauer darlegen müsste, was einen enormen Erkenntnisgewinn darstellen kann.

Danke nochmal speziell an dich für den Tipp mit der Schlichtungsstelle SÖP! (y)
 

c00

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
1.657
236
Hat TAP das Geld auch tatsächlich schon überwiesen? Bei Flugstreichungen spielen sie ja aktuell das "Gutschein oder stirb"-Spiel ...