Chase (J.P. Morgan) Sammelthread

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1790484

Erfahrenes Mitglied
03.09.2017
3.100
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Ich frage mich ja, wo da Spielraum für Prüfungsbedarf sein kann. Geld kommt vom Referenzkonto und kann nur dahin zurück überwiesen werden, wo soll da "Fraud" dazukommen? Bei Kontoänderung direkt gefolgt von Auszahlungsauftrag vielleicht schon, aber doch nicht im Normalfall?
Das Konto kann ja von jedem beliebigen Konto Überweisungen empfangen, daher kommt der Prüfungsbedarf.

Auch Betrüger nutzen halt Tagesgeldkonten…
 

debe

Reguläres Mitglied
07.06.2022
41
40
Das Konto kann ja von jedem beliebigen Konto Überweisungen empfangen, daher kommt der Prüfungsbedarf.
Okay, da sehe ich eine Möglichkeit, dass Merkwürdigkeiten entstehen oder auffallen können. Daran hatte ich nicht gedacht.

Ich weiß ja nicht, wie die Mehrheit ihre Tagesgeldkonten nutzt. Bei mir kommen die Einzahlungen von einem meiner Girokonten (wo der Absendername der Überweisung mit dem Inhaber des Tagesgeldkontos übereinstimmt), und diese Übereinstimmung des Namens (selbst bei anderer IBAN als Referenzkonto) könnte man natürlich einfach maschinell erfassen. Das wäre nach einmaliger Einstellung sicherlich billiger als die menschliche Nachprüfung (Arbeitszeit).

Wenn die Verzögerung der Auszahlung natürlich mehr Zinsen bringt als die Prüfung kostet, wäre das ein (unlauterer) Anreiz.
 

knauserix

Erfahrenes Mitglied
25.02.2024
1.573
1.034
Das Konto kann ja von jedem beliebigen Konto Überweisungen empfangen, daher kommt der Prüfungsbedarf.

Auch Betrüger nutzen halt Tagesgeldkonten…

Ja schon, was den Zahlungseingang angeht. Und dass damit eventuell auch so etwas wie Geldwäsche betrieben werden kann, will ich gar nicht bestreiten (wobei mir momentan kein wirklich brauchbares Szenario für Kriminelle insoweit einfällt; aber dafür fehlt mir halt vielleicht die nötige Phantasie).

Nur bei der Auszahlung, die ja immer nur auf das vorab benannte Girokonto erfolgen kann, gibt's ja weder eine Betrugs- noch eine (zusätzliche) Geldwäsche-Möglichkeit.
Was also soll da eine Prüfung einzelner Auszahlungsaufträge ?
 
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1790484

Erfahrenes Mitglied
03.09.2017
3.100
1.631
Ja schon, was den Zahlungseingang angeht. Und dass damit eventuell auch so etwas wie Geldwäsche betrieben werden kann, will ich gar nicht bestreiten (wobei mir momentan kein wirklich brauchbares Szenario für Kriminelle insoweit einfällt; aber dafür fehlt mir halt vielleicht die nötige Phantasie).

Nur bei der Auszahlung, die ja immer nur auf das vorab benannte Girokonto erfolgen kann, gibt's ja weder eine Betrugs- noch eine (zusätzliche) Geldwäsche-Möglichkeit.
Was also soll da eine Prüfung einzelner Auszahlungsaufträge ?
Naja die Gelder aus möglichen Straftaten kamen aufs Tagesgeld und du willst sie nun aufs Referenzkonto auszahlen, um drüber verfügen zu können.

Ist eine Möglichkeit.
 

knauserix

Erfahrenes Mitglied
25.02.2024
1.573
1.034
Naja die Gelder aus möglichen Straftaten kamen aufs Tagesgeld und du willst sie nun aufs Referenzkonto auszahlen, um drüber verfügen zu können.

Ist eine Möglichkeit.

Eine der zuständigen Behörden gibt insoweit als Ratschlag:
"Bei Verdacht auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen Sie unverzüglich eine Verdachtsmeldung an die FIU schicken."


Und dieser Verdacht muss ja denklogisch etwas mit dem Eingang der Gelder zu tun haben, z.B. weil von einem anderen Konto kommend als dem Referenzkonto. Und das sieht die Bank ja schon bei Eingang des Geldes.

Das ist bei einem Tagesgeldkonto mit vorab feststehendem Auszahlungskonto ja gerade der Unterschied zu einem frei verfügbaren Kontokorrent-Konto (Girokonto); beim letztgenannten kann sich der Verdacht natürlich auch in manchen Fällen erst bei Abgleich der Eingänge mit den Ausgängen ergeben, weil die in dem Fall ja einen kunterbunten Ursprung bzw. ebensolches Ziel haben können.
 
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CableMax

Erfahrenes Mitglied
25.07.2020
3.232
2.898
Sollte man meinen… aber das legt jede Bank selbst fest, ab wann das System Auffälligkeiten erkennen sollte.
Mit "sollte" meinte ich, dass ich das von der Bank erwarten würde, um kundenfreundlich zu sein.

Andere mir bekannte Banken sperren Konten/blockieren Gelder/stellen Fragen sonst auch immer nach einem fraglichen Geldeingang und nicht erst beim späteren Abgang, der ja auch erst Monate später sein kann. Dann wäre eine Verdachtsmeldung auch gar nicht mehr wie vorgeschrieben unverzüglich.
 
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unregistered

Erfahrenes Mitglied
24.04.2019
1.301
389
Also dass eine Bank argumentieren kann, dass sie Geldwäsche-Verdacht erst bei Geldauszahlung und damit potentiell Monate oder gar Jahre nach Geldeingang prüft, halte ich jetzt mal für ein Gerücht.

Ich kann mir vorstellen, dass bei hohem Prüfungsaufwand die Auszahlungen vor den Einzahlungen priorisiert werden (wenn sie nur entsprechend kurz auf dem Konto waren), aber eine Bank kann doch nicht sagen: "Für uns ist die Verwahrung und das Arbeiten mit Strafttat-Geldern in Ordnung, da müssen wir nichts prüfen - erst wenn der Kunde sie auszahlen möchte, wird es ein Problem." Dass es dazu auch behördliche Argumentationen gibt, hat knauserix oben ja schon gezeigt.
 
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ali2

Aktives Mitglied
28.04.2024
202
192
. Bei mir kommen die Einzahlungen von einem meiner Girokonten (wo der Absendername der Überweisung mit dem Inhaber des Tagesgeldkontos übereinstimmt), und diese Übereinstimmung des Namens (selbst bei anderer IBAN als Referenzkonto) könnte man natürlich einfach maschinell erfassen

Namensgleichheit alleine reicht nicht aus. Es gibt sehr viele Menschen in einer mittelgroßen Stadt die beispielsweise Frank Müller heißen.
 
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10.02.2012
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4.163
aber zumindest eine bekannte IBAN, sei es nun aus vorherigen Ein- oder auch Auszahlungen, darf keine Beschraenkung begruenden.

Das ist genauso Schikane wie unabaenderliche Begrenzung von Sepa instant auf 1.000 Euro oder kompletter Ausschluss unbekannter (bisher nicht genutzter) Bankverbindung...