(g) Die Bank wird den Zinssatz wie folgt anpassen: Die Bank prüft am 1. Bankarbeitstag eines Monats (Prüfungsmonat), ob sich der letzte veröffentlichte Referenzzinssatz gegenüber dem Bezugszinssatz erhöht oder verringert hat. Bezugszinssatz ist der letzte Referenzzinssatz, auf dessen Basis die Bank unter Anwendung dieser Zinsanpassungsklausel ihre Habenzinssätze verändert hat. Die Anpassung des Zinssatzes erfolgt entsprechend der Entwicklung der Änderungen des vereinbarten Referenzzinssatzes. Ist der letzte veröffentlichte Referenzzinssatz um mehr als 0,15 Prozentpunkte höher als der Bezugszinssatz, so ist die Bank verpflichtet, ihre Habenzinssätze um die tatsächliche Differenz zu erhöhen. Ist der letzte veröffentlichte Referenzzinssatz um mehr als 0,15 Prozentpunkte niedriger als der Bezugszinssatz, so ist die Bank ebenso verpflichtet, ihre tatsächlichen Habenzinssätze um die tatsächliche Differenz zu senken. Zinsanpassungen werden zum Ersten des Monats, der dem Prüfungsmonat folgt, wirksam.